mindert teilweise Erwerbsminderungsrente meine Altersrente?

  • Guten Tag,


    ich beziehe Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit in Höhe von ca. 480 € (darf also zwischen 3 und 6 Stunden tgl. arbeiten).


    Ich hatte gerade bei der Rentenversicherung angerufen, um eine Renteninformation über die Höhe meiner Altersrente zu bekommen und die Mitteilung erhalten, dass meine Altersrente genauso hoch sein würde wie jetzt meine Erwerbsminderungsrente? Ist das wirklich so?

  • Hallo.


    Kurz: Nein!


    Lang:

    Die Altersrente wird später komplett neu berechnet, allerdings beeinflusst die Vorrente schon die spätere Berechnung.

    Wenn die aktuelle Rente sich aus 18 Entgeltpunkten berechnet, so sind das nur die halben Entgeltpunkte. Diese haben einen Abschlag, den sie auch in der Altersrente behalten werden. Die andere Hälfte der Entgeltpunkte (und was da noch künftig dazukommt) hätte in Abhängigkeit vom Beginn der Altersrente Abschläge oder auch nicht.


    Sehr, sehr grob kann man für die Altersrente nach einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ungefähr die doppelte Summe ansetzen.


    Die Aussage "Es bleibt so ziemlich alles gleich!" gilt für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Umwandlung in eine Altersrente.

  • Die Entgeltpunkte werden nicht halbiert. Die Entgeltpunkte haben i.d.R Bestandsschutz bei einer anschließenden Altersrente.

    Der Rentenartfaktor für die teilweise EMR ist 0.5. Dadurch wird die "Halbierung" erreicht.

    Der Rentenartfaktor für die Altersrente ist 1.0.


    Die Rentenversicherung versendet nicht mehr alle Anlagen, sondern nur auf Anfrage. Um die Berechnung der Rente nachzuvollziehen, sind alle Anlagen notwendig.