PKV oder GKV für Neugeborenes

  • Hallo zusammen,


    ER: Freiwillig gesetzlich krankenversichert (Besserverdiener)

    SIE: Privat krankenversichert (Verbeamtet: Beihilfe 50%)


    Beide sind nicht verheiratet und erwaten ein Kind und haben nun die Wahl zwischen PKV und GKV für das Neugeborene. Die Familienverischerung in der gesetzlichen Krankenkasse wäre über den Vater möglich und kostenfrei.Da er besser verdient als Sie, würde auch bei einer eventuellen späteren Heirat das Kind kostenfrei in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben können. Für die private Krankenversicherung würde es vom Dienstherren der Mutter eine Beihilfe von 80% geben. Innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt kann ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit in die private Krankenversicherung eingestiegen werden. Dabei wird der selbe Versicherungsumfang wie bei der Mutter übernommen. Der Juniortarif der entsprechend Kasse kostet ungefähr 200€ im Monat. Nach Abzug der Beihilfe würde auf die jungen Eltern eine Eigenbelastung von 40€ zukommen.

    Nun stehen Sie vor der Frage ob Sie das Neugeborene privat oder gesetzlich versichern sollten.


    Was spricht für die private und was spricht für die gesetzliche Krankenversicherung?