Energieanbieter verlangt für eine Zwischenrechnung Gebühr - rechtens?

  • Ein Energieanbieter (Gas) hat angekündigt, für eine Zwischenabrechnung eine Gebühr in Höhe von 10,00 EURO zu verlangen.


    Fragen:


    1. Ist die Gebühr rechtens?

    Wenn ja,

    2. Ist die Höhe rechtens?


    Es gibt keine Infos/Hinweise dazu in den Liefervertrag.


    Gerne mit Rechtsquellen und danke für konstruktive Hinweise / Tipps.

  • Eine kostenlose Zwischenabrechnung muss zuvor vereinbart worden sein, z.B. in den AGB, ansonsten ist es ein Mehraufwand, der vergütungspflichtig ist. 10 €uro sind angemessen.

  • Wobei schon zunächst die Frage ist: Wer hat denn die Zwischenrechnung veranlasst bzw. verlangt?


    Eine kostenlose Zwischenabrechnung muss zuvor vereinbart worden sein, z.B. in den AGB, ansonsten ist es ein Mehraufwand, der vergütungspflichtig ist. 10 €uro sind angemessen.

    Das würde ich eher umgekehrt sehen: Eine kostenpflichtige Zwischenabrechnung muss als solche, d.h. explizit als "kostenpflichtig" in den AGBs aufgeführt sein. Mindestens in dem Fall, wenn sie nicht durch dich veranlasst wurde, fände ich es schon eher schräg, wenn das aus dem Nichts einfach kostenpflichtig ist.

  • Dann kann ich deiner Logik nach 30 mal im Jahr eine kostenlose Zwischenabrechnung machen lassen? Glaube ich eher nicht.

    Die erste und IMHO zentrale Frage an ac745g ist doch: Wer hat in welcher Form die Zwischenabrechnung veranlasst?


    Da sollte es genau zwei mögliche Varianten geben:


    a) Er war es nicht, bzw. nur implizit, z.B. durch Kündigung/Wechsel zu einem anderen Anbieter.

    => In dem Fall würde ich davon ausgehen, dass es schlicht nicht möglich ist, dafür extra Kosten zu veranschlagen. Falls in diesem Fall die AGBs Kosten dafür ausweisen, würde ich das mindestens fragwürdig finden und es wohl zunächst beim Versorger selbst reklamieren.


    b) Er war es explizit, d.h. er hat aus welchen Gründen auch immer explizit eine Zwischenabrechnung verlangt.

    => Dann steht dazu evtl. etwas in den AGBs und das wäre dann wohl auch einfach genau so zu bezahlen. 10 Euro sind dann wohl auch kein Wucher ;)


    Wenn dazu allerdings nichts in den AGBs steht müsste die Reaktion des Versorgers doch die folgende sein: Er gibt Rückmeldung bzgl. der Gebühr und fragt den Kunden, ob er die Zwischenablesung zu diesen Konditionen beauftragen möchte. Da würde ich mich als Kunde auch immer auf den Standpunkt stellen: Wenn nirgendwo steht, dass es etwas kostet gehe ich davon aus, dass es kostenfrei ist und ein Nachfragen seitens des Versorgers inklusive der veranschlagten Gebühr ist ja wohl auch nicht zu viel verlangt.