Finanz-Fiasko der Woche: "provisonsfreie" Wohnungen

  • Hallo,


    ich stimme anonym2 zu und dies sollte hier richtig gestellt werden.
    Selbst wenn der Mietinteressent am 31. Mai dem Makler eine Anfrage z.B. über Immobilienscout24 schickt und die Besichtigung im Juni oder später stattfindet, zahlt noch der Mietinteressent die Provision (so wie es anonym2 schon ausführlich geschrieben hat)

  • Hallo Daddy45,


    ich möchte einpaar unverbindliche Ausführungen hierzu machen:


    Sie brauchen das Formular ab 01.06. (!) vor Ort doch einfach nicht zu unterscheiben. Wo die Wohnung ist, wissen Sie ja nun...


    Und noch einmal: Wenn der Makler das Objekt ab 01.06.2015 im Internet anbietet, dann ist es A U TO M A T I S C H für Sie als Mieter provisionsfrei, da der Makker die Wohnung bereits im Bestand hat.


    Sagt der Makler, er hätte aber eine andere Wohnung in petto bzw. wüsste, wo noch eine frei ist, dann hat er diese Wohnung ja ganz offensichtlich nicht erst N A C H Ihrer Beuftragung (so verlangt es der Geseztgeber) gesucht und gefunden. Somit wäre diese Wohnung für Sie auch nicht provisionspflichtig.


    Hier genau liegt auch das große DILEMMA, was durchaus eine Diskussion wert wäre:


    Makler können - wenn sie sich vollkommen an das neue Gesetz halten (und das sollte ja wohl möglich sein)- nicht mehr explizit für einen Wohnungssuchenden tätig sen bzw. von ihm beauftragt werden. Das heißt, beauftragen können Sie einen Makler schon. Allerdings wird er Sie lediglich auf die (für Sie provisionsfreien) Wohnungen aus seinem Bestand verweisen (können). Wenn der Makler Ihnen nähmlich eine Wohnung suchen würde, Sie sich diese anschauen und sie Ihnen leider nicht gefällt - was ja durchaus legitim ist (oft werden ja 8-10 Wohnungen angeschaut, bis die Richtige gefunden ist) - dann D A R F er diese Wohnung keinem anderen Wohnungssuchenden mehr provisionspflichtig anbieten. Er hat sie ja nicht explizit und ausschließlich (ja, dieses Wort steht im Gesetzestext) gesucht und gefunden.


    Vom Vermieter erhält der Makler auch keine Provision, da er die Wohnung ja nur dem Interessenten anbieten durfte, der gegenüber dem Makler (freiwillig) provisionspflichtig war. Die Wohnung ist für den Makler also "verbrannt". Daher ist es völlig unwirtschaftlich - und unlogisch für den Makler, direkt für Wohnungssuchende tätig sein.


    Das hier ein riesiger Einschnitt in die Vertragsfreiheit des WOHNUNGSSUCHENDEN (!) gesetzlich verankert wurde, wird medial kaum kommuniziert.


    Nach dem Gesetz gilt eben nicht: wer bestellt, bezahlt. Sondern: Der Vermieter soll immer bezahlen, wenn ein Makler involviert ist.


    Ein "HOCH" auf den Wählerfang....


    Was sagt ihr denn dazu?

  • Ich finde die neue Regelung gut!
    Gerade in "engen" Wohnungsmärkten braucht die Makler kein Mensch.
    Wir haben zwei vermietete Wohnungen. Ich weiß deshalb, wovon ich spreche.


    Meine Frau hat eine vermietete Eigentumswohnung in München. Da haben wir NOCH NIE einen Makler eingeschaltet.
    Die Wohnung ist ratzfatz vermietet. Und die Mieter freuen sich, dass sie nicht auch noch mit Maklerprovision belastet werden. Ein Umzug ist teuer genug. Und die Kaution muss auch aufgebracht werden.
    Da wir in München leben, machen wir die Übernahme/Übergabe alles selbst. Null problemo.


    Ich habe es nicht so einfach wie meine Frau. Meine vermietete Eigentumswohnung befindet sich in Dresden. Da habe ich bisher IMMER einen Makler eingeschaltet, den ich auch stets selbst bezahlt habe. Es wäre für mich völlig unwirtschaftlich wegen einer Wohnungsbesichtigung nach Dresden zu fliegen oder auch nur um die Abnahme und Übergabe zu regeln.
    Hier leistet MIR der Makler wertvolle Dienste. Und deshalb zahle ich seine Provision auch gern.


    Deshalb gilt künftig völlig zu Recht: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
    In Dresden war es in der Vergangenheit auch schon so. Aber das hat etwas mit dem Markt zu tun.
    Es gibt halt sehr viele freie Wohnungen dort. Die fantastischen Sonderabschreibungen der neunziger Jahre haben den Mietmarkt dort bis heute beeinflusst. Und als Vermieter ist es heute nicht mehr ganz so schlimm wie vor 10, 15 Jahren - aber ein leichter Markt ist es immer noch nicht.


    Dass Wohnungssuchende sich an einen Makler wenden, halte ich für ein Makler-Märchen.
    Wenn wir die Münchner Wohnung anbieten, melden sich auch immer Makler, die "für Kunden in ihrer Kartei" genau unsere Wohnung suchen. Aber das ist Quatsch.


    Im Immobilienbereich - egal ob Miete oder Verkauf - war es schon immer so, dass derjenige der König ist, der das OBJEKT hat. Kunden gibt es reichlich - und jedes Objekt wird über kurz oder lang verkauft oder vermietet. Das ist eine Frage des Preises - nicht der Kundensuche.


    Daher gilt: wenn ein Vermieter es bequem haben will (oder wenn es unwirtschaftlich ist, wie bei meinem Dresdner Objekt), dann kann und soll er einen Makler beauftragen. Aber den soll er dann auch selbst bezahlen.
    Der Mieter muss für die Bequemlichkeit des Vermieters nicht einstehen.


    Das ist uneingeschränkt zu begrüßen!
    Ein Hoch auf die SPD - und das sage ich, als "Kapitalist".


    :thumbup:

  • Da muss ich Ihnen leider (teilweise) widersprechen.


    Es gibt mehr als genug Wohnungssuchende, die einen Makler beauftragt haben und auch in Zukunft beauftragen werden. Beispielsweise (!) nämlich genau die, denen es so ähnlich geht, wie Ihnen (nur eben aus Mietersicht): sie suchen eine Wohnung in einem Ort, indem sie zurzeit noch nicht wohnen oder haben schlichtweg nicht die Zeit für eine eigene, intensive Suche. Sie möchten dann vom Makler mehrere Wohnungen an 1 Tag gezeigt bekommen. Und genau dies wird es in der Zukunft nicht mehr geben - es sei denn, es wären Wohnungen aus dem bBstand des Maklers (und diese sind dann ja sowieso provisionsfrei).


    Andererseits:
    Ich sehe mich wirklich und wahrhaftig als Dienstleister - bis 30.05. sowohl für den Mieter, als auch den Vermieter. In Zukunft werde ich meine Dienstleistung ausschließlich dem Vermieter widmen, wenn er möchte. Ihn von meinem Mehrwert für ihn zu überzeugen, dies wird in Zukunft Hauptaufgabe sein.


    Umgehungsversuche wird es bei mir nicht geben. Mein guter Ruf ist ganz besonders in Zukunft von entscheidender Bedeutung, um über regionale Empfehlungen auch weiterhin neue Aufträge zu erhalten.

  • Ich möchte gar nicht so sehr darauf eingehen wie mich die Maklerprovision als Berufsanfänger damals gestört hat, schliesslich ist da viel Subjektivität dabei...


    Aber eine Rückfrage zu angeblich fehlenden Vertragsfreiheit:


    Kann ich einen Makler immer nur auf Provisionsbasis engagieren, die sich auf ein spezielles Objekt bezieht? Gesetzt den Fall (wie geschildert) ich ziehe ans andere Ende Deutschlands und möchte daher jemanden haben, der mir 10 adäquate Wohnungen an einem Tag zeigt, dann wäre ich dafür bereit ein Honorar X zu bezahlen und zwar unabhängig von einem Kaufpreis oder einer Kaltmiete! Denn das wäre mir als Miet/Kaufinteressent Geld wert.
    Darf ein Makler so etwas nicht?


    Denn wenn ein Makler wie hier von Ihnen beschrieben aus den o.g. Gründen nicht mehr für Suchende tätig sein will, weil es ihm nie Provision bringen kann und auf Honorarbasis nicht tätig sein darf, dann verstehe ich Ihre Einwände.

  • Hallo RaphaelP,


    1.: wichtig: Das "Bestellerprinzip" gilt nur für Wohnungsvermietung -. nicht für Verkauf und nicht für Gewerbevermietung.
    2. Sie haben das völlig richtig verstanden.


    Der Makler kann (!) Ihnen natürlich so viele Objkete anbieten, wie er möchte - er geht damit aber ein sehr hohes wirtschaftliches Risiko ein. Schon allein aus physischen Gründen können Sie ja definitiv nur 1 Wohnung anmieten. Alle anderen Wohnungen, die er -ganz gesetzeskonform- nur für Sie gesucht und gefunden hat, die Ihnen aber dann doch nicht ganz zusagen, darf er keinem anderen Wohnungssuchenden provisionspflichtig anbieten. Er würde demnach also letztendlich für diese ganzen Wohnung von niemandem (weder Mieter noch Vermieter) mehr Provision verlangen dürfen.


    Selbstverständlich könnte man im Nachhinein versuchen, den Vermieter davon zu überzeugen, die Provision zu übernehmen. Aber genau das bedeutet ja dann eben doch wieder: Der Vermieter soll also immer (!) bezahlen! (und nicht: wer bestellt - bezahlt)


    Davon völlig unberührt bleibt natürlich die Möglichkeit, nach Ihrer Beauftragung Ihnen einfach alle provisionsfreien Objekte aus dem Bestand des Maklers (wo also der Vermieter bereit ist, die Provision zu übernehmen) anzubieten. Diese wären für Sie -obwohl Sie den Makler beauftragt haben- dennoch provisionsfrei.


    Das bedeutet aber auch, dass Sie bei diesen Objekten nicht als Auftraggeber behandelt werden. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen immer der Vermieter. Bleibt die Frage, inwieweit dann der Makler bemüht sein wird, entsprechend Ihren Wünsche und Anregungen bezüglich der Wohnung (Bad vllt . doch erneuern, Anmietung zu späterem Termin als vom Vermieter möglich? u.ä.) vermittelnd tätig zu sein.


    Bis zum 30.05. ist der Makler unparteiisch und ein vermitteldes Glied bei Unklarheiten zw. Mieter und Vermieter.


    Und nun? Es gibt ein Sprichwort: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing..."


    Die ganze Entwicklung ist sehr schade.


    Und noch etwas:
    Zwar sagen Sie jetzt (und meinen es natürlich auch so), Sie würden die Provision übernehmen. Wahrscheinlich findet sich auch ein Makler, der dann für Sie sucht. Wenn sich aber irgendwann herausstellt, dass er die Wohnung nicht explizit für Sie gesucht hat - oder wenn Sie dies sogar schon bei Vertragsabschluss wissen und damals gerne bezahlt haben- können Sie es sich später -aus welchen Gründen auch immer- ja anders überlegen und die Provision zurückfordern.


    Und Sie würden mit Sicherheit recht bekommen....


    Dieses Risiko gehe ich jedenfalls nicht ein.


    Aus o.g. Grund sind ja nun auch Kooperationsgeschäfte der Makler im Kommen. Der 1. Makler kennt die leeren Wohnungen, der andere bearbeitet Suchaufträge. Da die Wohnung von Makler 1 ja nicht im Bestand von Makler 2 ist, kann Makler 2 von seinem Suchenden Provision verlangen.


    Die Medien nennen dies natürlich wieder "Umgehungsversuche" - es ist aber eigentlich keine Umgehung.
    Was sollen die Makler denn tun? Letztendlich verhelfen Sie ja I H N E N zu einer neuen Wohnung.
    Einen anderen legalen Weg gibt es ab 01.06. nicht.

  • Das ist nicht ganz das was ich gemeint habe. Ich würde keine Provision, die gebunden an die Kaltmiete ist übernehmen, sondern auf Honorarbasis beauftragen, sei es pro Stunde, pro Objekt oder wie auch immer.


    Wenn dabei aber natürlich das Problem bleibt, dass sobald ich in eine der Wohnungen hineingehe der Makler sie niemand anderem mehr provisionspflichtig anbieten kann, dann verstehe ich die Thematik.


    Wenn nun aber alle Makler ihre Dienste auch auf Honorarbasis anbieten würden, wie bspw. bei Honorarberater im Versicherungsbereich, dann könnte doch auch mit Wohnungssuchenden wieder vernünftig verdient werden....
    Sind Sie sich außerdem sicher, dass dieses "exklusiv suchen und anbieten" wirklich so eng ausgelegt wird?

  • Das Problem ist tatsächlich, dass das Gesetz für Makler ja auch Neuland ist. Über die Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis hat sich der Gestzgeber ja nicht geäußert. (Ich vermute ganz stark, dass kein einziger Polituiker, der an diesem Gesetz mitgewirkt hat, jemals in einem Maklerbüro hospitiert hat)


    Erst die bald kommenden Gerichtsurteile bringen dann Stück für Stück Klarheit. Ich möchte allerdings ungern einer dieser Beklagten sein;) Vorerst gehe ich lieber auf Nummer sicher...


    Ich glaube, es ist unrelevat, wie sich die Bezahlung nennt (Provision oder Honorar) - die Bedingungen für die Zahlungspflicht werden sicher gleich sein.


    Allerdings könnte man vielleicht (???) für die Besichtigungen an sich tatsächlich ein Honorar vereinbaren, welches völlig unabhängig davon, ob die Wohnung angemietet wird oder nicht, zu zahlen wäre. Dies muss natürlich vorab vereinbart worden sein. So könnten wenigstens die Fahrtkosten wieder "reingeholt" werden.


    Mit diesem Punkt "Honorar" muss ich mich tatsächlich noch etwas näher beschäftigen...


    Der genaue Wortlaut des Gesetzes findet sich übrigens hier:
    Bundesgesetzblatt (www.bgbl.de )Teil 1, Nr. 15 vom 27.04.2015 ("Gesetz zu Dämpfung des Mietanstiegs....."), dort Seite 2 (Artikel 3)

  • Naja dieses Problem kenne ich nur zur Genüge, daher auch meine Frage.


    In meiner Branche hat man ständig das Problem, dass irgendwelche neuen Gesetze erlassen werden und diese aber nicht klar formuliert werden. Dann wird anhand eines BMF Schreibens das Gesetz aus Sicht der Finanzverwaltung ausgelegt und wenn man es anders sieht darf man klagen. Wie die Rechtsprechung es dann interpretiert ist dann wieder etwas anderes. Und bis die ersten Urteile nach vielen Jahren da sind kann man nicht vernünftig beraten bzw. eben Seitenlang auf Risiken hinweisen.
    Jeder Beruf hat eben so seine Tücken :)


    Ich muss aber auch mal ganz ehrlich sein. Das hier bei den Maklern (vielleicht) etwas überreguliert wurde hat sich die Branche natürlich auch selbst zuzuschreiben. Und das ist die Krux bei nicht regulierten Berufen. Jahrelang haben sich allerhand "Personen" als Makler ausgegeben und mit teilweise zweifelhaften Methoden einen schönen Reibach gemacht.
    Die Seriösen darunter trifft diese Breitseiten jetzt halt mit.

  • Sonne? Das Glück haben wir hier nicht ^^


    Zitat

    Auf die wenigen, dann natürlich provisionsfreien Wohnungen werden sich demnach dann noch mehr Menschen bewerben, als vorher.


    Das klingt so apokalyptisch - Ich glaube, dass es den Markt verbessern wird.
    Ich denke aber, dass es einige Jahre dauern wird, bis wirklich jede einzelne Nische, die gefunden wird, um
    das Gesetz auszutricksen, gestopft wurde.
    Bis dahin hilft nur eingehendes Prüfen der Mietverträge und sofortiges Melden "schwarzer Schafe"

  • Hallo, @RaphaelP,
    hallo, @anonym2,


    aus rechtlicher Sicht dazu folgendes:


    Wir leben in einem freien Land! Selbstverständlich existiert Vertragsfreiheit. Das ist ein wesentlicher Eckpfeiler der Privatautonomie.


    Mit der Gesetzesnovelle zum Maklerrecht ist das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung geändert worden. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.


    Wenn ein Interessent - wie von @RaphaelP beschrieben - sich von einem Makler in einer fremden Stadt eine Reihe von Wohnungen zeigen lässt, die zuvor nach seinen Kriterien identifiziert wurden, dann kann hier natürlich ein Honorar vereinbart werden.


    Rechtlich ist das ein Dienstvertrag gem. § 611ff BGB. Dabei kommt es NICHT auf den Erfolg (=Vermittlungserfolg) an!
    Das Honorar wird einfach fällig für die geleisteten Dienste. Wie das berechnet wird (pro Besichtigung, pro Stunde, pro Tag oder sonstwie) ist völlig den vertragschliessenden Parteien überlassen. Da gibt es keine Regulierung.
    Ein solcher Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden.


    Ob das eine realistische Geschäftsmöglichkeit für Makler ist, ist eine andere Frage. In Zeiten des Internet werden sich die meisten Interessenten auf den einschlägigen Portalen eine Anzahl von interessanten Wohnungen zusammenstellen und dann die Objekte der Reihe nach besichtigen. Ich selbst käme jetzt nicht auf die Idee in dieser Situation mich an einen Makler zu wenden.


    Aber das ist natürlich individuell verschieden.


    Ich glaube, dass wir eine Bereinigung im Maklermarkt sehen werden. Das "G'schwärl" (will sagen: die unseriösen Makler) werden in Bälde aus dem Markt ausscheiden. Damit wird der Wettbewerb kleiner. Die seriösen Makler werden ihr Geschäft mit den Vermietern machen.


    Und die Mieter gehen über die Immobilienportale im Internet - und bleiben kostenfrei, weil sie entweder direkt vom Eigentümer mieten oder der Eigentümer den Makler bezahlt.


    Die Welt geht deshalb nicht unter. Und das Angebot von Wohnungen wird nicht kleiner.
    Jeder Eigentümer einer leerstehenden Wohnung hat i.d.R. den Wunsch diese zu vermieten. Ob mit oder ohne Makler.

  • Hallo mus,


    Immobilienmakler müssen sich aber an das Wohnungsvermittlungsgestz (WoVermG) halten.
    in §3, Punkt 3 heißt es dazu:


    "(3) Außer dem Entgelt nach § 2 Abs. 1 dürfen für Tätigkeiten, die mit der Vermittlung oder dem Nachweis
    der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume zusammenhängen, sowie für
    etwaige Nebenleistungen keine Vergütungen irgendwelcher Art, insbesondere keine Einschreibgebühren,
    Schreibgebühren oder Auslagenerstattungen, vereinbart oder angenommen werden. Dies gilt nicht, soweit
    die nachgewiesenen Auslagen eine Monatsmiete übersteigen. Es kann jedoch vereinbart werden, daß bei
    Nichtzustandekommen eines Mietvertrages die in Erfüllung des Auftrages nachweisbar entstandenen Auslagen
    zu erstatten sind." (Zitat Ende)


    Und noch etwas zur "Vertragsfreiheit":
    Im Gesetzestext (Mietrechtsnovellierungsgesetz, Artikel 3) heißt es, dass in das WoVermG §2 folgender Passus eingefügt wird::


    "(5) Eine Vereinbarung ist unwirksam, wenn
    1. sie von den Absätzen 1 bis 4 abweicht oder
    2. durch sie der Wohnungssuchende verpflichtet
    wird, ein vom Vermieter oder einem Dritten ge-
    schuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen.“ (Zitat Ende)


    Nun müsste man also mal prüfen, was "verpflichtet" bedeutet, wenn der Suchende selbst auf mich zukommrt und die Honorarzahlung anbietet...


    Fragen über Fragen....


    Am Ende wird es also erst einmal tatsächlich darauf hinauslaufen, dass der Makler nur noch für den Vermieter tätig ist, bis einigermaßen rechtssichere Aussagen getroffen wurden, wie man mit Kundenanfragen gesetzeskonform umgehen kann.


    Ob das die Wohnungssuchenden sich so vorgestellt haben?????

  • Ich habe aktuell gerade den Fall,dass ich letzte Woche einen Mietvertrag mit Mietbeginn 1.6.15 unterschrieben habe.
    Ich müsste wine Provision zahlen ,habe mir such vor Wochen mit der Maklerin die Wohnung angesehen.
    Seitdem habe ich aber nur noch kontakt mit der Verwaltung und habe auch sonst keine Maklerverträge unterschrieben.


    Müsste such die Maklerin nicht längst wieder bei mir gemeldet haben?
    Auch bei der anstehenden Schlüsselübergabe wurde mit keiner Silbe Maklerin oder Provision erwähnt..


    Da ich noch nie eine Provision zahlen musste hoffe ich irgendwie naiv,dass da auch nichts mehr kommt?!
    Oder sind das unrealistische Wunschvorstellungen das sich die Maklerin jetzt brav an das am 1.6.15 in kraft tretende Gesetz hält?..

  • Ob Sie eine Maklerprovision bezahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie mit der Maklerin einen Maklervertrag abgeschlossen haben (mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Verhalten) und (!) Sie eindeutig darauf hingewiesen wurden, dass im Falle eines Mietvertragsabschlusses eine Provision in Höhe von.... zu zahlen wäre.


    Weiterhin müssen Sie auf Ihr Widerrufsrecht bezüglich dieses Maklervertrages hin belehrt worden sein, wenn Sie mit der Maklerin nur mündlich, telefonisch oder per Mail Kontakt hatten (also nicht in den Geschäftsräumen der Maklerin waren).


    Mussten Sie vor Ort bei der Besichtigung etwas unterschreiben??? Haben Sie auf Mails der Maklerin geantwortet???
    Bitte noch einmal alles genau durchlesen...


    "Melden" muss sich die Maklerin (wenn sie nicht kundenfreundlich und serviceorientiert arbeitet - was sehr schade ist) erst wieder, um Ihnen die Rechnung zukommen zu lassen. Mit dem Nachweis der Wohnung und der Herstellung des Kontaktes zum Vermieter hat sie ihre gesetzlich vorgeschriebene Arbeit getan, um einenProvisionsanspruch zu erlangen.


    Das "Bestellerprinzip", welches ab 1.Juni 2015 gilt, greift bei Ihnen nicht, da Sie bereits zuvor den Maklervertrag abgeschlossen haben.


    Falls Sie keinlerlei (!) Hinweise auf eine zu zahlende Maklerprovision erhalten haben, brauchen Sie auch keine zu zahlen (möglicherweise wird die Wohnung ja auch "für den Mieter provisionsfrei" angeboten).


    Hinweis: Meine Ausführungen stellen natürlich kene Rechtsberatung dar ...;)

  • Guten Tag zusammen,


    habe die Beiträge jetzt aufmerksam gelesen und verfolgt, aber werde immer noch nicht richtig schlau aus der neuen Gesetzeslage.


    Es ist bei mir folgendermaßen: ich habe vor 2 Tagen (19.5.) einen Makler kontaktiert, welcher eine Wohnung gegen Provision anbietet.
    Erstmal gabs schlechten bis gar keinen Service, da niemand auf meine Mail reagierte und ans Telefon auch keiner ging. Heute gab es eine Rückmeldung, wobei mir erst ein Termin in einer Woche (27.5) zugeteilt worden ist.
    Meine Frage: Muss ich die Provision bezahlen, auch wenn ich den Mietvertrag Anfang Juni unterschreibe, nur weil ich die Wohnung am 27.5. anschauen werde und mich erstmal nicht verbindlich dazu äussern werde?
    Wenn ich den Termin nun schiebe muss ich die Gebühr auch in jedem Fall bezahlen, weil ich den Makler am 19.5. kontaktiert habe oder fällt sie dann weg für mich und der Vermieter müsste zahlen?


    Mit freundlichen Grüßen.