Finanz-Fiasko der Woche: "provisonsfreie" Wohnungen

  • Die aus meiner Sicht fairste Variante wäre, daß man die Makler-Courtage einfach zwischen Mieter und Vermieter bei Vertragsabschluß hälftig teilt und beide Parteien können das bei den Werbungskosten steuerlich geltend machen. Damit hätten die Politiker beide Parteien gleichbehandelt und noch allen einen Bonus mitgegeben.


    Früher unfair für die Mieter, jetzt unfair für Vermieter. Warum immer kompliziert, wenn es doch auch einfacher geht.
    Bin gespannt, ob das Verfassungsgericht, wo das Gesetz bestimmt wieder landen wird, zu einer solchen Lösung wie oben kommt.


    Ich bin selbst Mieter und auch anderswo Vermieter - aber kein Makler ;) und habe zu meinem Vermieter wie zu meinen Mietern seit vielen Jahren ein gutes vertrauensvolles Verhältnis.

  • Hallo ihr lieben
    also ...
    Mein Freund und ich haben endlich eine Wohnung gefunden die zu uns passt.
    Die Anzeige haben wir am 31.05 in der Zeitung gesehen, die Wohnung wurde da noch mit Maklercourtahe annonciert .
    Am 1.06 haben wir den Makler kontaktiert und am 02.06 einen Besichtigungstermin bekommen.
    Jetzt verlangt der Makler von uns eine Mietvereinbarungserklärung zu unterschreiben, worin aufgeführt wird , dass wir ihn beauftragen einen Vertrag
    damit verpflichten die Courtage zu zahlen.
    Ist das denn jetzt rechtens seid dem 01.06.
    ich sag schon mal danke und liebe Grüße

  • *Mietvertrag anzusetzen und uns damit verpflichten...


    (Die Mietvereinbarungserklärung ist datiert mit dem 03.06) kurze Info

  • Hallo @DuMe2,


    wenn ihr tatsächlich erst am 01.06. beim Makler angerufen habt, dann unterschreibt nicht.


    Ihr braucht keine Maklerprovision zu zaheln. Eine nachträgliche Beauftragung ist auch gar nicht möglich, da der Makler ja die Wohnung ganz offensichtlich bereits im Bestand hat und er sie daher - wie es nun gesetzlich bei einer Beauftragung notwendig wäre - nicht mehr extra für euch suchen kann (er hat sie ja bereits im Bestand).null
    Der Makler muss sich bemühen, den Vermieter davon zu überzeugen, die Maklerprovision zu übernehmen. Ansonsten kann er das Objekt nicht mehr anbieten.


    Er könnte z.B. damit werben, dass ja er bereits nette und sicher auch solvente Interessenten -nämlich euch;) parat hätte, die sich die Wohnung gerne ansehen würden...

  • Ich sehe es wie @anonym2 allerdings glaube ich, dass grade in schwierigen Märkten einige Makler (nämlich die, die immerschon mehr schlecht als recht waren) weiterhin schön versuchen werden die Kohle von den Mietern einzutreiben.


    Wenn die Mieter dann die Wohnung unbedingt haben wollen, werden die entsprechenden Personen sicher unterschreiben...
    Ich meine aber, dass man getrost unterschreiben kann und sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, die Provision bzw. den vermeintlichen "Maklervertrag" anfechten kann. Kopie der Anzeige und der Email des Erstkontaktes aufheben und gut ist, denn das ist für mich der Nachweis, dass der Makler schon auf Auftrag und Initiative des Vermieters hin gehandelt hat.
    Ich kann nur hoffen, dass viele davon Gebrauch machen um diesen Treiben ein Ende zu setzen.


    In dem von @DuMe2 geschilderten Fall ist die Frage ob der Makler sich einfach nicht mit der Rechtslage beschäftigt hat oder tatsächlich so dreist ist (beides zusammen ist allerdings am wahrscheinlichsten :D )

  • Danke @RaphaelP und @anonym2


    habe den Makler kontaktiert, er hat irgendwas von einer Übergangsregelung erwähnt, da die Anzeige ja Noch im Mai geschaltet wäre, mit der Info der Courtagr und wir hätten uns ja darauf gemeldet.
    Wir sollten uns genauer Informieren aber auch beachten dass der noch andere Interessenten hat die die Wohnung auch mit Courtage nehmen würden .
    und das Find ich richtig unverschämt
    gibt es denn so eine Übergangsregelung?Ich sag schon mal danke
    :)

  • Wieder mal typisch, genau diese Verhaltensweise hatte ich in meinem obigen Beitrag ja auch schon angekündigt. Viele dieser Damen und Herren kann man leider doch über einen Kamm scheren.


    Es gibt meines Wissens keine Übergangsregelung. Ich finds auch wieder echt klasse sowas völlig unfundiert in den Raum zu stellen. Dass es keine Übergangsregelung gibt das haben die entsprechenden Verbände der Makler stark kritisiert aber der Gesetzgeber wollte eben keine.


    Hier auch nochmal eine Quelle dazu http://www.anwalt.de/rechtstip…tellerprinzip_069807.html

  • Wenn der Kerl so unverschämt ist, wär ich auch frech. Wohnung mieten und dann den Makler nicht zahlen. Oder zahlen und dann zurück fordern. Das wird er nicht machen, daher dann auf Klage einstellen. Wenn Ihnen das die Wohnung wert ist gibts zu "zahlen" m.E. nur diese Alternativen.

  • Wir haben den Besichtigungstermin telefonisch für den 02.06 vereinbart, das heißt wir haben "nur" diese Mietvereinbarungserklärung in schriftlicher Form und diese ist datiert mit dem 03.06.
    Mal angenommen wir unterschreiben diese
    Erklärung und danach den Mietvertrag, können wir dann "nur" diese Erklärung als Beweis nehmen, wenn wir die bezahlte Courtage
    wieder verlangen würden ?
    also eigentlich wollten wir die Wohnung unbedingt aber einen Neuanfang zu machen mit dem Gefühl eigentlich verarscht worden zu sein wäre für mich vom Gefühl her ein schlechter Neuanfang :/

  • Hallo @DuMe2,


    1. Es gibt wirklich keine Übergangsfrist! Der Makler hätte alle Inserate, bei denen der Vermieter nicht die Provision übernehmen möchte, aus dem Netz nehmen müssen bzw.nicht mehr in der Zeitung inserieren dürfen. Nun hat er eben den Schaden. Als selbständiger Unternehmer ist man dazu verpflichtet, sich selbst umfassend über alle Rechte und Pflichten und Gesetze zu informieren.


    2. Hebt auf jeden Fall das Zeitungsinserat (ganze Seite mit Datumsangabe direkt auf der Zeitung!) auf! Und lasst euch eine Kopie der Beuftragung mit dem Datum vom Juni geben. Zusätzlich hebt noch den Telefon-Einzelnachweis auf, damit ihr nachweisen könnt, dass ihr nicht schon am 31.05. Kontakt aufgenommen hattet.


    3. Es stimmt natürlich: ihr könnt das Formular unterschreiben (und dann den Mietvertrag) und innerhalb von 3 Jahren wieder zurückfordern. Schwierig finde ich hierbei nur, dass das natürlich auch der Vermieter irgendwann mitbekommt und dies möglciherweise nicht so gut ankommt... aber das Recht dazu hättet ihr. Außerdem habt ihr den Makler ja auch darauf hingewiesen...


    Wenn der Makler korrekt arbeiten würde, hätte er direkt am 01.06. (also als ihr ihn kontaktiert hattet) folgendes zu euch sagen: "Aufgrund der neuen Gesetzeslage kann ich Ihnen dieses Objket leider nicht mehr provisonspflichtig anbieten. Gerne bin ich Ihnen aber bei der Suche nach einer anderen Immobilie behilflich - gegen Beauftragung und Provisionszahlung." Das kann aber dann natürlich nur ein Objket sein, dass er bis dato noch nicht kannte.


    Aufgrund seines falschen Verhaltens hat er nun das Nachsehen: er bekommt weder vom Vermieter, noch vom Mieter die Provision (ihr holt sie euch ja später zurück). So ist das Leben....

  • Hallo, nochmal zum Verständnis: mein zukünftiger Vermieter hat den Makler auch am 30.05. beauftragt, wir haben am 1.06. mit ihm die Wohnung besichtigt, (zusammen mit anderen Interessenten) und am 3.06. den Zuschlag bekommen.
    Also sind wir tatsächlich die Gelackmeierten, die dann die Provision hlen müssen? W

  • Hallo @Annaii,


    wann der Vermieter Kontakt mit dem Makler aufgenommen hat, ist für die Frage erst einmal nicht so relevant. Wichtig wäre zu wissen, wann ihr (!) Kontakt zum Makler aufgenommen habt: vor oder direkt am 01.06.


    Wenn ihr vor (!) dem 01.06. Kontakt zum Makler aufgenommen habt, ordnungsgemäß auf die Provisionpflicht im Erfolgsfall hingewiesen worden seid, eine Widerrufsbelehrung erhalten habt und den Mietvertrag unterzeichnet, müsst ihr natürlich auch die Maklerprovision bezahlen.


    Vorwürfe könnt ihr eigentlich niemandem machen - außer euch selbst. Wenn ihr euch gut informiert hättet, hättet ihr idealerweise erst ab 1. Juni überhaupt Kontakt zu einem Makler aufgenommen - also noch1-2 Tage gewartet. Dann wäre nämlich jede inserierte Wohnung für euch provisionsfrei!
    Dass die Wohnung dann möglicherweise nicht mehr verfügbar ist, ist die andere Sache. Aber: gezwungen hat euch sicher keiner, auf eine Anzeige eines Maklers (vor dem 01.06.) zu reagieren und anzufragen....


    Man muss schon fair bleiben: ohne die Arbeit des Maklers hättet ihr nie (bzw. nicht so leicht) von der Wohnung erfahren...

  • Hallo Anonym2,


    Deine Beschreibung der Voraussetzung für die Zahlung der Maklerprovision durch den Mieter in Abs. 2 ist nicht eindeutig: Gilt das "vor dem 01.06." bis Widerrufsbelehrung erhalten habt" oder bis "Mietvertrag unterzeichnet".
    D.h. Ist die Maklerprovision unter den genannten Bedingungen auch dann fällig, wenn der Mietvertrag NACH dem 1.6. unterschrieben wurde?
    Schon mal vielen Dank für die Antwort im Voraus.

  • Wie hier schon mehrfach auch von @anonym2 beschrieben wurde, kommt es darauf an, ob der Maklervertrag schon vor dem 01.06. zu Stande gekommen ist. Die Unterzeichnung des Mietvertrages ist irrelevant.


    Der Vertrag kann (und das war der Mist an der alten Rechtslage) eben auch durch konkludentes Handeln zu Stande gekommen sein. Und nach der Rechtsprechung und herrschender Meinung ist das eben meist schon durch jedwede Kontaktaufnahme passiert.
    Kontaktaufnahme vor dem 01.06. = Provision

    • Offizieller Beitrag

    An dieser Stelle möchte ich mich mal mit einer persönlichen Erzählung einklinken:


    Vor etwa 2 Wochen entdeckte ich auf einem Immobilienportal eine interessante Wohnung. Ich rief die dort angegebene Nummer an. Die Wohnung war leider schon weg. Dafür könne ich ja mal eine Mail schicken, mit dem was ich suche. Ich war irritiert und fragte nach: "Sind Sie Makler?" Die Antwort: "Ja"


    Interessant. Ob es die von mir angefragte Wohnung wirklich gab? Oder wollte da jemand beauftragt werden? ;) Hat jemand was Ähnliches erlebt?

  • Hallo,


    meine Frage passt hier jetzt nur so halbe rein würde ich sagen :)


    Wie sieht es denn beim Kauf einer Immobilie (Wohnung oder Haus) über einen Makler, Bank oder Sparkasse aus.
    Muss ich hier als Käufer, in der Regel, immer die Provision bezahlten ?
    Und gibt es auch einen Anhaltspunkt wie hoch die etwa sein darf ?

  • Die gesetzliche Neuregelung zur Maklerprovision betrifft ausschließlich Vermietungen.


    Beim Kauf herrscht Vertragsfreiheit. Üblich sind in den meisten Gegenden Deutschlands 3 % zzgl. MwSt.
    Allerdings gibt es auch Makler, die 6 % verlangen. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
    Bei sog. "Schrottimmobilien", d.h. Immobilien, die in sehr schlechtem Zustand etwas naiven Zeitgenossen auf's Auge gedrückt wurden, haben die sog. "Innenprovisionen" auch schon schon mal 30 % betragen. Aber das sind extreme Auswüchse.


    Generell muss man sagen, dass das immer Verhandlungssache ist. Letztlich kommt es auf den "Bruttoaufwand" - also Kaufpreis plus Makler, plus Grunderwerbssteuer, plus Notarkosten und plus Grundbuchkosten an.


    Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie für die "Nebengeräusche" einer Immobilientransaktion 10 % bis 12 % vom Kaufpreis einkalkulieren.


    Also verhandeln Sie entsprechend hart über den Kaufpreis. Wenn Sie da den Verkäufer drücken können, spielen die Maklerkosten eine untergeordnete Rolle.

  • Eine Sache verstehe ich aber jetzt nicht.


    Wegen der Courtage ...... wer bestellt zahlt ..... soweit so gut.



    Vermiter geht zum Makler .... besorg mir bitte Mieter


    ok, er hat bestellt also zahlt er.


    Mieter geht zum Makler ...... besorg mir Wohnung


    bestellt bezahlt.


    ... Müssen jetzt beide zahlen?


    haben ja beide bestellt.



    ?????????????

  • @Martin.B


    Wenn der Mieter den Makler bestellt, muss er ihn auch bezahlen. Der Vermieter zahlt nichts.


    Das Bestellerprinzip war dafür gedacht, dass Mieter eben keinen Makler beauftragen, zum Beispiel in einer Zeitungsanzeige vom Makler die Wohnung entdecken und dann auch noch dafür löhnen sollen, dass der Makler nur die Abwicklung macht.