Finanz-Fiasko der Woche: "provisonsfreie" Wohnungen

  • Am Wochenende bin ich durch Berlin gelaufen und prompt an einem Schild einer mehr oder minder bekannten Wohnungsgesellschaft hängengeblieben. Das Schild versprach "provisonsfreie" Wohungen im Haus und listete auch gleich alle wichtigen Kontaktdaten auf.


    Letztes Jahr hatte das Schild noch viel Wahres in sich: Wer einen Makler beauftragte, konnte die Provision dafür vom Wohnungsinteressenten zahlen lassen. Da war es natürlich günstig, mit der Provisonsfreiheit zu werben. Seit diesem Jahr gilt allerdings das Bestellerprinzip - wer bestellt, zahlt. Und zurecht! Schließlich sind es die Gesellschaften und Vermieter, die mit Wohnungen Einkünfte erzielen möchten.


    Wobei ich immer noch zwischen dem Kleinvermieter, der von privat an privat vermietet, und der großen Gesellschaft unterscheiden würde... Gerade letztere kann sich ja finanziell eher Makler zur Vermittlung leisten (bzw. selbst Angestellte dafür beschäftigen).

  • Ich werde wohl im Sommer mit der Wohnungssuche und der Maklerzunft weitere Erfahrungen sammeln. Ein Jurafreund meinte schon, das Bestellerprinzip könne ohne weiteres auf den Mieter abgewälzt werden. Im Netz finden sich auch noch zu Hauf Angebote, bei denen der Mieter 2,38 Monatsmieten an den Makler zahlen soll. Im Januar kann man zwar davon ausgehen, dass diese Anzeigen aus dem letzten Jahr stammen. Aber ich habe 2,38 Monatsmieten entsprechend meiner Zahlungsbereitschaft in meine Umzugsbudgetplanung eingestellt.


    Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt und hätte Wohnung mieten können, bei denen der Vermieter den Makler gezahlt hätte?

  • Gerade in der Redaktionssitzung habe ich erfahren, dass das Bestellerprinzip noch gar nicht gilt! Das Gesetz ist wohl noch gar nicht durch, wird im Moment aber im Frühjahr erwartet...


    Zu früh gefreut!

  • hi Franziska,verstehe nicht ganz warum du von finanzfiasko sprichst,ich zahle natürlich am liebsten nie was,aber das prinzip:wer bestellt,zahlt ist doch ok.....


    ps:noch ne anmerkung:das forum zeichnet sich durch kompetenz der moderatoren und auch vieler mitglieder aus,danke,
    auch gut:keine trolle,besserwisser oder pöbler

  • Na Finanz-Fiasko, weil der gelackmeierte Mieter zahlen musste... ;)


    Und das Prinzip gilt ja auch erst ab BALD. Bisher musste u. a. der Suchende zahlen, auch wenn der Vermieter den Makler bestellt hat.


    Für das Kompliment bedanke ich mich ^^ Aber wie ich immer sage: Es geht nicht ohne Mithilfe! Das hier ist EURE Community und da sollt Ihr Euch wohlfühlen. Deswegen freue ich mich, wenn Ihr auffällige Beiträge über "Inhalt melden" an uns weitergebt. Denn wir sind auch nur Menschen und sehen nicht alles. Wenn doch, dann greifen wir ein. Wenn nicht, dann, wie gesagt, helft Ihr uns damit, die Qualität hochzuhalten. :D Ein großes Dankeschön an alle helfenden Hände! 8o

  • Seit gerade eben ist das Gesetz durch den Bundestag! Ab Juni sind damit Maklerprovisionen ohne vorherige Beauftragung passé!


    Was, denkt Ihr, wird nun passieren? Werden die Makler zunehmend auf kostenlose Portale ausweichen? Werden die Kosten in irgendeiner anderen Form versteckt werden? Und wie wird das den "Makler-Markt" treffen?

  • Ich denke, die Makler holen sich das wieder irgendwie anders rein. Das müssen sie ja auch! Von jetzt auf nachher eine Lebensgrundlage zu verleiren, bedeutet, dass sie sich umorientieren müssen. Aber die Rechnung bezahlt am Ende sicherlich nicht der Makler.

  • Da muss ich KaiRe zustimmen. Ich finde das Bestellerprinzip ja auch sehr gut, aber der Vermieter wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit einen Ausgleich dazu schaffen, sei es höhere Kaution oder steigende Miete bzw die Maklergebühr schlägt auf den Mietpreis auf und service orientierte Makler setzen sich durch


    Das Ziel soll eigentlich ein bezahlbares Wohnen sein.


    Übrigens: Das neue Gesetz tritt voraussichlich ab dem 1.5. oder 1.6.2015 in Kraft.

  • Doch die Vermieter und Makler haben inzwischen wieder ein System gefunden, dass Mieter die volle Zeche zahlen müssen.....ist eigentlich doch wieder alles beim alten. Inseriert vom Makler. Beim Treffen, bevor die Wohnung angeschaut wird muss Maklervertrag unterschrieben werden.

  • Hallo,


    ich habe mir vor ein paar Tagen in Köln eine Wohnung angesehen, für
    die eigentlich eine Maklerprovision fällig wäre. Der Makler wurde von der Vermierterin, nicht von mir beauftragt. Nun wird die Wohnung wahrscheinlich erst nach dem 01.06.2015 bezugsfertig sein so dass sich
    mir die Frage stellt, ob hier das Datum zu Beginn des Mietverhältnisses
    zählt oder alternativ zum Zeitpunkt der mündlichen Zusage bzw der
    Vertragsunterschrift im Mai. Ab wann muss ich, ab wann der Vermieter die Provision zahlen?

  • Hallo @juliakoeln15


    Eine spannende und wichtige Frage! Ich habe intern mal nachgefragt und muss leider sagen, dass die Provision mit Abschluss des Mietvertrags fällig ist - der Beginn des Mietverhältnisses ist nicht entscheidend. Wurde der Mietvertrag vor dem 1. Juni bereits geschlossen, besteht ein Anspruch auf Provision, auch wenn das Mietverhältnis erst später beginnt.


    Wenn sich allerdings die Bezugsfertigkeit verzögert, bestehen aber Minderungs- und ggf. Schadenersatzansprüche.

  • Ob wirklich jemals der Mieter von der Neuregelung profitiert und wenn überhaupt, wird sich erst nach Jahren und zig Prozessen herausstellen.
    Niemand ist so erfinderisch wie die Finanzdienstleistungsbranche.
    Ich denke die Maklerkosten werden auf die Miete aufgeschlagen, ähnlich wie es heute schon bei angeblich "provisionsfreie" Kaufangebote für Häuser der Fall ist. Oder es muss eine Abstandssumme gezahlt werden, für angeblich eigentlich nicht zur Normavermietumg gehörenden Sachen etc.
    Oder die angebotene Wohnung ist bereits vermietet oder wird nicht mehr vermietet und der Makler sagt: wo sie gerade fragen, direkt daneben wird gerade eine Wohnung frei! Wenn sie wollen frage ich gerne mal nach. Ich habe da ganz gute Connection. Hinter wird prozessiert und irgendwann gibt es dann endlich neue Wege. OK, ich bin Berufspessimist, sonst hätte ich früher keine Versicherungen verkaufen können. ;) Aber meist hat die Realität meinen Pessimismus noch übertroffen und auch hier bin ich mir sicher d. längst fertige Pläne für den Tag X, wahrscheinlich einen Monat früher ausgearbeitet sind. Mal sehen wie sich die Anzeigen nach dem 1. Mai verändern!

  • Hallo Franziska und @juliakoeln15,


    für die Wirksamkeit des am 01.06.2015 in Kraft tretende Bestellerprinzip bei der Maklerprovision ist einzig und allein entscheidend, wann der Maklervertrag (nicht der Mietvertrag!) abgeschlossen wurde.


    Wenn man also noch am letzten Tag des Monats Mai Kontakt mit dem Makler hatte und es zu einem Maklervetrag gekommen ist (mündlich, schriftlich, durch konkludentes Verhalten) wäre der künftige Mieter provisionspflichtig, egal, ob dann die Besichtigung, die Mietvertragsunterzeichnung und der Mietbeginn zu einem späteren Zeitpunkt - also ab 01.06.- stattfindet.


    Die Makler, deren provisionspflichtge Inserate Sie gelesen haben, arbeiten also völlig gesetzeskonform.


    Ab 01.Juni 2015 werden Sie diese ganzen provisionspflichtigen Anzeigen nicht mehr im Netz finden. Schätzungsweise 70-80% der Wohnungsangebote werden also erst einmal aus dem Netz verschwinden. Auf die wenigen, dann natürlich provisionsfreien Wohnungen werden sich demnach dann noch mehr Menschen bewerben, als vorher.
    Die Erfolgschancen für jeden einzelnen Wohnungssuchenden werden sich also erst einmal sehr reduzieren.


    Durch das sog. Bestellerprinzip wird keine einzige Wohnung neu entstehen.


    Viele Grüße,
    anonym2