Abfindung Fünftelregelung

  • Hallo,

    ich bekomme eine Abfindung von 153000 im Febr.22, zusätzlich für Januar 3800 Gehalt.

    Die Fünftelregelung wird angewendet. Steuerklasse 2

    Weitere Einnahmen wird es nicht geben, es sei denn ich entscheide mich doch für ALG 1, was die Steuerrückzahlung wieder mindert.

    Kann ich den Höchstsatz an Rentenzahlung (Rürop) plus KK-Vorauszahlungen absetzen...oder gibt es für die Erstattung einen Höchstsatz?

    Sollte man nur eins von beiden machen, oder je mehr Sonderausgaben, desto besser. Hilfe....Mir qualmt der Kopf:P

  • Ist das Ziel die Summe sinnvoll zu "benutzen", damit nicht alles von der Steuer gefressen wird? Oder die Renteneffekte der Kündigung abzumildern?

    Wenn #1, und falls wirklich keine weitere Einnahmen geben werden, würde ich einfach die Abfindung auszahlen lassen; der Steuersatz wird ziemlich niedrig sein, niedriger als bei der Weiterbeschäftigung.

    2 mögliche Fälle müßten dann berücksichtigt werden: ALG bzw. wiederbechäftigung vor Jahresende.

    Haben Sie schon mit einem Abfindungsrechner gespielt? https://www.smart-rechner.de/abfindung/rechner.php

  • vielen dank...ich möchte eigentlich eine höhere Steuererstattung bewirken, allerdings gilt es jetzt abzuwägen, ob Alg1 dazukommt oder nicht......ansonsten müsste ich die KK-Beiträge selber zahlen, was auch erstmal hohe Ausgaben sind, und lt Steuerberater die Erstattung davon auch nicht komplett, sondern ca 30%. In seinen Augen ist es wirtschaftlicher das ALG 1 mitzunehmen :)

  • Habe ich auch gemacht. Abfindung floss im Januar aus der Kündigung vom Jahr vorher. Im laufenden Jahr bestand ALG1. Durch geschickte steuerlich absetzbare Ausgaben (Gesundheit, Handwerker, usw) fiel letztlich keine Steuer auf die Abfindung an. Dem Steuerberater sei Dank.