Rückerstattung Bankgebühren - Bank lehnt mit "Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen" Argument ab

  • Guten Abend zusammen,

    ich bin gerade dabei meine zuviel gezahlten Bankgebühren zurückzubekommen.


    Im ersten Schritt wurde von der Bank alles erstmal pauschal abgelehnt. Mit einem Beisatz aber erwähnt, dass ich schon die Höhe des Erstattungsanspruchs bestimmen sollte, wenn ich was haben möchte :)


    Gesagt, getan - Ab dem Zeitpunkt der Gebührenerhöhung Mai/2017 habe ich die ohne Zustimmung zuviel bezahlten Gebühren inkl. Verzinsung auf ca. 350€ hochgerechnet.


    Als Antwort zu den lfd. Bankgebühren kam jetzt das "Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen" Argument.

    "... gilt bei langjährigen Geschäftsbeziehungen der Preis, den ein Kunde seit mehr als drei Jahren unbeanstandet zahlt..."


    Zumindest wurde mit ein Angebot über die Erstattung der Kartengebühren gemacht - d.h. ich bin schonmal etwas weiter, wie nach dem ersten Schreiben.


    Mein Stand:

    - 36€ Kartengebühren Rückerstattung habe ich schonmal in der Tasche :)

    - Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen auf die Bankenbranche nicht anwendbar, daher auch nicht gültig

    - Rückerstattungen sind nur für die letzten drei Jahre möglich, d.h. ab Dez 20219 bis heute = 36 Monate x 4€ pro Monat zuviel bezahlte Gebühren = 144

    - exkl. verpasste Zinsen lande ich dann bei 36 + 144 = 180€ Rückerstattungsanspruch


    Wie kann ich das jetzt in einer Antwort verargumentieren - gibt es eine Referenz auf die ich mich berufen kann?

    Oder ist hier ohne Anwalt tatsächlich Ende der Fahnenstange?


    Wie sind da eure Erfahrungen?


    Vielen Dank vorab.


    Viele Grüße Toni

  • Hallo Nealcaffrey,


    die Argumentation ist Käse und wird immer wieder verwendet. Man kann es ja probieren, nach dem Motto: der eine oder andere wird es schon schlucken.

    Selbst der Ombudsmann hat meiner Bank geschrieben, dass diese Argumentation nicht zulässig sei. Schau mal hier:


    BGH-Urteil Erhöhung Kontoführungsgebühren - RV-Bank beruft sich auf Regelungslücke - Wie argumentieren?


    Klare Empfehlung meinerseits: Nicht lange mit der Bank rummachen, wenn sie sich weigert, sondern den Ombudsmann einschalten!


  • Guten Morgen, danke für die Rückmeldung.

    Ich bin nach dem ersten Schreiben der Hausbank direkt über die Beschwerdestelle gegangen, die mir auch zuletzt geantwortet hat.

    Jetzt versuche ich es nochmal über diese Beschwerdestelle, wenn ich da nicht weiterkomme, gehe ich über die Schlichtungsstelle.


    Danke für die Links...

    Da gibt es ein paar Argumente, die ich in meine Antwort einbauen kann :)


    "In den Entscheidungen zu den Energielieferungsverträgen hat der BGH erkennbar die besondere betriebswirtschaftliche Situation der Energielieferanten durch stark schwankende Weltmarktpreise bei Gas, Öl und Strom berücksichtigt, ein dort entscheidungserhebliches Argument, das bei Bankverträgen keinerlei Rolle spielt."


    Ich versuche mein Glück weiter...


    Grüße

  • Ich rate Dir davon ab, über die Beschwerdestelle zu gehen. Es wird vermutlich nichts bringen und vor allem verhindert es nicht die Verjährung mit Ablauf des Jahres! Das tut es nur, wenn Du den Ombudsmann einschaltest.

  • Ich rate Dir davon ab, über die Beschwerdestelle zu gehen. Es wird vermutlich nichts bringen und vor allem verhindert es nicht die Verjährung mit Ablauf des Jahres! Das tut es nur, wenn Du den Ombudsmann einschaltest.

    OK - Danke für den Hinweis - für mich, Ombudsmann ist die Schlichtungsstelle?

  • Ich muss schon sagen, im Antworten per Post sind die Banken echt fix :)

    Heute kam prompt die Antwort auf meine Mail vom 3.12.


    "Sie äußern Kritik an der uns bejahten dreijährigen Verjährungsfrist. Gerne stellen wir Ihnen unseren Standpunkt näher dar.

    In der Tat bejahen wir die Rechtsansicht, dass Rückforderungsansprüche, die vor 2018 entsanden sind... bereits seit Ende 2020 verjährt sind.


    Ihr Anspruch auf Bereicherungsrecht (812 BGB) unterliegt der regelmäßigen Verjährung gemäß 195 BGB, er verjährt somit nach drei Jahren. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt gemäß 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist...


    Dieses Ergebnis ist auch interessengerecht, weil auf diese Weise der von den Verjährungsregeln bezweckte Rechtsfrieden in angemessener Zeit erreicht wird."


    Im Ergebnis ändert sich genau gar nix :)

    Jetzt lese ich daraus, dass die Ansprüche bereits letztes Jahr verjährt sind.


    Ich hab ja keine Ahnung von der Materie... aber gefühlt wollen die mich mal richtig verar...en.


    1. Schreiben: Sie haben gar keinen Anspruch

    2. Schreiben: wir erstatten einen Teil - der Rest läuft unter der Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen

    3. Schreiben: wir erstatten einen Teil und achja, der Rest ist bereits Ende letztes Jahr verjährt.


    Was ist da los? :/


    Schlichtungsstelle wird eingeschaltet.


    Grüße

  • Hallo Nealcaffrey,


    Ruhe bewahren und nichts durcheinander bringen:


    1. Die Bank hat vermutlich Recht bzgl. der Verjährung. Die Stiftung Warentest sieht das zwar anders (10 Jahre), aber dazu gibt es kein Urteil. D.h. also, Du kannst in 2021 noch alle Ansprüche bis einschl. 2018 geltend machen.

    2. Die Drei-Jahres-Lösung wird gerne von den Banken zitiert, hat aber überhaupt nichts damit zu tun. Wie im Beitrag zitiert (Link s.o.), bezieht sich diese auf Energielieferverträge und selbst der Ombudsmann ist der Ansicht, dass diese nicht anwendbar ist.

    3. Rechne alle Gebühren seit 2018 (inklusive) zusammen. Es zählt die Preisdifferenz seit Deiner letzten Zustimmung, also ggf. seit Kontoeröffnung. Finanztip schlägt vor, pro Jahr noch 5% Zinsen dazu zu rechnen (zahlen sie aber vmtl. sowieso nicht).


    Und hurtig unbedingt noch schnell dieses Jahr (!) zum Ombudsmann!

  • Kurzes Update


    - mittlerweile wurde eine Schlichtungsstelle eingeschaltet

    - der "Schlichter" hat das ganz sachlich und nüchtern aufgrund von Tatsachen analyisiert

    - letztlich ist er nach "reiflicher Überlegung" zu dem Entschluss gekommen, dass die Bank 180€ an mich zurückbezahlen soll. Das ist ca. die Hälfte von dem was mir laut offizieller Rechnung zusteht.


    Damit kann ich leben... ich hoffe die Bank lässt sich auch auf die Zahlung ein :)