Elternunterhalt

  • Hallo,
    muss ich auch für pflegebedürftigen Vater zahlen, wenn dieser nicht in der Geburtsurkunde steht bzw.auch keine Vaterschaftsanerkennung vorhanden ist?
    Mfg

  • Hallo,


    Vater eines Kindes ist nach § 1592 BGB derjenige, der
    • mit der Mutter bei Geburt des Kindes verheiratet ist (Nr. 1).
    • der die Vaterschaft anerkannt hat (Nr. 2)
    • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist (Nr. 3).
    Es kommt nicht auf die biologische Vaterschaft an. Solange der biologische Vater nicht auch rechtlich der Vater ist, besteht erstmal auch keine Unterhaltsverpflichtung.


    Viele Grüße,
    Britta

  • Hallo liebes Forum,
    auch ich bin neu hier und habe ebenfalls eine Frage hinsichtlich Elternunterhalts und Ehepartner, da sich mir dies aus gegenwärtiger Unkenntnis nicht so recht erklärt:


    "Unterhaltspflichtig sind laut Artikel nur die Kinder des Berechtigten. Schwiegerkinder sind nicht betroffen !"


    Allerdings fällt ja der Ehepartner (als eben Schwiegerkind) mit 1.440 Euro in die Berechnungsgrundlage zum Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen mit ein.
    Das verwirrt mich nun allerdings ein wenig.


    Ich schließe nun daraus, das Ehepartner(!) gänzlich und generell aufzukommen haben und somit auch Schwiegerkinder- soweit ein Schwiegerkind (noch) mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet ist- daher eben doch nicht gänzlich unbetroffen sind.


    Mir ist insoweit klar (so glaube ich zu wissen), das Schwiegerkinder natürlich nicht unterhaltspflichtig sind, wenn sie mit dem Unterhaltspflichtigen nicht mehr verheiratet sind.


    Sehe ich das nun insoweit richtig, dass das Schwiegerkind (als Ehepartner) sehr wohl und letztlich doch für den Unterhalt des Berechtigten mit aufzukommen hat ?
    Dann finde ich allerdings die Formulierung, das Schwiegerkinder nicht unterhaltspflichtig sind, als falsch und sehr verwirrend.
    Müsste es dann nicht eigentlich eher richtig formuliert heißen (und bedeuten), das lediglich "Ex-Schwiegerkinder" nicht unterhaltspflichtig sind ?


    Ich danke euch für eure Bemühungen mir helfen zu wollen und bitte um Nachsicht, da dies ganze Thema für mich Neuland ist und die ganze Welt quasi Gestern noch eine heile war.


    Grüße
    Andy

  • Hallo,


    ich bin noch recht neu hier und lese schon ein wenig mit. Abre ich habe noch nicht das passende Them gefunden das mein Probelm gelöst hat.


    Also hoffe ich, dass Ihr mir hier dierekt helfen könnt.


    Meine Eltern sind sind schon 25 Jahren geschieden. Bin meiner meiner Mutter aufegwachsen.
    Zu meinem leiblichen Vater hatte ich schon seid Jahren keinen richtigen Kontakt mehr, bis auf das letzte Jahr. Durch eine Krankheit 2014 hat das Krankenhaus mich angerufen und mir mitgeteilt das ich als Betreuer einsetzt werden sollte. Da mein Vater isn Koma verfallen ist.
    Dies habe ich dann auch gemacht aus MIttleid. Nun ist er wieder gesund und hat den Konatkt wieder vollständig abgebrochen.


    Nun habe ich erfahren das seine Neue Lebensgefährtin ( Nicht verheiratet) das Haus verkaufen will. Diese Frau trichert ihm das so ein und er hat zugestimmt. Egal Haus wird verkauft und fertig. Das Geld werden SIe schon aufbrauchen.


    Nun weiß ich aber, dass er in seiner Neuen Miet- Wohnung nicht der Mieter ist sondern nur seine Neue Lebensgefährtin.
    Die Rente meines Vaters ist nicht besonders hoch. Er könnte sich alleine niemals die Wohnung demnach leisten.


    Nun habe ich die Vermutung das die Lebensgefährtin das Geld aus dem Hausverkauf auf den Kopf haut und meinen Vater rauschmeißt.
    Ich habe nun auch keine Lust mehr nach dem ganzen hin und her für meinen Vater später zu zahlen.


    Nun bin ich verheiratet und habe 2 eigene Kinder. Da ich selbstständig bin und auch recht gut verdiene lege ich mir natürlcih privat eine Altersvorsorge an.
    Jetzt steht die Befürchtung im Raum wenn mein Vater krank wird und ins Pflegeheim muss, dass das Sozialamt auf mich zukommt und meine ganzen Sachen durchsucht und ich dann für mein Vater zahlen muss. ( So oder so)


    Nun zu meinen Fragen:


    1. Wir das Vermögen für meine eigenen Kinder mit angerechnet um meinem Vater das Pflegeheim zu bezahlen?
    2. Wird die Private Altervosorge meiner Frau mit angerechnet?


    Vielen Dank für euere Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Der Hinweis mit dem Ratgeber von @Franziska ist sehr gut, hier sollten alle relevanten Informationen vorhanden sein.


    Ansonsten bietet sich die Beratung bei eineme Fachanwalt an, der vielleicht den ein oder anderen Tipp parat hat. Tendenziell dürfte es schwierig sein, sich aus der Verantwortung zu nehmen.


    Aber .... die Freigrenzen etc. sind aktuell sehr hoch bemessen, so dass es meiner Kenntnis nach selten in der Praxis vorkommt, dass tatsächlich gezahlt werden muss.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Das ist wieder einmal so ein Fall, bei dem ich den Fragesteller nicht verstehe...


    Es geht um den Verkauf eines Hauses, um einen ziemlich krank gewesenen Vater, eine möglicherweise Böses im Schilde führende Lebensgefährtin und die Haftung für Eltern-Unterhalt. Das sind doch - sollte man meinen - ziemlich gewichtige und möglicherweise auch finanziell bedeutsame Themen.


    Warum geht der Mann nicht zum Rechtsanwalt???
    So etwas lässt sich nicht mit allgemeinen Ratgebern abklären. Und auch dieses Forum wird hier keine zutreffende Antwort geben.


    Ich weiß nicht, woher die Angst vor dem professionellen Berater kommt.

  • Ich beschäftige mich mit diesen komplexeren Fragestellungen schon gar nicht mehr zumal man von den "Einmalpostern" dann sowieso keine Rückmeldung mehr erhält, wenn die Antwort nicht zu deren subjektiver Rechtswahrnehmung passt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei freundlichen Forenteilnehmern kann man sicherlich Tipps und Tricks geben, aber eine abschließende Beurteilung ist in diesem Forum


    a) nicht möglich und
    b) nicht gewollt.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ich beschäftige mich mit diesen komplexeren Fragestellungen schon gar nicht mehr zumal man von den "Einmalpostern" dann sowieso keine Rückmeldung mehr erhält, wenn die Antwort nicht zu deren subjektiver Rechtswahrnehmung passt.


    Das ist sehr schade das man gleich alle über einen Kamm schert. Aber was soll man auch in einen Forum erwarten.

  • Diese beiden Aussagen sind jetzt der absolute Oberhammer.


    "Was soll man von einem Forum erwarten" und "nur Halbwahrheiten".


    Da kann ich ehrlich nur herzlich drüber lachen. :D:cursing:


    Wenn man bedenkt was hier für eine komplexe Frage gestellt wird in der Hoffnung um das Geld für einen Profi in diesem Bereich herum zu kommen und dann auch noch rumpöbelt, dass es einem nicht weiterhilft.


    Das bestätigt Gott sei Dank meine erste Einschätzung von Ihnen, ich hatte nämlich schon fast ein schlechtes Gewissen wegen meiner ersten Antwort... :thumbup:

  • Schon wieder ein Neuling... ?( der auf auf hilfreiche Auskunft hofft!
    Meine Frage:
    Muß ich auch nach dem Tod meiner Mutter weiterhin mit der Prüfung meiner Zahlungsverpflichtung
    durch das Sozialamt rechnen? Bin zweimal geprüft worden - und mußte nicht zahlen.
    Nun möchte ich meine Wohnung verkaufen und den Erlös für eine Mietwohnung verwenden....
    Es geht also um das Privatvermögen.
    Herzlichen Dank vorab für mögliche Hilfe.