Verkauf von Stock Options - FA berücksichtigt Erträge als Bruttolohn statt als "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn"

  • Hallo Liebe Community,


    Ich erstelle diesen Beitrag nachdem ich den Artikel zum Thema "Einspruch Steuerbescheid" gelesen hatte und hoffe jemand mit Erfahrung kann mir einen Tipp geben, ob es sich lohnt einen Einspruch einzureichen und wenn ja wo ich am besten Hilfe bekommen kann. Kontakt mit dem FA und das Thema Steuer allgemein hab ich in der Vergangenheit am liebsten vermieden.


    Vor ein paar Wochen bekam ich einen Brief vom FA mit der Aufforderung Steuererklärungen für die Jahre 2016, 2017, 2018 u 2019 innerhalb von drei Wochen nachzureichen. Ich hab mich bei ELSTER angemeldet und mithilfe der Lohnsteuerbescheinigungen alles was ich hatte eingereicht (und gleich noch 2020!).


    Kurzer Vorgeschichte: Nachdem ich 2014 und 2015 jeweils eine Steuererklärung eingereicht hatte und für 2014 eine Rückzahlung von etwa 10 EUR und für 2015 eine Nachzahlung von 1 EUR bekommen hatte, ging ich auf das FA hier vor Ort und hab gefragt, ob ich eine Steuererklärung überhaupt machen muss was die Mitarbeiterin verneinte. Damit war das Thema erstmal für mich erledigt! Aus heutiger Sicht eine völlig naive Fehleinschätzung.


    Als Nächstes hat mich das FA schriftlich aufgefordert Unterlagen für die angegebenen Beträge "Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung" nachzureichen. Diese Beträge resultieren aus dem Verkauf von Stock Options, die ich bekommen hatte. In meinen monatlichen Verdienstabrechnungen sehe ich den solche Posten auch unter dem Bruttolohn und dann unter "Lohnsteuer für Einkommen aus mehreren Jahren". Anscheinend war ich auch nicht der Einzige, der solche Schreiben bekommen hat. Mein US-amerikanischer Arbeitgeber hatte eine Mitteilung für alle deutschen Mitarbeiter veröffentlicht, mit der Empfehlung dem FA zu erklären, dass der Posten im Zusammenhang mit Restricted Stock Options (RSU) steht und die Entschädigungszahlungen Wertstellungen von Unternehmensaktien sind. Das hab dann ich über ELSTER schriftlich gemacht.


    Nun kamen die Bescheide und es scheint der Sachbearbeiter erkennt das nicht an. Ich soll nachzahlen für 2016-2019. In den Erläuterung schreibt er kurz und bündig "Der ermäßigt besteuerter Arbeitslohn wurde als Bruttoarbeitslohn berücksichtigt, da die zugeflossenen Unternehmensaktien nicht den Tatbestand des § 34 EStG erfüllen." Für den Bescheid des Jahres 2020, wo ich auch Stock Options verkauft hatte die als "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn" in der Steuererklärung angegeben wurden, hab ich diesen Satz nicht gefunden.


    Lohnt es sich hier Einspruch einzulegen? Und wenn ja, sollte ich mir besser Hilfe von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein holen? Ich hab noch nie einen Einspruch eingelegt und hab anscheinend auch nur ein paar Wochen Zeit das zu tun. Für das Jahr 2016 wo die Forderung inklusive Zinsen vierstellig und am allergrößten ist, habe ich leider gar keine Unterlagen.


    Danke im Voraus an jeden, der sich das durchliest und eine Empfehlung für mich hat!




  • Interessant. Eine solche Mitarbeitervergütung ist bei amerikanischen Firmen sehr üblich (ebenso bei meiner). Üblicherweise werden diese Erträge aus Stock Options tatsächlich nach der Fünftelregelung besteuert, da es sich dabei um Arbeitslohn handelt, der nicht aus einem einzigen Jahr stammt, sondern mehr oder weniger eine Anerkennung für die Arbeit aus zurückliegenden Jahren ist. Mein Finanztamt akzeptiert diese Sichtweise schon seit Beginn dieser Ertäge an. Ob ich deswegen die Pflicht zur Erstellung einer Steuererklärung habe, weiß ich nicht. Die Erträge werden bereits an der Quelle mit maximalen Steuersatz versteuert, so dass ich dumm wäre, wenn ich keine Erklärung abgeben würde (um zumindest die Chance zu haben, eine Rückerstattung zu beantragen)...