Tarif in der privaten Krankenversicherung wechseln und sparen

  • Hallo an alle im Forum,

    und erst einmal vielen Dank an Frau Julia Rieder für den Artikel zum o.g. Thema. Meine diesbezügliche Frage an alle Mitglieder ist folgende: Ich bin durch eine Versicherungsmaklerei GmbH beraten worden und es kam auch zum Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif. Der alte Tarif belief sich auf 422,97 € im Monat, der neue Tarif belief sich auf 348,77 € im Monat. Also eine Ersparnis in Höhe von 74,20 € pro Monat. Allerdings stieg der Selbstbehalt von alt 1150,00 € im Jahr auf 1550,00 € im Jahr.

    Die Honorarrechnung vom Makler allerdings berücksichtigt den gestiegenen Selbstbehalt in Höhe von 400,00 € im Jahr nicht.

    Er verlangt den neunfachen Betrag in Höhe von 74,20 € plus MwSt. und schaltet dazu seinen Anwalt ein. Wer kann mir bitte einen hilfreichen Tipp geben. Ich fühle mich ausgenommen und abgezockt. Danke für die Aufmerksamkeit. Berlutti353

  • Waren die Vergütungskonditionen vorher nicht klar definiert und unterschrieben? Fairer wäre ein Modell, bei dem Erhöhungen oder Reduzierungen des Selbstbehalts zu 50% von der Jahresersparnis abgezogen bzw. dazu addiert werden (50%, da der Selbstbehalt meistens nicht jedes Jahr erreicht wird). Relevanter ist die Frage, inwieweit sich beim Tarifwechsel die Leistungen verschlechtert haben. "Billiger" gibt es selten umsonst!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo, Herr Dr. Schlemann, im sogenannten "Optimierungsschein" ist festgelegt, daß im Erfolgsfall eine einmalige "Einrichtungsgebühr" von 9,0 Monatsersparnissen zzgl. Mehrwertsteuer bei einer sogenannten Tiefpreisgarantie für den Kunden zu zahlen sind.

    Wenn von "Monatsersparnis" gesprochen wird, so frage ich mich, woher soll ich denn als Kunde dann wissen, das nur von eíner "rechnerischen Ersparnis" auszugehen ist, die keinerlei im Zusammenhang damit stehenden Mehrbelastungen (wie z.B.: SB). Dabei kann ich nachweisen, daß mein SB sowohl im alten wie im neuen Tarif immer total ausgelastet war und ist. Im übrigen haben sich die Leistungen nur unwesentlich verändert, die erzielte Einsparung beim Monatsbeitrag ist im wesentlichen durch die Steigerung des SB getragen. Bitte können Sie mir das Regelwerk oder die gesetzliche Grundlage benennen, auf deren Basis diese Berechnungspraxis der Anbieter erfolgt. ?

  • Hallo Berlutti353 , Rechtsgrundlage ist der Vertrag ("Optimierungsschein"?), den Sie vermutlich abgeschlossen und unterschrieben haben. Wenn da nur "Monatsersparnis" ohne weitere Konkretisierung steht, könnte man darüber nachdenken, ob davon ein erhöhter SB abzuziehen wäre. Eine evtl. unklare Formulierung könnten Sie von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen lassen bevor Sie zahlen - sofern die "Butter" (RA-Kosten) dann nicht teurer wird als das "Brot" (Chance auf Reduzierung der Rechnung). Noch besser: Sprechen Sie den Dienstleister an und einigen Sie sich auf einen reduzierten Betrag. Wenn Sie beim Zahlen den SB erst einmal abziehen wird er Sie wegen der geringen Differenz von 300 EUR vielleicht auch nicht gleich verklagen.


    Konkreter kann ich hier leider nicht einsteigen, da würden dann Rechtsberatung und der Geltungsbereich des RDG beginnen.


    War meine Antwort für Sie hilfreich Berlutti353 ? Dann freue ich mich über eine Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts. :)

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  • Hallo, Herr Dr. Schlemann, ich bedanke mich ganz herzlich für Ihren wirklich für mich konstruktiven und hilfreichen Kommentar. Ja im Optimierungsschein wird nur von einer "Monatsersparnis" gesprochen. Außerdem hat der Dienstleister einen Anwalt eingeschaltet um das volle Honorar einzutreiben. Ich habe, genau wie Sie es sehen, vorerst nur den Honorarbetrag unter Abzug der höheren SB an den Dienstleister überwiesen. Ich habe jetzt die Absicht, den Ombudsmann PKV bzw. die BaFin mit einer Beschwerde darüber zu informieren. Vielleicht, so meine Hoffnung, finde ich als ausgetrickster Rentner etwas Hilfe....