Fondsdepot Bank

  • Vor vielen Jahren habe ich Geld in einem Fond angelegt. Nach einigen Jahren wurde dieser aus Gründen geschlossen. Anschließend folgten immer wieder mal Teilauszahlungen in kleineren Beträgen. Die Depotführungsgebühr wird jedoch weiterhin berechnet. Jetzt habe ich die Befürchtung, dass das Konto weitergeführt wird, bis das gesamte restliche Geld für die Depotführungsgebühren draufgegangen ist.


    Kann das sein? Ist das rechtens? Kann ich dagegen etwas tun? Oder muss ich zusehen, wie das Geld für die Depotführungsgebühren draufgeht, bis nichts mehr da ist?


    Trifft das BGH-Urteil XI ZR 26/20 vom 27. April 2021 auch auf dieses Depot zu? Kann ich hier Geld für Depotgebühren zurückfordern? Ich habe nämlich kürzlich ein Schreiben von der Fondsdepot Bank bekommen, in dem sie meine Zustimmung zu den Vertragsbedingungen und Preisen fordern. Das kommt doch bestimmt aufgrund des BGH-Urteils. Was könnte passieren, wenn ich dem nicht nachkomme? Kündigen? Eigentlich warte ich schon lange auf die Auszahlung der restlichen Gelder.


    Kennt sich jemand damit aus?


    Gibt es jemanden, dem es ähnlich geht/ergangen ist?

  • Ich besitze Anteile an einem Immobilienfonds Kanam Grundinvest, der geschlossen ist und sich in Auszahlung befindet. Diese Anteile habe ich irgendwann von einem kostenpflichtigen auf ein kostenloses Depot übertragen. War keine große Sache. Einfach bei der empfangenden Bank den Antrag stellen, paar Wochen warten, Eingang bemerken, kostenpflichtiges Depot schließen.

  • Fondsdepotbank unterliegt auch dem aktuellen Thema unrechtmässige Kontogebühren.

    Habe im Juli Musterschreiben dorthin gesand.

    Es kamen verschiedene Hinhalteschreiben, mit Versprechen bis Ende Oktober sich zu äußern.

    Natürlich nicht gehalten.


    Im Oktober habe ich den Bankenombudsmann eingeschaltet.

    Das Verfahren läuft noch, wobei FondsDB auch nicht an den Ombudsmann reagiert. Aber der hat ja noch andere Mittel.

  • Helena

    Ich weiß nicht wie das im Banken-Deutsch genau heißt....

    Bank A ist deine alte Bank, die du verlassen willst. Sie gibt die Fondsanteile ab. Bank B ist deine neue Bank. Sie empfängt die Fondsanteile von Bank A.

    Bank A ist abgebende Bank.

    Bank B ist empfangende Bank.

  • Sind die Anteile überhaupt irgendwo handelbar? Sonst bringt ein Depotübertrag vermutlich nicht viel.

    Der Kanam Grundinvest ist (wie vermutlich Helena's Fonds auch) nicht handelbar, sondern wird über Zillionen Jahre ausbezahlt. Aber durch den Übertrag spart man sich die Depotgebühr. Ist Kleinvieh, aber auch Mist.

  • @chris2702

    Ach so, du meinst ich soll mir eine neue Bank suchen, bei der ich die Fondsanteile mit einem kostenlosen Depot anlegen kann. Ich befürchte, dass das evtl. nicht möglich ist, da meine Beraterin immer sagte, das Depot ist geschlossen und ich müsse auf die Auszahlungen warten. Mehr könne ich nicht machen. Bei mir ist es der SEB ImmoInvest. Auf welche Bank hast du übertragen, wenn ich fragen darf?

  • Der Kanam Grundinvest ist (wie vermutlich Helena's Fonds auch) nicht handelbar, sondern wird über Zillionen Jahre ausbezahlt. Aber durch den Übertrag spart man sich die Depotgebühr. Ist Kleinvieh, aber auch Mist.

    Kommt drauf an.

    bei Comdirect sind 2 von 3 Fonds der Kanam handelbar:

    https://www.comdirect.de/inf/fonds/DE0006791809

    https://www.comdirect.de/inf/fonds/DE000A0CARS0

    https://www.comdirect.de/inf/fonds/DE0006791817

  • In dem Dokument von chris2702 steht, die letzte Ausschüttung des Sondervermögens wird nicht mit dem Verkauf des letzten Objekts erfolgen, sondern erst nach Bereinigung oder Verjährung aller denkbaren Verpflichtungen, zu welchen insbesondere Gewährleistungen sowie Ansprüche aus steuerlichen Nachprüfungen gehören.


    Kann dazu jemand etwas sagen? Wie lange dauern diese "denkbaren Verpflichtungen"?

  • Man kann auch geschlossene Fonds über die Börse handeln. Der Preis ist aber viel geringer, als der eigentliche Wert, zu dem der Fondsanteil gelistet ist, dass ich bislang nicht in Versuchung geriet, ihn über die Börse zu verkaufen, sondern warte bis der Fonds aufgelöst ist.


    Ausgesetzt ist nur die Rücknahme an die Kapitalanlagegesellschaft zum Rücknahmepreis, der viel höher wäre als der Börsenkurs.

  • Helena


    Das Depot bleibt unter bestimmten Bedingungen kostenfrei, zB wenn man einen Sparplan laufen lässt, was ich tue, oder 700 Euro Geldeingang hat, was ich nicht habe. Im übrigen wäre ich auch bereit, zweistellig pro Jahr für das Depot zu zahlen, weil es gut ist.


    3 Jahre lang ist es bedingungslos kostenlos. Danach gelten Bedingungen, die aber nicht soooo schwer zu erfüllen sind.

  • Man kann auch geschlossene Fonds über die Börse handeln. Der Preis ist aber viel geringer, als der eigentliche Wert, zu dem der Fondsanteil gelistet ist, dass ich bislang nicht in Versuchung geriet, ihn über die Börse zu verkaufen, sondern warte bis der Fonds aufgelöst ist.

    Stimmt schon. Allerdings hat der SEB Immoinvest aktuell keine Immobilien mehr, also kommen auch keine Miet- oder Verkaufserlöse mehr rein.

    Der Kurs der Fondsgesellschaft liegt bei 1,38 Euro, die letzten Umsätze bei Tradegate lagen bei 1,055 Euro. Nun kannst du die Differenz der Depotgebühr gegenüberstellen und überlegen, ob Halten oder Verkaufen günstiger ist. Verkaufen an der Börse dann natürlich aus einem neuen, kostenlosen Depot.

    Es ist aber auch nicht sicher, ob die 1,38 Euro am Ende tatsächlich ausgezahlt werden. Denn die Fondsgesellschaft wird bis dahin auch nicht für umsonst arbeiten.


    Ansonsten gibt es hier noch was zu dem Fonds. Ende Januar 2022 soll es übrigens noch eine Ausschüttung geben.

  • Am 09.12.2021 sandte ich meinen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens dem Ombudsmann per Post zu. Seit dem habe ich nichts mehr gehört; nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Da sich das Jahr dem Ende zuneigt und somit eine Verfährungsfrist ansteht, habe ich per E-Mail nachgefragt, ob denn mein Antrag eingegangen ist. Bis heute habe absolut keine Reaktion erhalten. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Bin ich zu ungeduldig?

  • Die Tage habe ich Post vom Ombudsmann bekommen und ich darf mich zu dem Schreiben der Bank noch einmal äußern. Darin schreibt die Bank u. a. "Wir verweisen auf die ergänzende Vertragsauslegung bei Energieverträgen, BGH v. 10.03.2021, Az. VIIIZR 200/18. Ich verstehe nun nicht, was die Energieverträge mit den Depotentgelten zu tun hat. Kann mir das jemand erklären?


    Vorab schon mal vielen Dank!