Hallo zusammen,
ich benötige dringend mal einen Rat.
Bis zum 31.12.21 noch beschäftigt, ab 01.01.22 ALG1.
Steuerklasse 1, Spitzensteuersatz und Abfindung wird im Januar 22 ausgezahlt.
Anfangs habe ich den Tipp erhalten die 5tel Regelung anzuwenden. Jetzt habe ich gehört das es keinen Sinn macht oder sogar Nachteile bringt.
Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken und Sorgen das ich einen Fehler gemacht habe. Mein noch AG wird ja nun nach vereinbarter Regelung abrechnen.
Kann ich hier noch ausweichen und das ganze kippen?
In dem Fall das es anders versteuert wird, wie wird es denn versteuert? Erhalte ich dann die gesamte nicht versteuerte Summe und muss selber mit der Steuererklärung für 2022 an den Fiskus abführen?
Also dem AG mitteilen nicht wie vereinbart nach 5tel Regelung abzurechnen? Alles super knapp ich weiß.
Bin über jede Hilfe sehr dankbar, besonders wenn diese fix um die Ecke kommt
LG