Abfindung versteuern - Fünftelregelung bei Spitzensteuersatz? Kurz vor Knapp

  • Hallo zusammen,


    ich benötige dringend mal einen Rat.

    Bis zum 31.12.21 noch beschäftigt, ab 01.01.22 ALG1.

    Steuerklasse 1, Spitzensteuersatz und Abfindung wird im Januar 22 ausgezahlt.

    Anfangs habe ich den Tipp erhalten die 5tel Regelung anzuwenden. Jetzt habe ich gehört das es keinen Sinn macht oder sogar Nachteile bringt.

    Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken und Sorgen das ich einen Fehler gemacht habe. Mein noch AG wird ja nun nach vereinbarter Regelung abrechnen.

    Kann ich hier noch ausweichen und das ganze kippen?

    In dem Fall das es anders versteuert wird, wie wird es denn versteuert? Erhalte ich dann die gesamte nicht versteuerte Summe und muss selber mit der Steuererklärung für 2022 an den Fiskus abführen?

    Also dem AG mitteilen nicht wie vereinbart nach 5tel Regelung abzurechnen? Alles super knapp ich weiß.

    Bin über jede Hilfe sehr dankbar, besonders wenn diese fix um die Ecke kommt ;)


    LG

  • Wurde zum 30.6.2016 gekündigt. Abfindung floss laut Absprache erst am 1. Januar 2017. Summe wurde unversteuert ausgezahlt. In 2017 nur ALG1. In der Nachversteuerung für 2017 fiel dann keine Steuer für die Abfindung an.

    Würde es mir unversteuert auszahlen lassen, wenn eine längere ALG1-Zeit zu erwarten ist. Wenn nicht, würde ich es bei der 5tel-Regelung lassen.

  • Danke für die Antworten.

    Also wenn ich davon ausgehe in 2022 komplett ALG1 zu erhalten macht die 5tel keinen Sinn?

    Habe es so verstanden das mit weniger zu erwartendem Einkommen (ALG1) die 5tel richtig ist.

    Ist es denn allgemein möglich im Nachgang noch mit den jeweiligen Steuererklärungen trotz 5tel Regelung nachzubessern? Ich weiß ja nun nicht wie die nächsten Monaten zwecks Neubeschäftigung und neuem Gehalt (Höhe ungewiss) laufen werden.

    Ich lese immer nur Spitzensteuersatz = 5tel keinen Sinn!

    So wie ich es verstehe ergeben sich dann keine Unterschiede in der Versteuerung, also keine Vorteile ob direkt oder auf 5 gesplittet.

  • Wie du erkannt hast: Das Jahr 2022 fängt gerade erst an und selbstverständlich wird versucht werden, dir eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Wenn du aktuell den Spitzensteuersatz hast, dann wird der nächste Job sicher nicht im Niedriglohnbereich sein, heißt gutes Einkommen in 2022. Das ergibt dann eine entsprechende Berechnung bzgl. 1/5-Regel.

    Es kommt auch auf den Beruf und dein Alter ein.

  • Zur konkreten Frage kann ich gar nichts sagen, aber manch einer wird nach einer Kündigung freiberuflich tätig und macht im ersten Jahr wegen Werbungskosten (Anschaffungen, Marketing, Homepage erstellen lassen, Firmenwagen kaufen usw.) und dem anlaufenden Geschäft gar keinen bzw. einen negativen Gewinn. Wenn deine Steuersoftware keinen Planspielmodus unterstützt (WISO), dann würde ich die Frage, wie sich ein negativer Gewinn auf die Versteuerung nach Fünftelregelung im konkreten Fall auswirkt, an einen StB heranbringen.