Erwerbsminderungsrente

  • Hallo liebe Leute,

    ich habe eine kurze Frage: Habe die letzten 3 Jahre eine Umschulung (Träger DRV) gemacht. Davor war ich arbeitslos. Mein gesundheitlicher Zustand ist jetzt leider so schlecht das ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen will. Bin mir nicht sicher ob ich die so genannte 5-5-3-Regel bzw. die Voraussetzungen erfülle. Habe ca. 30 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung! Gruß Kai

  • Hallo.


    Es ist davon auszugehen, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Stehen in der Renteninformation 3 Zahlen? Falls ja, sollte es passen.

    Ansonsten einfach den Antrag stellen, dann wird definitiv geprüft

  • Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hier der Link auf den ich mich beziehe:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    . Deswegen noch einmal: Wird die Zeit der Umschulung als Pflichtbeitragszeit gerechnet? Es wär sehr schön wenn Sie den Sachverhalt klären könnten. Vielen Dank jetzt schon! Kai

  • Hm, in welchem Universum nennt man das 5-5-3-Regel? ?(


    Ohne entsprechende Unterlagen kann man natürlich nur mutmaßen, aber es wird wohl passen.

    Während der Umschulung wurde wahrscheinlich irgendeine Leistung gezahlt (z. B. Übergangsgeld).

    Aufgrund dieses Leistungsbezuges liegt fast immer Beitragspflicht vor, damit wären wir schon auf dem richtigen Weg. Arbeitslosengeld I führt auch fast immer zur Versicherungspflicht.


    Wie gesagt, wenn die letzte Renteninformation bzw. Rentenauskunft einen Wert für die Erwerbsminderungsrente ausweist, dann scheitert der Rentenanspruch eher nicht an den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.