Gasbelieferung durch Gas.de eingestellt

  • Hat jemand schon eine Endabrechnung von Gas.de bekommen ? Die 6 Wochen sind ja nun rum:/ was kann man machen, wenn die Endabrechnung ausbleibt? Anmahnen bringt ja vermutlich nicht viel ?

  • Ich habe die Endabrechnung von gas.de letzte Woche erhalten. Diese ist grds. auch korrekt. Jetzt erstmal warten ob das sich ergebende Guthaben in der nächsten Woche ausgezahlt wird. Dann werde ich mich dem Thema Schadensersatz zuwenden.

  • Ich habe die Schlussrechnung schon vor 14 Tagen erhalten. Das mag aber daran liegen, dass gas.de noch eine Stange Geld (Rechnung scheint OK) von mir für 2021 haben möchte.


    Schon im November 21 hatte mir gas.de eine Preiserhöhung von ca. 5 Cent / kWh auf ca. 16 Cent zum 01.01.22 angekündigt.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob diese exorbitante Preiserhöhung vom 5 auf 16 Cent überhaupt zulässig gewesen wäre, falls gas.de solange geliefert hätte. Sollte die Preiserhöhung nämlich genauso wie die Kündigung zum 02.12.21 unrechtmäßig erfolgt sein, dann wäre mein Vertrag regulär mit 5 Cent bis zum 30.09.22 weiter gelaufen und gas.de hätte mir die Mehrkosten meines neuen Lieferranten zu ersetzen.


    Problem dabei, die genaue Schadenshöhe kann ich erst im Oktober 22 nach der Zählerablesung ermitteln. Meine Frage: Kann ich die Nachzahlung aus 21 bis zum Oktober 22 unter Hinweis auf den absehbaren künftigen Schadensersatzanspruch verweigern oder muss ich dann mit einer (für gas.de erfolgreichen) Klage wegen Nichtzahlung einer fälligen Forderung rechnen.

  • [Zitat von Reimo]

    > Ich habe die Schlussrechnung [von gas.de] schon vor 14 Tagen

    > erhalten. Das mag aber daran liegen, dass gas.de noch eine

    > Stange Geld (Rechnung scheint OK) von mir für 2021 haben möchte.


    > Schon im November 21 hatte mir gas.de eine Preiserhöhung von

    > ca. 5 Cent / kWh auf ca. 16 Cent zum 01.01.22 angekündigt.


    > Jetzt stellt sich mir die Frage, ob diese exorbitante

    > Preiserhöhung vom 5 auf 16 Cent überhaupt zulässig gewesen wäre,

    > falls gas.de solange geliefert hätte.


    Das kann niemand ohne Kenntnis Deines Vertrages wissen.

    Bei mir, der ich immer Verträge mit 1jähriger Preisgarantie abschließe, wäre es unzulässig gewesen.


    > Sollte die Preiserhöhung nämlich genauso wie die Kündigung

    > zum 02.12.21 unrechtmäßig erfolgt sein, dann wäre mein

    > Vertrag regulär mit 5 Cent bis zum 30.09.22 weiter gelaufen

    > und gas.de hätte mir die Mehrkosten meines neuen

    > Lieferranten zu ersetzen.


    Wenn das so wäre, dann ja.


    > Problem dabei, die genaue Schadenshöhe kann ich erst im

    > Oktober 22 nach der Zählerablesung ermitteln.


    Du kannst die Schadenshöhe realistisch schätzen. Du weißt ja, was Du aktuell beim Grundversorger bezahlst, und Deinen letztjährigen Verbrauch kennst Du auch.


    > Meine Frage: Kann ich die Nachzahlung aus 21 bis zum

    > Oktober 22 unter Hinweis auf den absehbaren

    > künftigen Schadensersatzanspruch verweigern oder

    > muss ich dann mit einer (für gas.de erfolgreichen)

    > Klage wegen Nichtzahlung einer fälligen Forderung

    > rechnen.


    Können kann man immer.


    Ob das in Deinem Fall sinnvoll ist, kann keiner sagen, der Deinen Vertrag nicht kennt.


    Mal angenommen, das wäre mein Vertrag mit einer 1jährigen Preisgarantie vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022, dann wüßte ICH erstmal, wieviel Gas ich im Zeitraum 01.10.2021 bis zum Lieferende verbraucht hätte, kennte somit den Rechnungsbetrag dafür. Ich wüßte weiterhin, daß gas.de bis zum 30.09.2022 zum vereinbarten Preis von 5 ct/kWh hätte weiterliefern müssen. Mein Gasverbrauch ist ziemlich konstant, also würde ich für diesen Zeitraum auf den letztjährigen Verbrauch zurückgreifen. Weiterhin wüßte ich, daß ich den Vertrag erfüllt hätte, somit am 30.09.2022 den Neukundenbonus bekommen hätte.


    Jetzt hat gas.de den Vertrag aber nicht eingehalten, und ich müßte mir gezwungenermaßen einen neuen Versorger besorgen, der erheblich mehr Geld verlangt. Die Differenz könnte ich ausrechnen und würde sie dem vertragsbrüchigen Alt-Lieferanten in Rechnung stellen und den Neukundenbonus dazu.



    Ich ahne nicht, ob Du im Zweifelsfall bereit wärest zu streiten.


    Wenn die Sache so liegt, wie oben beschrieben, halte ich es für sinnvoll, an dieser Stelle die Entscheidung zu treffen, ob Du das durchziehen oder lieber zahlen willst.


    Wenn Du ganz sicher sein willst, keinen Ärger zu bekommen, dann zahl einfach, was sie von Dir wollen. Du brauchst dann an dieser Stelle nicht mehr weiterzulesen.



    Ich habe einen Fall wie diesen schon durch (und gewonnen).


    Ich würde in einer Situation wie der oben skizierten Situation der Rechnung widersprechen, etwa so:


    SgDuH, liebe Diverse,

    ich widerspreche Ihrer Rechnung vom xx.xx. in der Sie mir für xx kWh Gasverbrauch xxx Euro in Rechnung stellen.

    Ich hatte mit Ihnen allerdings einen Liefervertrag mit Preisgarantie bis zum 30.09.2022 abgeschlossen, den Sie nun nicht einhalten.

    Gemessen am letztjährigen Verbrauch muß ich nun xx kWh zu deutlich höherem Preis von meinem Grundversorger beziehen. Der Differenzbetrag beträgt xx Euro. Weiterhin war ein Neukundenbonus in Höhe von xx Euro vereinbart.


    Ich rechne diese beiden Beträge gegen Ihren Rechnungsbetrag auf:

    ...

    ...

    ...

    Ich fordere Sie auf, den Differenzbetrag bis zum (14 Tage) auf mein bekanntes Konto IBAN zu überweisen.


    MfG



    Mit guter Wahrscheinlichkeit hätte ich nach dieser Rechnung Geld von Vorlieferanten zu bekommen und nicht umgekehrt.


    Natürlich würde der Vorlieferant nicht bezahlen, sondern mit einem Textbaustein seinen Rechnungsbetrag einfordern


    Selbst klagen würde ich gegen den Versorger niemals, sondern das Geld unter "Shit happens" als Verlust abschreiben. Die Rechnung bezahlen würde ich allerdings auch nicht.


    Der Vorlieferant wird dann vermutlich mahnen und dann ein Inkasso einleiten. So mancher Energiediscounter hat ein assoziiertes Inkassounternehmen, das gehört zum Geschäftsmodell und kostet sie nichts als das Porto.


    Alles weitere kostet sie Geld. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet um die 35 Euro, schindet beim vermeintlichen Schuldner aber mächtig Eindruck (Fristgerecht widersprechen nicht versäumen!)


    Es kann schon sein, daß sie danach klagen. Eine Klage macht noch mehr Eindruck als ein Mahnbescheid. Dazu müssen sie aber erstmal die Gerichtskosten vorschießen (etwa 150 Euro). Das macht man für eine Forderung von vielleicht 300 Euro nur, wenn man sich seiner Sache ganz sicher ist.


    Die Klage würden sie vermutlich verlieren, wenn die Sachlage ist wie oben. Dazu muß die Vertragssituation aber wirklich so sein, wie ich es oben vermutet habe.


    Die meisten Kunden kneifen in einer Situation wir der dargestellten. Damit rechnen manche Firmen.


    Nochmal: Wenn Du unsicher bist, zahl besser gleich, dann hast Du Deine Ruhe. Wenn Du Dich auf den Weg machst und dann zwischendrin Manschetten bekommst, zahlst Du mehr, als wenn Du gleich zahlst. Wenn Du (bei der beschriebenen Situation!) den Weg aber bis zum Ende gehst, stellst Du Dich finanziell vermutlich besser.


    Mach was draus!


    PS: Solltest Du Geld vom Alt-Versorger zu bekommen haben, kannst Du erwägen, den letzten oder die beiden letzten Abschläge zurückzuholen (sehe Beitrag Ines Rutschmann, geht bis 8 Wochen nach Zahlung). Natürlich nur dann, wenn Du bereit bist, Dich zu streiten. Wie die Vorversorger darauf reagieren, liest Du im Forum, wie das die Kunden verunsichert, auch. Mich würde das nicht verunsichern, aber jeder hat das ja selbst zu entscheiden.

  • Hallo zusammen,


    hier mal ein kleiner Mutmacher für alle von einer Kündigung seitens Gas.de / Grünwelt betroffenen.


    Ich habe die Zusage erhalten, dass mir der gesamte Schaden (>500€) durch höhere Bezugskosten bei Grundversorger und neuem Anbieter bis zum Ende der Preisbindung erstattet wird.


    Auf dem Weg dorthin musste ich:

    - Die Höhe des Schadens ausrechnen (für die noch laufende Preisbindung reichte eine Schätzung)

    - Fristen setzen

    - Mahnen

    - Mit meiner Rechtsschutzversicherung drohen (kann man ja auch ohne)


    Viel Glück beim Geld zurückholen ;)

  • Hallo,

    auch ich kann berichten, dass nach ca 6 Wochen unser voller Schaden, der durch die vorzeitige Kündigung durch Gas.de und die daraus resultierende Grundversorgung bis zum Vertragsende entstanden ist, bezahlt wurde. (> 560 EUR).

    Vorgehen: Exakte Berechnung und Darlegung des Schadens mit entsprechenden Nachweisen - Setzen von Fristen - Ablehnen der 3-maligen lächerlichen Angebote - Drohen mit Klage beim Amtsgericht Neuss - ständiges Mahnen. Es war ein zähes Ringen, hat sich aber gelohnt.

    LG, Taunussteiner007

  • Hallo allerseits.

    Erstmal Glückwunsch den erfolgreichen "Vorrednern".

    Als ebenfalls ehemaliger Gas.de Kunde habe ich mittlerweile auch Schriftverkehr mit dem Unternehmen. Nachdem ich jetzt meine Schadenersatzforderung substantiiert habe kommt die Einrede, mein Netzbetreiber habe gekündigt.

    Diese sagt mir aber, Gas.de sei aus dem Bilanzkreis ausgeschlossen worden. Was wohl Gas.de zu vertreten hätte.

    Hat hier schon jemand Erfahrung mit dieser Argumentation?

    MfG K.Ter