Gasbelieferung durch Gas.de eingestellt

  • Ich habe heute die Nachricht erhalten, dass die Gas.de die Belieferung einstellt und ich einfach in die Ersatzversorgung falle.

    Ich frage mich jetzt ob das so in Ordnung ist, insbesondere da die Preisgarantie so natürlich hinfällig ist und ich jetzt mal eben mehr als das doppelte bezahlen muss. Ich als Kunde muss mich an Verträge halten und das Unternehmen kann einfach alle Verträge fristlos beenden. Ist das nicht vielleicht ein Thema für den Verbraucherschutz?

  • Hallo Kiefer2,


    theoretisch ist die Sache einfach. Der Anbieter kann Ihnen nicht einfach den Vertrag kündigen. Wenn er es trotzdem macht, haben Sie einen Schadenersatzanspruch. In einigen anderen Forenbeiträgen zum Thema Gasanbieter können Sie die Details nachlesen.


    Spannend wird die praktische Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruches. Der Zivilrechtsweg verursacht erst einmal Kosten für den Kläger und wenn der Verklagte insolvent wird, bleiben Sie auch auf denen noch sitzen.


    Meine persönliche Empfehlung: Sehen Sie sich in Ruhe nach einem alternativen Anbieter um. Ob Sie nun einige Tage oder Wochen in der Ersatzversorgung sind, spielt letztendlich auch keine Rolle. Vielleicht werden Sie auch feststellen, dass der Ersatz- = Grundversorger für das heutige Marktniveau durchaus akzeptable Preise hat. Schicken Sie ein Einschreiben an gas.de, im dem Sie die Schadenersatzansprüche dem Grunde nach ankündigen. Wenn dann die ersten Kunden ggf. sogar Glück mit der Durchsetzung ihres Anspruches hatten, können Sie sich immer noch anschließen. Und bei Insolvenz haben Sie zumindest den Verlust begrenzt.


    Gruß Pumphut

  • Ich bin auch betroffen, durch die Abschläge habe ich in Summe bereits deutlich mehr gezahlt, als in Summe auf der Jahresabrechnung auftauchen wird (weil ein verbrauchsintensiver Monat ungeplant wegfällt und es auf die Jahresrechnung 15% Neukundenrabatt gibt). Macht es Sinn, die letzten Lastschriften der Abschläge von der Bank zurückbuchen zu lassen?

  • "Macht es Sinn, die letzten Lastschriften der Abschläge von der Bank zurückbuchen zu lassen?"


    Nein. Besser die Endrechnung abwarten und einen neuen Gasanbieter suchen. Alles andere kostet mit hoher Sicherheit nur Geld.

  • Ich habe mir den Vertrag noch einmal angeschaut und die vereinarte Preisgarantiedauer entspricht genau der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Auch ein Sonderkündigungsrecht des Anbieters habe ich in den AGB nicht gefunden. Einen Fall des § 314 BGB sehe ich hier nicht.

  • Ja es würde mich nicht überraschen, wenn aus meiner Schadensersatzforderung eine nicht wirklich werthaltige Insolvenzforderung wird. Als Verbraucher ist man ggü. dem Unternehmen am Ende wahrscheinlich mal wieder der Dumme.

  • Ich habe es heute durch Zufall mitbekommen, dass ich betroffen bin. Eine Ablesekarte für den Gasanschluss ist angekommen - wegen Anbieterwechsel. Keine Mail oder Brief von gas.de / Grünwelt. Nur auf der Website war es dann zu finden.

    Der Mutterkonzern (UNIVERSAL UTILITY INTERNATIONAL SERVICES GMBH) scheint ja solvent zu sein. 91 Mio Gewinn in 2019. Gibt es dazu eine Einschätzung in Bezug auf Schadenersatz? Ich habe eine Rechtschutzversicherung und wäre gewillt diese zu bemühen...

  • "Gibt es dazu eine Einschätzung in Bezug auf Schadenersatz? Ich habe eine Rechtschutzversicherung und wäre gewillt diese zu bemühen."


    Dein von der Rechtschutzversicherung bezahlter Anwalt wird dir hierzu mehr sagen können als wir. Evtl. kannst du uns dann ja hier berichten. :)

  • @#6

    Vertragsrecht ist Zivilrecht.


    Im Fall Gas.de hat der Anbieter den abgeschlossenen Vertrag gebrochen, ist möglicherweise insolvent.


    Ich lese seit langer Zeit einmal pro Woche meine Zählerstände ab und trage sie in ein Excelblatt ein. Dort habe ich mir Formeln gebastelt, die den jeweiligen Tarif umsetzen. Ich weiß somit unmittelbar, wie ich zu dem betreffenden Anbieter stehe: Excel rechnet mir aus, ob ich vom Anbieter Geld bekäme, wenn der Vertrag heute zu Ende wäre, oder ob der Anbieter von mir noch Geld zu bekommen hätte. Ich kann also informiert handeln.


    Wenn der Vertrag schon länger läuft, beispielsweise im Sommer abgeschlossen worden ist, dann liegen hinter dem Kunden etliche Monate mit niedrigem Verbrauch und relativ hohen Abschlägen. Der Kunde hat somit ggf. ein hohes implizites Guthaben beim Anbieter, das er vermutlich nicht wiedersehen wird. Im Fall BEV hat eine Verbraucherzentrale ausgeklagt, daß der Anbieter den vollen Neukundenbonus schuldig ist, wenn er den Vertrag bricht. Bei der aktuellen Preissituation kommt dazu, daß der gekündigte Kunde in der Grundversorgung deutlich mehr bezahlt, als er bei einem vertragstreuen Lieferanten Gas.de hätte zahlen müssen. Hieraus resultiert natürlich ein Anspruch auf Schadenersatz.


    Hätte ich von einem Anbieter Geld zu bekommen, der gerade insolvent gegangen ist, würde ich ohne Zögern die letzte oder gar die letzten beiden Lastschriften zurückholen. Frau Rutschmann empfiehlt das ja in ihrem Artikel ausdrücklich.


    Der Insolvenzverwalter hat im Falle BEV eine phantastische Rechnung zu meinen Ungunsten aufgemacht. Ich habe sie mit einem Schmunzeln nonchalant ignoriert, da ich aus meiner eigenen Berechnung wußte, daß ich vom insolventen Anbeiter noch Geld zu bekommen hatte und nicht umgekehrt. Der Insolvenzverwalter hätte mich verklagen müssen, um seinen Anspruch durchzusetzen. Das hätte er nicht gemacht, denn diese Klage hätte er verloren. Alle die Kunden aber, die sich von seinem Schreiben haben einschüchtern lassen, haben letztlich draufgezahlt. Erstmal zahlen und darauf zu hoffen, daß die eigenen Ansprüche aus der Insolvenzmasse befriedigt werden, ist für den Kunden keine gute Strategie.


    Ich hätte im Fall BEV mehr Geld zu bekommen gehabt, als ich zurückbuchen konnte. Das war mein Verlust, das war mir sofort klar. Rein theoretisch hätte ich den Lieferanten verklagen können. Das macht man in einer solchen Situation aber besser nicht, denn man muß dann erstmal die Gerichtskosten auslegen und auch den eigenen Rechtsanwalt bezahlen. Man würde einen solchen Prozeß mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen, bleibt aber auf den Kosten sitzen, wenn die Gegenseite insolvent ist. Das läßt man sinnvollerweise bleiben und schreibt den Verlust halt ab.


    Wer den Dampf fürchtet, sollte nicht in die Küche gehen.


    Energiediscounter sind keine Waisenknaben, die gehen mit ihren Kunden gelegentlich robust um. Das muß man als Kunde aushalten können und wollen.

    • Offizieller Beitrag

    Morgen macht die Verbraucherzentrale NRW eine Online Veranstaltung zu gas.de und geht auf die häufigsten Fragen ein (Ist das überhaupt zulässig? Wie gehts weiter? Kann ich Schadenersatz fordern? Oder auf der Weiterbelieferung mit Gas bestehen? Von wem erhalte ich nun mein Gas? Welche Rechte habe ich gegenüber gas.de? Welche Handlungsoptionen bieten sich an? usw.).

    Falls jemand Interesse und Zeit hat, gerne reinschauen:



    Gas.de/Gründwelt Energie stellt Lieferung ein – was nun?

    Datum: 22. Dezember 2021

    Uhrzeit: 17.00 Uhr – 17.30 Uhr

    Einwahldaten per Zoom:

    https://us06web.zoom.us/j/8626…iVkR3d29sZ2xZVWdTQkFWUT09

    Meeting-ID: 862 6590 5479

    Kenncode: 539186

  • Ich bin der Meinung, dass LwGas.de sich hüten wird, wegen einer einzelnen Schadenersatzforderung ein Grundsatzverfahren zu riskieren, denn wenn die einzelne Schadenersatzforderung zuungunsten des Gasversorgers ausgeht, dann wird es richtig teuer. Deshalb wird LwGas.de entweder die Forderungen ohne Präjudiz begleichen oder einen Vergleich anbieten. Aber ein Urteil wird es ganz sicher nicht riskieren.

  • Liebe Foristen,


    als Reporter des Hessischen Rundfunks würde ich gerne einen Beitrag machen zu den gestiegenen Gas- und Strompreisen für all diejenigen, die eine Kündigung erhalten haben von Gas.de oder Grünwelt. Ist denn jemand hier aus Hessen, der nun von den Preissteigerungen durch die Grundversorger betroffen ist?

    GLG.

    Simon Broll

    [Der Inhalt wurde von der Moderation entfernt]

  • Hallo Simon,


    es wäre gut, einmal das gesamte Geschäftsimperium von Ömer Varol zu beleuchten.

    Die sind vor Jahren mit Stromio als einer der ersten Discounter aufgetreten und waren auch schnell bei Verivox als "Partner" gelistet. Der Wechsel zu Stromio war für viele Kunden ein Drama, Kunden sind in der Grundversorgung gelandet und Verivox wollte auf einmal nichts mehr vom "Partner" wissen. Dazu kam, dass Stromio auf einmal völlig willkürliche Abschläge gefordert hat, die weder etwas mit dem Angebot auf Verivox noch mit den Daten des Netzbetreiber oder Vorversorgers zu tun hatten.
    Ich habe das damals recherchiert - Ömer Varol war Geschäftsführer zahlloser Unternehmen im Bereich Energie und Telekommunikation. So viele Unternehmen kann eine Person gar nicht führen.
    Daher überrascht die aktuelle Situation nicht wirklich.

  • http://www.spiegel.de hat heute einen Artikel über das Imperium von Ömer Varol - leider mit Bezahlschranke.

    Hier der direkte Link:

    https://www.spiegel.de/wirtsch…0f-48b2-947a-21b1dd4d4958

    Ein kurzes, interessantes Zitat dürfte erlaubt sein:


    "Und die Bundesnetzagentur geht nach SPIEGEL-Informationen dem Verdacht nach, dass Varols Unternehmen in den vergangenen Wochen ihr Gas und ihren Strom im Großhandel zu Höchstpreisen verkauft und anschließend den Endkunden mit ihren viel günstigeren Verträgen gekündigt haben."


    Ansonsten Probeabo abschließen, falls man den Artikel ganz lesen will.