Gewinne aus Aktienverkäufen versteuern, Anlage KAP

  • In 2020 habe ich (erstmals wieder seit ca.20 Jahren) ein Depot angelegt. Der 2020 durchgeführte Aktienhandel war gewinnträchtig. Es wurde durch den Broker die Abgeltungssteuer (Quellensteuer) abgeführt.

    Von der "Depot Bank" wurde für 2020 eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Diese habe ich in der Anlage KAP eingepflegt.

    Ergebnis: Das Finanzamt hat die, um die Quellensteuer bereits reduzierten Gewinne, besteuert. Nach Rücksprache mit dem FA sei dies auch so ok., da die Gewinne über dem Pauschfreibetrag liegen?

    Nach meinem Verständnis wurden dann die Gewinne also zu etwa 50 % besteuert. Das kann nicht sein und Sie teilen ja auch mit, dass die Anlage KAP gar nicht auszufüllen gewesen sei. Das war ein Fehler.

    Was stimmt?

  • Hat das Finanzamt die bereits gezahlten Steuern angerechnet? Das im Abrechnungsteil erkennbar.

    Wenn man alle Zahlen aus der Steuerbescheinigung überträgt, kommt es im Normalfall ungefähr auf Null raus. Weil die Steuern auf Kapitalerträge, die im Bescheid berechnet werden, werden mit den bereits von der Bank einbehaltenen Steuern verrechnet.

  • Ist es eine deutsche Depotbank?


    Es gibt in der Anlage KAP auch Felder, in denen nicht dem Quellensteuerabzug unterworfene Gewinne eingetragen werden. Ist ggf. die falsche Zeile gewählt worden?


    Ferner irritiert mich der Begriff Quellensteuer. Wurde nur diese abgeführt? Wenn ja ist das Vorgehen richtig, da z.B. bei Dividenden auf US-Aktien sowohl die US-Quellensteuer und zusätzlich die etwas reduzierte deutsche KapESt abgeführt wird, was zu einem Steuereinbehalt von rund 40% führt.

  • Anmerkung von ER: prüfe ich,


    Anmerkung von KA: ja es handelt sich um eine inländische Bank, es wurden ausschließlich

    Geschäfte im Inland getätigt. Gekauft und verkauft wurden ausschl. Aktien an inländischen Börsenplätzen.

    Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Daher der Begriff.

  • Wenn die Abgeltungssteuer mit 25%+SolZ/KiSt niedriger ist als dein Steuersatz auf Lohn/Renteneinkünfte, ist es besser, keine Anlage KAP abzugeben. Liegt dein Lohnsteuersatz darunter (oder ist null), werden die Aktieneinkünfte niedriger besteuert als die bereits abgeführte Abgeltungssteuer, und du bekommst die Differenz zurück.

    Das ganze nennt sich Günstigerprüfung.

  • Für die ausländische Quellensteuer ist der Sitzt des Unternehmens entscheident, also z.B. Microsoft die USA.

    Zitat

    ja es handelt sich um eine inländische Bank, es wurden ausschließlich

    Geschäfte im Inland getätigt. Gekauft und verkauft wurden ausschl. Aktien an inländischen Börsenplätzen.

    Dies spielt für ausländische Quellensteuer keine Rolle, da diese in dem Land anfällt wo das Unternehmen beheimatet ist. Bei deutschen Instituten wird diese aber in der Steuerbescheinigung aufgeführt und ggf. verrechnet.


    https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/