In 2020 habe ich (erstmals wieder seit ca.20 Jahren) ein Depot angelegt. Der 2020 durchgeführte Aktienhandel war gewinnträchtig. Es wurde durch den Broker die Abgeltungssteuer (Quellensteuer) abgeführt.
Von der "Depot Bank" wurde für 2020 eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Diese habe ich in der Anlage KAP eingepflegt.
Ergebnis: Das Finanzamt hat die, um die Quellensteuer bereits reduzierten Gewinne, besteuert. Nach Rücksprache mit dem FA sei dies auch so ok., da die Gewinne über dem Pauschfreibetrag liegen?
Nach meinem Verständnis wurden dann die Gewinne also zu etwa 50 % besteuert. Das kann nicht sein und Sie teilen ja auch mit, dass die Anlage KAP gar nicht auszufüllen gewesen sei. Das war ein Fehler.
Was stimmt?