Kilometerpauschale

  • Hallo alle zusammen,


    ich komme in meiner Steuererklärung trotz ausführlicher Recherche im Netz einfach nicht weiter und würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp hätte. Ich bin selbständig und mein Auto gehört zum Betriebseigentum. In meiner Steuererklärung möchte ich von der Angabe zu den tatsächlichen Fahrtkosten zur Kilometerpauschale wechseln, was finanziell gesehen, viel besser ist. Bei der Kilometerpauschale kann ich ja jeden Kilometer zu meinen verschiedenen Arbeitsstätten geltend machen, muss ja aber - sofern ich das richtig verstanden habe - die Betriebsausgaben für mein KfZ weglassen.


    1. Heißt das praktisch, in der EÜR lasse ich die tatsächlichen Kosten für`s KfZ, wie Sprit, Steuern, Reparaturen u.s.w., weg?

    2. In der Umsatzsteuererklärung kann ich doch aber diese Kosten angeben, um mir die Vorsteuer zu holen, oder?

    3. Wo genau in Anlage N kann ich diese Kilometerpauschale angeben? Wirklich eindeutig war das nicht für mich.

    4. Muss ich so wie bisher, nehme ich mal an :/, die privat gefahrenen Kilometer als geldwerten Vorteil angeben?


    Ich würde mich riesig über eine Antwort freuen. So langsam frustet dieses Thema, v.a. wenn man Laie ist und sich alles selbst erarbeitet...


    LG Kati

  • Also, wenn du die Kilometerpauschale nutzen willst wird das Auto wieder dem Privatvermögen zugerechnet, dann musst du auch keinen geldwerten Vorteil angeben und in der EÜR kommen dann keine Autokosten mehr vor. Wenn das Auto dann im Privatvermögen ist kannst Du natürlich KEINE Vorsteuer bei den Ausgaben für das Auto ziehen.

  • Wenn das Auto entnommen wird, ist die Entnahme einmalig zu besteuern (ggfls. auch mit Umsatzsteuer, wenn du steuerpflichtige Umsätze tätigst und kein Kleinunternehmer bist). Die Frage ist nur, ob das Auto nicht notwendiges Betriebsvermögen ist, dann kannst du es gar nicht entnehmen.


    Ich würde mir an deiner Stelle einen Steuerberater suchen, als Laie kannst du hier auch bei den weiteren Punkten nur Fehler machen.

  • Vielen lieben Dank für Eure schnellen und hilfreichen Antworten. Wenn ich gar nicht die Umsatzsteuer für die tatsächlichen KfZ-Kosten ziehen kann, dann macht die Kilometerpauschale ohnehin keinen Sinn für mich. Euch eine schöne Weihnachtszeit! LG Kati

  • Noch eine Frage in dem Zusammenhang: Wenn das FA aufgrund meiner PV-Anlage der Meinung ist, ich wäre ein Gewerbe *seufz*, kann ich dann wenigstens das Auto über das "Gewerbe" laufen lassen?

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wenn du für den Betrieb der Anlage zwingend das Auto benötigst (mindestens 10% betriebliche Nutzung), dann ja.


    Schwierigkeiten/Probleme:


    - Nachweis des Nutzungsanteils über geeignete Aufzeichnungen

    - Vollkostenrechnung inkl. Kürzung um den privaten Anteil

    - 1%-Regel oder Fahrtenbuch


    Lohnt sich das? Dann doch lieber die betrieblichen Fahrten mit 0,30 Cent abrechnen.

  • Hmm... Das würde schwierig zu begründen werden, bei einer Anlage auf dem eigenen Dach ;)

    Aber danke für die Antwort!

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    Grover Norquist