Grünwelt Energie der lw.gas.de; Rückwirkende Kündigung durch Versorger

  • Ich habe am 06.12.2021 vom Gaslieferanten Grünwelt Energie, einer Marke der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH eine Kündigung des Gasliefervertrages erhalten und zwar rückwirkend zum 02.12.2021.


    Bei meinem Anruf beim Service sagte man mir, dass man sich aus dem Gasgeschäft zurückgezogen hätte und keine weitere Lieferung möglich sei. So gehe ich davon aus, dass viele andere Kunden das gleiche Schreiben bekommen haben.


    Kann gas.de rückwirkend kündigen?

    Muss sich gas.de an eine Kundigungsfrist halten, so wie ich auch?

    Wie mache ich Schadenersatz bei gas.de geltend?


    Wer kann helfen?


    Viele Grüße


    Chris

  • Wir haben grade eben(8.12.) eine Kündigung von Grünwelt erhalten auch zum 2.12.21. Bin fassungslos das sowas geht. Man hat aber vorher nichts gehört, dass Grünwelt sich vom Gasgeschäft zurückzieht. und das auch noch vor Weihnachten?.Zumal der Verbraucher hätte so nicht kündigen dürfen.

  • Hallo,


    wie in einigen Veröffentlichungen zu lesen ist, haben die Marktgebietsverantwortlichen Gas einige Gashändler aus dem Bilanzkreis ausgeschlossen. Das ist wohl von heute auf morgen möglich. Über die Gründe wurde nur spekuliert. Ich spekuliere einmal weiter, die Insolvenz steht vor der Tür.


    Das Kartenhaus der Gashändler, die auf immer billiger werdende Gaspreise am Spotmarkt gewettet haben, bricht gerade zusammen.


    Gruß Pumphut

  • Wir haben heute auch die Kdg. per Mail erhalten, rückwirkend zum 02.12.21. Ich habe das jetzt aus dem o.g. Link nicht rauslesen können, aber ist denn nun eine rückwirkende Kdg. durch den Anbieter möglich?

  • Die Lw.Gas.de hat mir nach vielem hartnäckigen Nachfragen nun endlich ihre angebliche Rechtsgrundlage für die Massen-Kündigungen genannt. Sie beruft sich auf § 313 BGB und § 313(3) BGB welche die Rechtfertigung einer Kündigung gem. § 314 BGB vorsehen.

    Da diese §§ aber eine "Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles" verlangen, ist in jedem einzelnen Fall einer Vertrags-Kündigung zu prüfen, ob die Umstände des Einzelfalles auch wirklich berücksichtigt wurden oder die Kündigung ggfls. unwirksam ist. Weil z.B. immer da, wo Kunden wegen angekündigter Preiserhöhung im November 2021 bereits von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben die verbleibende Rest-Lieferzeit ohnehin nur noch für einen geringen Zeitraum angehalten hätte.

    • Offizieller Beitrag

    Morgen macht die Verbraucherzentrale NRW eine Online Veranstaltung zu gas.de und geht auf die häufigsten Fragen ein (Ist das überhaupt zulässig? Wie gehts weiter? Kann ich Schadenersatz fordern? Oder auf der Weiterbelieferung mit Gas bestehen? Von wem erhalte ich nun mein Gas? Welche Rechte habe ich gegenüber gas.de? Welche Handlungsoptionen bieten sich an? usw.).

    Falls jemand Interesse und Zeit hat, gerne reinschauen:


    Gas.de/Gründwelt Energie stellt Lieferung ein – was nun?

    Datum: 22. Dezember 2021

    Uhrzeit: 17.00 Uhr – 17.30 Uhr

    Einwahldaten per Zoom:

    https://us06web.zoom.us/j/8626…iVkR3d29sZ2xZVWdTQkFWUT09

    Meeting-ID: 862 6590 5479

    Kenncode: 539186