Prämien sparen Stadtsparkasse

  • Ich hatte so um 1995 einen Prämiensparvertrag bei der Stadtsparkasse Kaiserslautern abgeschlossen. So gegen 2010 - 2013müsste er fertig gewesen sein. Ich habe nur noch lückenhaft die Überweisungen vom Konto auf das Sparbuch. Die Sparbückedr habe ich weggeworfen.

    Wie lange muss die Sparkasse die Unterlagen aufheben? Wie lange gilt die Verjährungsfrist?


    Gruß

  • Grundsätzlich zehn Jahre gem. § 147 AO i.V.m. § 257 HGB.


    Demnach gilt für Banken nichts anderes als für jedes andere Handelsunternehmen auch: Neben Kontoauszügen müssen beispielsweise auch Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse sowie Lageberichte mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.


    Die Verjährungsfrist im Zivilrecht beträgt drei Jahre (vgl. § 195 BGB).