Wohngebäudeversicherung Kündigung

  • Eine Bekannte hat bei einem namhaften Versicherungsunternehmen von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und fristgerecht gekündigt. Das Versicherungsunternehmen verweigert die Annahme der Kündigung mit dem Hinweis auf evtl. noch bestehende Grundschuldeinträge, die aber nichts mit dem Versicherungsunternehmen selbst zu tun haben. Mir nur bekannt, dass bei einem Verkauf des Gebäudes ein Grundbuchauszug vorzuweisen ist. Das ist hier nicht der Fall.

  • Hallo Sfrwiw,


    Sie sollten den Sachverhalt der Grundschuld und was beim betroffenen Versicherungsunternehmen dazu hinterlegt ist, prüfen.


    In den Versicherungsbedingungen Ihrer Bekannten steht sicherlich eine ähnliche Bestimmung wie in den Musterbedingungen des GDV: https://www.gdv.de/resource/bl…er-neuwert-plus--data.pdf


    „A 23 Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen und angemeldeten Realrechten?


    Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungsnehmer für die Gefahrengruppe Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung in folgenden Fällen wirksam:


    A 23.1 Der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belastet war

    oder

    A 23.2 der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.

    Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.“


    Wie Sie sehen können, hat Ihre Bekannte die Nachweispflicht.


    Gruß Pumphut