Arbeitskleidung Reinigung

  • Hallo zusammen.

    Ich habe in meiner Steuererklärung eine "Pauschale" für die Reinigung meiner Arbeitskleidung von 250 € angesetzt, welche ich anhand der anerkannten Reinigungskosten (Kochwäsche, Pflegeleicht-Wäsche, etc.) berechnet habe. Die Tabelle habe ich der Steuerklärung nicht angefügt. Vom Finanzamt wurden lediglich 110 € anerkannt.

    Ich überlege nun Einspruch einzulegen und die Berechnung in den Einspruch aufzunehmen.


    Da ich für die eigene Reinigung der Arbeitskleidung keine Belege habe (selbst gewaschen, getrocknet und gebügelt), kann ich dann überhaupt mit einer Änderung der anrechenbaren Werbungskosten rechnen? Oder wie sollte ich das sonst belegen?

    Selbst wenn ich im Falle einer "Verböserung" den Einspruch zurücknehmen kann, kann sich der Einspruch sonst negativ auswirken?

  • Hallo instant5,


    überhaupt keine Sorgen machen. Wenn dass FinAmt Belege braucht, dann werden sie sich bei dir melden. Ich habe die gleiche Situation gehabt und bei mir wurde es Anerkannt ohne dass ich etliche Belege einreiche musste.


    Allerdings der Beamter spielt hier eher eine Rolle, ob er/sie es für notwendig haltet danach zu fragen.


    Mein Rat: abwarten und nach unten korrigieren geht immer. Es ist erlaubt überschätztungen zu machen.