Steuerklärung nicht chronologisch abgeben?

  • Hallo Zusammen,

    als Angestellter in Steuerklasse 1 bin ich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.


    Ist es erlaubt die Steuererklärung nicht chronologisch abzugeben?


    Also dieses Jahr noch die Erklärung für 2020 und später wenn man die Unterlagen rausgesucht hat, z. B. Januar 2022 die Erklärung für 2018?

  • Moin,

    nach meiner (laienhaften) Kenntnis müssen Einkommensteuererklärungen nicht zwingend chonologisch abgegeben werden. Die Chronologie ergibt sich eher aus der Erklärungsfrist, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist.


    Wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst Du in beliebiger Reihenfolge abgeben und einzelne Jahre sogar ganz weglassen. Du musst nur die Festsetzungsfrist von vier Jahren einhalten, sonst kann kein Steuerbescheid mehr erlassen werden:

    https://www.finanztip.de/steue…steuererklaerung-pflicht/


    Ich frage mich nur grade, ob das nicht-chronologische Abgeben einen Vorteil bringen soll? Mir fällt keiner ein.

  • Ich frage mich nur grade, ob das nicht-chronologische Abgeben einen Vorteil bringen soll? Mir fällt keiner ein.

    Mir fällt gerade nur ein Beispiel aus dem Szenario einer freiwilligen Steuererklärung ein, bei dem man eine Angabe aus dem Vorjahr benötigen könnte - die Kirchensteuer (sofern überhaupt relevant)

  • In diesem Fall müsste ich aber einen Steuerbescheid für das Vorjahr im Folgejahr bereits erhalten haben (Zu/Abflussprinzip). In diesem Fall hätte ich chronologisch abgegeben.

    Oder habe ich das Beispiel falsch verstanden?

  • Ich habe das Beispiel einfach schlecht beschrieben. Es geht nicht um finanziellen Vorteil oder so.


    Nehmen wir an man ist umgezogen und hat die Unterlagen für 2018 noch verstreut in den Kartons rumfliegen. Die Unterlagen für 2020 aber griffbereit.


    Darum klnnte man 2020 sofoert abgeben aber 2018 erst später ggf. eben erst nach dem Jahreswechsel. Die Frage ist halt ob das erlaubt ist oder ob man indirekt durch die Abgabe von 2020 dem Finanzamt mitteilt: "davor kommt nix mehr".


    Ich hoffe mein Problem /Anliegen wurde so nochmal etwas klarer

  • Vielen Dank für die Erläuterung. :)


    Ich kenne keine Gründe, weswegen man das nicht machen könnte. Aber das ist natürlich nur meine Laienmeinung. Vielleicht rufst Du beim Finanzamt an oder Du teilst mit den Steuererklärungen mit, dass die Vorjahre noch nachgereicht werden?

    Einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe kannst du natürlich auch fragen, wenn Du sicher gehen willst.