Hallo Community.
Aus aktuellem Anlass beschäftige ich mich mit der Möglichkeit einer Vertragsauflösung ohne dass dabei eine Schadenersatzforderung an den Darlehensnehmer herangetragen werden kann.
Zum Sachveralt:
Ein Darlehensnehmer D hat zum Kauf einer Immobilie des Sicherungsgebers S mit einer Bank einen Darlehensvertrag rechtsgültig geschlossen. Der Bank wird solange ein Widerrufsrecht eingeräumt solange D und/oder S ein Widerrufsrecht haben. Für D ist die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen. Für S bestand wegen mangelhafter Widerrufsbelehrung im Fernabsatz weiterhin ein Widerrufsrecht, welche S auch ausübte.
Notarieller Kaufvertrag und Auszahlung des Darlehens sind noch nicht erfolgt.
Wegen des Wegfalls der Sicherheiten wird die Bank jetzt den Vertrag kündigen oder zurücktreten. Mit der Folge, dass die Bank von D Schadenersatz (Zinsmargen, Zinsverschlechterung) verlangt.
Kann es sein, dass D hier unbillig benachteiligt wird, da er a) als einzigster kein Widerrufsrecht hat & b) trotz seines Nichtverschuldens schadensersatzpflichtig ist?!
So recht finde ich keinen Ansatz oder eine Möglichkeit...
Meine Überlegung war, dass die Widerrufsbenachteiligung für D sittenwidrig ist, oder aber die Bank ein Mitverschulden trifft, sodass die Schadenersatzforderung hinfällig würde.
MfG, 4legal.