Krankenkassenbeiträge Rentner für freiwillig gesetzliche Versicherte

  • Aufgrund meines Einkommens als Angestellter bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Wie ist das, wenn ich nächstes Jahr mit 63 Jahren in Rente gehe mit den Krankenkassenbeiträgen? Muss ich dann auch auf alle Einkünfte (Mieten und Kapitaleinkünfte) Krankenversicherung zahlen, obwohl ich angestellt war?

    Wenn ja, wäre es dann besser noch ein Jahr halbtags zu arbeiten, damit ich wieder nur gesetzlich versichert bin?

  • Verstehe ich das richtig: Wenn ich dann Rente beziehe und nicht selbstständig bin, bin ich aufgrund der Rentenhöhe nicht mehr freiwillig ,sondern wieder pflichtversichert und brauche keine KV auf andere Einkünfte bezahlen?

  • Vielleicht kannst mir auch folgende Frage beantworten. Meine Freundin hat Ihren Job verloren und möchte sich jetzt die letzten beiden Jahre bis zur Rente selbstständig machen. Sie will sich dann auch freiwillig bei der Barmer weiterversichern. Wie sieht es in diesem Fall mit der KV aus? Ist sie dann mit Renteneintritt auch wieder pflichtversichert oder muss sie sich dann auch als Rentnerin freiwillig versichern und somit Beiträge auf alle anderen Einkünfte zahlen?

  • Bei den Vorversicherungszeiten geht es um die Frage "gesetzlich versichert oder nicht?", ob Pflichtversicherung, Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied, Familienversicherung oder andere Gründe spielt dabei keine Rolle.

    Daher wird sie aller Wahrscheinlichkeit nach über die Rente pflichtversichert sein.