Photovoltaikanlage Kleinunternehmer

  • Meine Photovoltaikanlage hat eine Nennleistung von 10880 Wp (11KW)und wird ins Netz eingespeist. Steuerlich muss ich Umsatzsteuer bezahlen und eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Bei einer Nennleistung bis 10KW gilt die Neue Kleinunternehmerregel und beides würde (als Rentner) entfallen. Werden 6 Module nicht weiter genutzt sinkt die Leistung auf 9860 Wp. Akzeptiert das Finanzamt die Reduktion oder gilt immer die ursprüngliche / beantragte Leistung? :thumbup:

  • Umsatzsteuer hast du so oder so ein Wahlrecht, bist aber 5 Jahre an die Festlegung gebunden, danach kannst du wechseln.

    Bei der Einkommensteuer kannst du versuchen, dich um die Gewinnerzielungsabsicht herumzurechnen, indem du darlegst, dass du über die Lebensdauer der Anlage keinen Gewinn erzielen kannst/willst.

    Ob es genügt, die Anlage teilweise rückzubauen ist eine gute Frage, die ich mit dem Finanzamt direkt klären würde.

    Viel Erfolg!

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist