Entgeltumwandlung, Beitragsleistung betriebliche Altersvorsorge bei Kündigung

  • Liebe Expertinnen und Experten,


    ich habe eine rechtliche Fragestellung zu der ich leider keine Antworten im Internet finden konnte. Vielleicht ist hier ja jemand der schon einmal mit einer ähnlichen Fragestellung zu tun hatte oder ggf. sogar Rechtssprechung zu solchen Sachverhalten kennt.


    Mein ehemaliger Arbeitsgeber leistete jedes Jahr einmal im Dezember eine Zahlung in Höhe von X% des Jahresgehalts in das betriebseigene Altersvorsorgeprogramm. Hiervon werden Investmentfondsanteile gekauft. Der Mitarbeiter leistet dazu ebenfalls einmal jährlich einen Betrag von X%, der vom Dezembergehalt einbehalten wird.


    Nun habe ich gekündigt. Der Stichtag für die Frage "wird im Kalenderjahr in die betriebliche Altersvorsorge geleistet oder nicht?" ist der 1. Dezember. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigt ist, bekommt keinerlei Zahlung in die Altersvorsorge für das gesamte Kalenderjahr. In seinem letzten Kalenderjahr als Mitarbeiter erhält man also für bis zu 11 Monate (Januar bis November) keinerlei Entgeltumwandlung.


    Wie sind die Gedanken dazu? Hat jemand eine solche Frage schon einmal gesehen? Ist das rechtens; kann der Arbeitgeber sein eigenes Programm so ausgestalten?


    Vielen Dank und Grüße!