lohnt Betriebliche Altersvorsorge bei hohem gehalt?

  • Hallo,

    ich habe Fragen zur bAV, weil in den üblichen Artikel dazu nicht auf die Situation bei hohem Gehalt ausreichend eingegangen wird. Bei ca.10k Brutto im Monat gibt es keine Ersparnis bei den Sozialabgaben während der Einzahlung, aber in der Rentenzeit sind Sozialabgaben dann fällig - ist das ganze dann gar ein Verlustgeschäft oder ist die Verschiebung der Steuer in die Rentenzeit mit niedrigerem Steuersatz ausreichend damit es sich trotzdem lohnt?


    Meine Situation:

    Langjährig in großem Konzern mit 50 TSD Mitarbeiter und noch ca. 10 Jahre bis zur Rente bei voraussichtlich gleichem AG.

    Zahle schon seit ca. 15 Jahre in bAV ein und bin PKV versichert.

    Arbeitgeber gibt keinerlei Zuschüsse dazu, weil es schon eine AG finanzierten Pensionsplan gibt.


    Fragen:

    • Soll ich die bAV fortführen?
      • Wahlweise Deffered Compensation (in Aktien & Anleihe ETFs) oder
      • Pensionskasse (ERGO ComfortRente).
        • Abschlusskosten dürfte ich schon längst gezahlt haben. Verwaltungskosten sind, da Gruppentarif, vermutlich eher unterdurchschnittlich.
    • Welcher der beiden Varianten ist sinnvoller oder sollte ich gar beides weiterführen?
    • Welche Höchstbeträge sind jeweils sinnvoll?

    Ich würde das als eine Diversifizierung meiner Altersvorsorge sehen, denn ich habe neben Immobilie schon einiges in Aktien-ETFs angelegt und die bAV wäre ggf. die risikoarme Ergänzung zu den ETFs (anstatt z.B. Festgeld wo es derzeit quasi keine Zinsen gibt). Ziel ist also hohe Sicherheit und nicht maximale Rendite - 1-3% würden mir da schon reichen.


    Danke für eure Hilfe und lasst es mich wissen, wenn noch weitere Infos zur Beurteilung notwendig sind.

  • Hallo.


    In dem Fall (während der Einzahlung nur Steuern sparen und im Alter auch nur Steuern zahlen müssen und keine Kranken-/Pflegeversicherung) hat man keine Nachteile (außer vielleicht einen schlechten Vertrag).

    Es werden keine Sozialleistungen verkürzt, daher alles easy.

  • Danke für die schnelle Rückmeldung!

    Dumme Nachfrage noch - als Rentner sind Kranken-/Pflegeversicherung die einzigen Sozialversicherungen die überhaupt noch zu bezahlen sind und als Privatversicherter fallen die auch noch weg (außer das ich PKV privat weiter zahlen muss)?


    Sind beide Durchführungsweg (Deffered Compenastion, Pensionskasse) gleich sinnvoll/günstige und parallel vernünftig?


    Wie schaut es mit Höchstbeträgen aus - gibt es da Limits bis zu denen Einzahlung erlaubt/sinnvoll ist? Gelten die Höchstbeträge dann insgesamt oder einzeln für die verschiedenen Durchführungswege?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und meine Situation mit der Entgeldumwandlung sieht folgendermaßen aus:


    - der Vertrag wurde 2002 als Gruppenvertrag über den AG abgeschlossen, aber ausschließlich über meine Beiträge, also AN-finanziert. Ab 2018 beitragsfreigestellt.


    - die Beiträge waren steuerbefreit und in der Krankenkasse bin ich (über Beitragsbemessungsgrenze, also) freiwillig pflichtversichert,


    Zum 1.1.22 wird meine Option der Einmalzahlung lt. Vertag fällig.


    Leider hat sich die Gesetzeslage zu meinen Ungunsten doppelt geändert:

    1. das Rentenalter wurde zwischenzeitlich hoch gesetzt: 65 + 10Monate, so dass die Auszahlung voll in mein letztes Arbeitsjahr fällt, d.h. es trifft mich mit dem höchsten Steuersatz am Ende meines Arbeitslebens!


    2. Ich muss auf die Einmalzahlung, verteilt auf 10 Jahre, den doppelten (AG + AN = 15,7 %) Krankenkassenbeitrag zahlen, obwohl ich während der Ansparphase keinen € mehr bezahlt hätte! - Wäre ich in der PKV müsste ich keinen Ct. zahlen!


    Wenn es keine andere Möglichkeit gibt bedeutet dies, dass ich auf keinen Fall meine eingezahlten Beiträge wiedersehe, geschweige irgendein Ct. von Verzinsung!


    Ich hoffe, dass es irgendeine Möglichkeit gibt, dies abzuändern?!


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.


    Vielen Dank

  • Aktuell kann man (so meine ich mich zu erinnern) bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei umwandeln.


    Am Sonntagabend fällt mir da nicht so viel zu ein.

    Vielleicht kann ich morgen einen Link anbieten.


    Ein ETF würde mir grundsätzlich besser gefallen als eine Versicherung. ;)

  • BNB


    Hallo.


    Normalerweise sollte sich der Zeitpunkt der Zahlung aufschieben lassen, allerdings wird der Vorlauf für eine Verschiebung wohl zu knapp sein.


    Solange die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bereits erreicht ist, fällt auf die Einmalzahlung kein zusätzlicher Beitrag an, der Höchstbetrag ist ja bereits erreicht.


    Steuerlich sollten ggf. auch noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, dafür mal den Steuerberater antexten.

  • @ Referat Janders


    danke für die umgehende Nachricht.


    Ich werde die Versicherung bitten, den Vertrag um 1 Jahr (1.1.23) zu verlängern. Dann bin ich im 1. "Rentenkalenderjahr" mit einem niedrigeren Steuersatz.


    Hoffentlich macht sie das. Es entspricht ja auch dem Grundgedanken, die Einmalzahlung in der Rentenphase mit dem niedrigeren Steuersatz zu beziehen.


    Eine monatliche Rente werde ich nach meinen Erfahrungen mit der Versicherung nicht in Betracht ziehen.