Handwerkerleistung für 2 unterschiedliche Personen in demselben Haus

  • Hallo allerseits,


    wie ist eure Einschätzung zu diesem Fall?


    Personen A und B (sind nicht miteinander verheiratet) gehört gemeinsam ein Haus (kein Neubau. Person A gehören 75% des Hauses und Person B die restlichen 25%). Beide Personen wohnen auch in dem Haus. Darin mussten im Jahr 2020 mehrere Renovierungsarbeiten (immer durch denselben Handwerker) durchgeführt werden. Da A aufgrund von früheren Renovierungsarbeiten mit demselben Handwerker bereits in dessen Datenbank hinterlegt war, wurden die Rechnungen für das Jahr 2020 auch ausschließlich an Person A adressiert. Die Rechnungen wurden aber von Person B von dessen Einzelkonto via Überweisung beglichen.


    1) Wer kann hier was steuermindernd in seiner Steuererklärung angeben?

    2) Angenommen B kann/möchte die Handwerkerkosten in seiner Steuererklärung angeben. Kann es zu Problemen führen, da die Rechnungen immer an A adressiert wurden? Gibt es hier Gerichtsurteile, Infos vom Finanzministerium u.ä. das B dennoch die Handwerkerleistung berücksichtigt bekommt?

    3) Könnten noch weitere Infos/Umstände für diesen Fall relevant sein?


    4) Spielt es für diesen Fall eine Rolle, wer der Auftraggeber der Handwerkerleitungen war?


    5) Spielt es für diesen Fall eine Rolle, ob beider Personen in getrennten Haushalten oder in demselben Haushalt wohnen?


    Hat hier jemand Erfahrung mit einen solchen oder ähnlichen Fall?