Erbrecht, was sollen wir tun

  • Hallo
    Ich habe einmal eine Frage an sie.
    Ein Mann ist gestorben und hinterlässt keine Ehefrau bzw. Kinder
    Eltern von ihm sind auch schon verstorben
    Hat noch eine Schwester die lebt und die anderen Schwestern sind auch schon verstorben. Die verstorbenen Schwestern haben Kinder und die eine Schwester die noch lebt hat auch Kinder.


    Wer erbt jetzt?
    Wie muss ich mich jetzt verhalten?
    Was benötige ich?
    Der Mann lebte in Dortmund und die anderen alle in LEipzig, kann ich dieses auch in Leipzig alles machen oder muss ich jedesmal nach Dortmund.


    Vielen Dank

  • Hallo Ole,


    Die noch lebende Schwester und die Kinder der verstorbenen Schwestern erben. Wie hoch der Erbteil für jeden ist, hängt davon ab, wie viele Schwestern der verstorbene Bruder hatte und wie viele Nichten und Neffen leben.


    Als erstes müssen Sie zum Standesamt und den Sterbefall anzeigen, falls das noch nicht passiert ist.


    Sodann gilt es, den Nachlass genau zu sichten. Sie sollten schauen, ob Vermögen vorhanden ist oder ob der Verstorbene Schulden hatte. Das sollten Sie mit allen möglichen Erben gemeinsam machen, damit es später im Familienkreis nicht zu unschönen Streitereien darüber kommt, welche Wertgegenstände zum Todeszeitpunkt noch vorhanden waren. Dazu sollten Sie alle gemeinsam nach Dortmund.


    Findet sich im Nachlass ein Testament, muss dieses unbedingt sogleich zum Nachlassgericht gebracht werden.


    Falls niemand eine Kontovollmacht über den Tod hinaus hat, müssen Sie der Bank gegenüber nachweisen, dass Sie Erbe sind. Sie wird die Vorlage eines Erbscheins verlangen.Dazu müssen Sie als Erbengemeinschaft einen Erbschein beim Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers zu Protokoll erklären, also in Dortmund. Alternativ können Sie auch zu einem Notar in Leipzig gehen. Vielleicht erkundigen Sie sich einfach telefonisch bei einem Notar in Ihrer Nähe.


    Beste Grüße,
    Britta

  • Hallo Britta,


    Wie ist es jetzt wenn ein Neffe von der verstorbenen Schwester auch verstorben ist aber verheirat und 2 Kinder hat.
    Erben diese jetzt seinen Anteil.
    Was soll man machen, wenn man zu denen keinen Kontakt seit Jahren hatte und man garnicht weiss wo diese Wohnen. Nur kleinen Hinweis in Braunschweig.
    Aber das Amt einen Nachweis von denen möchte.


    Vielen Dank

  • Hallo Ole,


    genau richtig - wenn die Schwester verstorben ist und deren Sohn ebenfalls, aber verheiratet und 2 Kinder hinterlässt, dann erben diese seinen Anteil - in keinem Fall die Ehefrau.


    Wenden Sie sich in Braunschweig an das Einwohnermeldeamt oder das Standesamt - vielleicht können die Ihnen weiterhelfen.


    Viele Grüße,
    Britta