Nachtragend

  • Meine Steuererklärung von 2018 wurde im Finanzamt von einem Lehrmädchen bearbeitet. Sie hat alle meine Betriebsausgaben meines Nebenjobs abgelehnt. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Ohne Erfolg. Auch der Vorgesetzte hielt dies für korrekt. Somit durfte ich einige 1000 Euro nachzahlen. Ich habe Klage vor dem Finanzgericht eingereicht. Daraufhin wurde meine Steuererklärung innerhalb des Finanzamtes ein drittes Mal von einer anderen Stelle geprüft. Ergebnis: Alle meine Betriebsausgaben wurden anerkannt. Ich erhielt mein zuviel gezahltes Geld zurück und sogar noch 23,- Euro Zinsen erstattet.

    Steuerbescheid 2020: Die 23,- Euro wurden als Einnahmen gewertet und besteuert. 5,- Euro Steuern und 0,27 Euro Solidaritätszuschlag. Begründung: "Ihre Angaben zum Sparer-Pauschbetrag in der Anlage KAP fehlten oder waren unvollständig. Daher bin ich davon ausgegangen, dass sie den Sparer-Pauschbetrag in voller Höhe auf Kapitalerträge in Anspruch genommen haben, die nicht auf der Anlage KAP erklärt wurden."

    Ich habe in meinem gesamten Berufsleben (44 Jahre) noch nie ein KAP-Formular ausgefüllt. Ich habe seit mehr als 10 Jahren keinen einzigen Eurocent an Zinserträgen erhalten. Ich habe ein Schreiben erhalten mit der bitte diverse Unterlagen nachzureichen. Der Hinweis: "Bitte reichen sie das KAP-Formular bezüglich der 23,- Euro Zinseinnahmen nach", wurde nicht genannt. Was hat es nun gebracht?: Das Finanzamt darf den Steuerbescheid wegen lächerlichen 5,27 Euro korrigieren.

    Werden Zinserträge von Banken & Co nicht an die Finanzbehörden gemeldet? Wie kommt die Sachbearbeiterin auf die Idee, ich hätte 1.602,- Euro an Zinserträgen erhalten? Wie viel Geld muss man normalerweise haben, um in heutiger Zeit stolze 1.602,- Euro an Zinsen zu erwirtschaften? Ich denke sehr viel. Da brauch ich keinen Nebenjob mehr.

    Sicherlich wurde das Kap-Formular meinerseits vergessen, aber dennoch: Wie sind eure Meinungen zu der vorgehensweise des Finanzamtes?

  • Zum Sachverhalt können wir mangels Angaben nun nicht viel sagen. Wobei ich es schon unüblich finde, dass das Amt bei einer ordnungsgemäß ausgefüllten Anlage EÜR alle Betriebsausgaben streicht.


    Wenn sie sich aber schriftlich und mündlich so gegenüber dem Finanzamt präsentieren (Lehrmädchen), dann wundert mich die Reaktion nicht. Ich gehe davon aus, dass sie in ihrer Akte einen entsprechenden Vermerk haben.

  • Zum Sachverhalt können wir mangels Angaben nun nicht viel sagen. Wobei ich es schon unüblich finde, dass das Amt bei einer ordnungsgemäß ausgefüllten Anlage EÜR alle Betriebsausgaben streicht.


    Wenn sie sich aber schriftlich und mündlich so gegenüber dem Finanzamt präsentieren (Lehrmädchen), dann wundert mich die Reaktion nicht. Ich gehe davon aus, dass sie in ihrer Akte einen entsprechenden Vermerk haben.

    Der Einspruch und die Klage waren sachlich in etwa zwei Sätzen. Ohne jede Dramatik. Mündlich korrespondiere ich mit dem Finanzamt grundsätzlich nicht.

  • Naja, in einem Einspruch sollte man den Sachverhalt schon etwas ausführlicher behandeln. Ohne neue Argumente oder Erläuterungen kann der Sachbearbeiter auch kaum zu anderen Ansichten gelangen.


    Rein formell ist das Vorgehen so wohl korrekt. Also Anlage Kap nachreichen bzw. Angaben zu den nicht vorhandenen Zinseinkünften machen und der Bescheid wird geändert.