Aufbau und Verzinsung des Wohnförderkontos

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich schon häufiger mal mit dem Wohnförderkonto bei meinem Riester-Bausparvertrag beschäftigt (und dabei u.a. die sehr guten Beiträge von Muenchner gelesen, Danke dafür :) ), leider sind bei mir aber immer noch einige Fragen offen, die ich gerne klären würde, um sicher zu gehen das System auch wirklich richtig verstanden zu haben.


    Gerne würde ich es so konkret wie möglich machen und stelle ein paar Dinge voraus, wie ich sie bisher verstanden habe:


    1) Die erste "Einzahlung" auf das Wohnförderkonto und damit auch der Beginn der jährlichen 2%igen Verzinsung startet ab dem Moment, an dem ich das Darlehen in Anspruch nehme, d.h., während der Ansparphase ist das "Guthaben" auf dem Wohnförderkonto gleich 0 Euro (das würde auch der jährlichen Bescheinigung nach § 92 EStG entsprechen, dort ist beim Betrag bisher nichts eingetragen).


    2) Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn man das Geld so spät wie möglich entnimmt, also das Darlehen so spät wie möglich in Anspruch nimmt (unter der Annahme das Geld vorher nicht zu brauchen oder damit geplant zu haben).


    3) Nehme ich das Darlehen also erst kurz vor dem Renteneintritt in Anspruch, würde das Wohnförderkonto zwar noch angelegt, aber nicht mehr (oder nur einmal) verzinst werden.


    Stimmt das so weit? Bitte richtigstellen, wenn da ein Denkfehler drin ist.


    Nun zum konkreten Fall.


    Der Abschluss des Vertrags erfolgte im Jahr 2014 (Riester-Bausparvertrag), Renteneintritt ist nach aktueller gesetzlicher Lage im Jahr 2049. Die Bausparsumme beträgt 60.000 Euro, der Vertrag wird zulagenoptimiert bespart, seit 2014 erhalte ich also die jährlichen Zulagen (erst 154 Euro, später 175 Euro) sowie den jährlichen Steuervorteil durch die Sonderausgaben (immer > 2.100 Euro). Das als Grundlage für die Berechnungen.


    Szenario 1 (unabhängig von der Realitätsnähe): Besparen des Vertrags bis 2036 (jedes Jahr > 2.100 Euro), dann Inanspruchnahme des Darlehens, das Wohnförderkonto würde ja dann 2036 gebildet und bis 2049 mit jährlich 2% verzinst. Annahme: Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Darlehens 2036 sind mehr als 90% angespart (in den ersten Jahren wurde mehr angespart als später, aber immer mehr als die 2.100 Euro), das Guthaben läge also bei 54.000 Euro, das Darlehen die restlichen 6.000 Euro.


    Szenario 2 (unabhängig von der Realitätsnähe): Besparen des Vertrags bis (fast) 100%, Inanspruchnahme des Darlehens (das sind dann nur ein paar Euro) im Jahr 2048, also ein Jahr vor Renteneintritt.


    Wie hoch ist im Jahr 2049 das Wohnförderkonto in Szenario 1 und wie hoch im Szenario 2?


    Zusatzfrage: Würde sich etwas an dem Stand des Wohnförderkontos ändern, wenn das Darlehen (unabhängig vom Szenario) quasi direkt vollständig getilgt würde? Laut Vertrag wäre das ohne Vorfälligkeitsentschädigung per Sondertilgung möglich.


    Hintergrund meiner Fragen: Der Plan wäre es das Guthaben irgendwann zu nutzen, um eine Schlussrate der selbst genutzten Immobilie zu zahlen und da wäre es natürlich schön das bezüglich des Wohnförderkontos aus meiner Sicht optimal zu gestalten. Die Intention bei Vertragsabschluss war damals eine andere, aber das würde zu weit führen und hat was mit nicht optimaler Beratung der Bausparkasse zu tun. ;)


    Ich hoffe, es war/ist einigermaßen verständlich. Falls nicht, bitte einfach fragen. :)

  • Beim Durchgehen ist mir nun selbst ein Fehler aufgefallen. Die Besparung des Vertrags ist nur noch bis 2033 möglich, danach wären über 100% angespart, was ja nicht geht.


    Insofern bitte berücksichtigen, dass es Einzahlungen nur bis 2033 geben würde, der Rest soll aber in den Beispielen so bleiben (Entnahme deutlich später, siehe Szenario 1 und 2, da gäbe es dann zwischen 2033 und der Inanspruchnahme keine Einzahlungen und keine Zulagen).


    Ein drittes Szenario wäre dann die Entnahme im Jahr 2033 (angespart sind dann 99%), dann müsste die Verzinsung von 2033 bis 2049 laufen. Aber was genau wäre dann der Startbetrag im Jahr 2033?

  • Hallo Alex_82, meine eigenen Recherchen und mein Wissen beziehen sich auf meine eigene Riester Problematik (normaler Riestervertrag mit dem ich um die Verrentung herumkommen will - und werde :-D!). Was genau der auslösende Faktor für das Wohnförderkonto bei einem Bauspar-Riester ist kann ich Dir daher leider nicht beantworten. Jedenfalls ist das Wohnförderkonto nicht Dein Freund!

    Ich habe meine nach Studium des EStG noch offenen Fragen einfach per E-Mail an die ZAV geschickt und die haben mir das dann so wie ich vermutet habe bestätigt, bzw konkretisiert. Der Anbieter muss übrigens auch wahrheitsgemäß auf Fragestellungen antworten.


    Ohne Kinder und wenn diese auch nicht geplant sind, würde ich den Riester jedoch förderschädlich kündigen, da sich das ohne Kinderzulagen nicht wirklich lohnt!

  • würde ich den Riester jedoch förderschädlich kündigen, da sich das ohne Kinderzulagen nicht wirklich lohnt!

    Das müsste ich im Fall der Fälle noch mal ganz genau durchrechnen. Aktuell würde mir dadurch ein mittlerer vierstelliger Betrag verloren gehen (nur die bisherigen Vorteile aus Zulagen und Steuervorteil).


    Deshalb ja die Idee das Ganze so zu gestalten das zumindest das Wohnförderkonto am Ende nicht dazu führt dass der Vertrag am Ende ein Minusgeschäft ist. Das ist im Jahr 2021 zwar nur ansatzweise und mit diversen Annahmen und Unwägbarkeiten zu berechnen (die Steuerlast hängt ja u.a. davon ob wie hoch das Einkommen dann bei Renteneintritt ist), aber einen Versuch ist es meines Erachtens wert.


    Die Info zur Höhe des Wohnförderkontos wäre insofern eine große Hilfe, um überhaupt mal ausrechnen zu können wann es sich vielleicht doch noch lohnen kann oder zumindest ich am Ende nicht mit weniger rausgehe als ich reingesteckt habe.

  • Ich würde einfach mal meine Berechnung für das erste Szenario in den Raum werfen, vielleicht kann dann jemand besser sehen, ob sich da ein Fehler eingeschlichen hat. :)


    Ausgangslage war Vertrags- und Einzahlungsbeginn im Jahr 2014, das geht bis 2036 (jeweils vollständige Förderung), dann Inanspruchnahme des Darlehens mit sofortiger Kompletttilgung und Rentenbeginn im Jahr 2049.


    Ich komme mit diesen Annahmen auf einen Kontostand beim Wohnförderkonto zum Rentenbeginn in Höhe von 62.481,20 Euro.


    Zusammensetzung:


    2.100 Euro x 23 Jahre (2014 bis 2036) = 48.300 Euro


    Diese 48.300 Euro werden nun von 2036 an 13 Jahre lang mit 2% verzinst (weitere Förderungen gibt es nicht, da direkte Tilgung des Darlehens im Jahr der Inanspruchnahme, ansonsten würden für jedes weitere Tilgungsjahr 2.100 Euro dazukommen), so werden daraus dann im Jahr 2049 die genannten 62.481,20 Euro.


    Dieser Betrag müsste dann entsprechend versteuert werden, entweder direkt komplett (dann mit 30% Rabatt) oder eben auf 18 Jahre verteilt, die Höhe richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts gültigen persönlichen Grenzsteuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz von 25% (Beispiel) und den 30% Rabatt im Fall der Sofortzahlung wäre das dann entweder eine Einmalzahlung von 10.934,21 Euro (62.481,20 Euro x 0,25 x 0,7) oder 72,32 Euro monatlich für 18 Jahre ((62.481,20 Euro x 0,25) / 216)).


    Ist das soweit nachvollziehbar und korrekt? Wenn nein, wo ist der Fehler in der Berechnung?

  • Die Berechnung ist soweit korrekt, allerdings kenne ich mich mit dem Produkt Wohnriester zu wenig aus um sagen zu können ob das Vorgehen so möglich ist. Für meinen normalen Riester habe ich ganz genau so gerechnet.

    Tendenziell wird der Betrag jedoch höher sein (weil ja noch Zinsen/Wertzuwächse dazukommen). Bei einem Festzinsvertrag kann man die auch ziemlich genau berechnen, ich habe bei meinem Fondsvertrag aber auch erstmal nur mit den eingezahlten Beiträgen gerechnet.

  • Erst mal vielen Dank für die Rückmeldung. :)

    Die Berechnung ist soweit korrekt, allerdings kenne ich mich mit dem Produkt Wohnriester zu wenig aus um sagen zu können ob das Vorgehen so möglich ist.

    Das Vorgehen sollte so möglich sein, die Spar- und Förderraten passen und die Entnahme sollte auch zu dem Zeitpunkt möglich sein. Da sehe ich keine Probleme. Der Anbieter wird dabei sicherlich keine Freudensprünge machen (da das Darlehen quasi nicht zum Einsatz kommt), sollte es aber kaum verhindern können.


    In den Beispielen, die online dazu zu finden sind, wird immer von einer langen oder zumindest längeren Tilgungsphase ausgegangen und dann werden oftmals diese Jahre als Grundlage für die Multiplikator von 2.100 Euro genutzt. Das verwirrt mich bei diesen Betrachtungen immer. Klar wird das Konto erst "ab der Entnahme" angelegt, aber es wird zumindest nach meinem Verständnis nicht mit 0 Euro angelegt (der Vertrag wird auch in der Ansparphase gefördert). Klar kann man zu diesem Zeitpunkt das Eröffnen des Wohnförderkontos noch verhindern (förderschädliche Kündigung), muss dann aber eben auch Förderung und Steuervorteil vollständig zurückzahlen (plus die Gebühr zu Beginn des Vertrags bleibt auch beim Anbieter).


    Tendenziell wird der Betrag jedoch höher sein (weil ja noch Zinsen/Wertzuwächse dazukommen).

    Ich weiß was du meinst, glaube aber, dass das für die Summe auf dem Wohnförderkonto keinen Unterschied macht. Die Zinsen als solches kommen natürlich jedes Jahr auf den Vertrag und erhöhen die Vertragssumme, dürfte aber bei der Berechnung des Wohnförderkontos keine Rolle spielen, da dafür ja nur die Zulagen und Steuervorteile relevant sind bzw. es sowieso die Höchstgrenze von 2.100 Euro gibt, die gemäß meiner Annahme jedes Jahr erreicht wird.