Konditionen der alten Gebäudeversicherung nach Hauskauf

  • Liebe Community,


    ist die Gebäudeversicherung verpflichtet, dem neuen Hauseigentümer die gleichen Konditionen zu bieten wie im Vertrag des Vorbesitzers festgehalten?


    Mein Mann und ich haben ein Haus gekauft und die alte Gebäudeversicherung der Vorbesitzer übernommen, da diese außerordentlich gute Konditionen beinhaltet. Nun sagte uns der Herr von der Versicherung, dass wir fast das doppelte zahlen müssten, um denselben Schutz zu genießen. Beim Hauskauf damals versicherte uns der Makler noch, dass wir uns über die günstige Versicherung freuen könnten, denn der Gesetzgeber verbiete es den Versicherungen, hier einen Aufschlag vorzunehmen.


    Wie sieht die Rechtslage denn nun wirklich aus? Hat jemand Erfahrungen hierzu?


    Vielen Dank und beste Grüße von Linda

  • Hallo LiHi,


    wie fast immer in solchen Fällen gilt: Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.


    Die Regularien zur u.a. Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel sind in den §§ 95-98 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Da werden Sie im § 96(1) finden:


    „Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.“


    Es versteht sich von selbst, dass ein Neuangebot mit anderen Konditionen erfolgen kann.

    Beim Hauskauf damals versicherte uns der Makler noch, dass wir uns über die günstige Versicherung freuen könnten, denn der Gesetzgeber verbiete es den Versicherungen, hier einen Aufschlag vorzunehmen.

    Falls Sie diese Aussage des Maklers beweisen können, sollten Sie ihn mit einer Schadenersatzforderung konfrontieren.


    Gruß Pumphut