Nutzungsentgelt für Bearbeitungsgebühr

  • Hallo, ich bin neu hier und schaffe es ehrlich gesagt nicht, alle Details der Seite zu studieren.


    Ich hatte 2005 bei der DKB einen Kredit abgeschlossen, knapp 500 EUR Bearbeitungsgebühr bezahlt. Im letzten Jahr hab ich es mit x Schreiben und dank des BHG im Oktober geschafft, dass mir die Gebühr erstattet wurde.


    Ich habe aber verlangt, den Vertrag - unter Berücksichtigung der Unwirksamkeit der Kreditbearbeitungsgebührenvereinbarung - neu abzurechnen und den sich zu meinen Gunsten ergebenden Saldo nebst aus Überzahlung am Laufzeitende gezogenen Nutzungen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstatten, also gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben, die auf Zahlung der nicht geschuldeten Kreditbearbeitungsgebühren entfallen. Da die DKB nicht wollte, gings zum Ombudsmann.

    Heute hab ich ca. 200 EUR Zinserstattung überwiesen bekommen. M. E. sind aber auf das Bearbeitungsentgelt gezahlter Zins und Nutzungsentgelt/Nutzungsentschädigung (5% über Basiszinssatz) zweierlei und es fehlt noch einmal so viel.


    Habe ich recht oder irre ich mich???? Ich würde gen Ombudsmann eine richtige Zwischeninfo senden.
    Vielen Dank!


    Der Pillnitzer

  • Ich habe hier unter 1.) schon mal zu der Thematik Stellung genommen.


    Bei - wie zumeist - anfänglich im Wege der Verrechnung gezahlten Bearbeitungsgebühren besteht kein Neuberechnungsanspruch, dafür aber auch bei noch laufenden Krediten der volle Erstattungsanspruch und Anspruch auf Nutzungszinsen ab Auszahlung des Kredits.