Vorrauszahlung Finanzamt

  • Hallo Dirk Pietschmann , willkommen im Finanztip-Forum.


    Die Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Es gibt Festsetzungen im Steuerbescheid für Menschen, die nicht versteuerte Einkünfte beziehen, z.B. Vermieter. Auch die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung für die Einkommenssteuer.


    Um welchen Sachverhalt handelt es sich denn?

  • Wir Haben den Steuerbescheid ( Privat ) bekommen und müssen oder sollen 216 € Vierteljährig Vorauszahlen

    Dann hast du wohl Einkünfte, aus welchen sich sich die Notwendigkeit der Vorauszahlungen ergibt - beispielsweise, da für diese keine Lohnsteuer oder andere Quellensteuer abgeführt wird. Im Zweifelsfall beim Sachbearbeiter im Finanzamt anrufen und höflich nachfragen. Die beißen nicht.

  • Hallo.


    Geht es um Rente? Die wird unversteuert ausgezahlt. (Der Rentenversicherungsträger kennt die Steuermerkmale der Rentenbezieher gar nicht.) Kommt es zu einer Nachzahlung kann das Finanzamt künftig Vorauszahlungen verlangen. (Sinngemäß: "Wir wollen nicht immer auf unser Geld warten.)

    Das Ganze passiert aber nicht im luftleeren Raum, da gibt es Richtlinien für. :saint:

  • Dirk:
    Wenn das Finanzamt für die Zukunft eine Vorauszahlung fordert, habt ihr dieses Jahr wohl eine Nachzahlung zu leisten, vermutlich ca. 800 €.

    Die Frage wäre, woraus diese Nachzahlung resultiert (als normaler Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte schafft man das kaum) - aus Rente, aus Kurzarbeitergeld, aus ungünstigen Steuerklassen usw usw usw.

    Und die nächste Frage ist, ob die Nachzahlung im nächsten Jahr noch genauso entstehen würde. Bei Rente wohl ja, bei Kurzarbeitergeld vielleicht eher nein. Und darauf basierend kann man mit dem Finanzamt sprechen und um Änderung bitten.


    (Das Geld ist aber generell nicht weg, es wird in der Steuererklärung für 2022 verrechnet und du hast dann ggfs. keine Nachzahlung zu leisten oder eine höhere Erstattung.)