Finanztip Newsletter vom 07.12.2021

  • Hallo,

    im Finanztip-Newsletter vom 07.12.2021 schreiben Sie unter Punkt "18. Keine Doppelsteuer", dass dass man ab 2023 seine kompletten Einzahlungen in die DRV von der Steuer absetzen kann. Da ich als Angestellter im Öffentlichen Dienst knapp an der Beitragsbemessungsgrenze liege, mal drunter mal drüber, kann ich vermutlich meine Pflichtbeiträge komplett von der Steuer absetzen.


    Meine Frage lautet nun, ob die Neuregelung zusätzlich bedeutet, dass ich weitere Beiträge in die DRV (Ausgleich des Versorgungsausgleich nach Scheidung oder Ausgleich der Versorgungslücke bei Frührente mit 63) komplett von der Steuer absetzen kann?


    Schönen Gruß


    Wachtendonk

  • Hallo Referat Janders,

    und erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber heißt das auch, dass ich Beiträge in die DRV die über die maximalen Versorgungsbeiträge (2021 - 25.787,-€) hinausgehen, ab 2023 komplett von der Steuer absetzen kann oder auch schon in 2021 und 2022,

    Schönen Gruß aus Köln

  • Nee, leider nicht. Die Begrenzung auf den Maximalbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird bleiben. (So verstehe ich es zumindest.) Allerdings kann man aktuell (in 2021) die Beiträge nur zu 92% geltend machen, in 2022 zu 94% und ab 2023 eben zu 100%. (Allerdings alles auf den o. g. Maximalbeitrag begrenzt.)