Selbständig machen trotz Immobilienkredit

  • Hallo,

    ich denke darüber nach, mich selbständig zu machen und ein Unternehmen (mit-)zugründen.

    Ich werde daher erstmal viel geringere Einnahmen erzielen (man will das Geld ja in die Firma investieren, und sich nicht gleich selber alles wieder auszahlen). Entsprechende Rücklagen sind vorhanden.

    Unter diesen Umständen würde ich vermutlich nur sehr schwer (wenn überhaupt) einen Immobilienkredit bekommen, aber was ist, wenn der Kreditvertrag bereits abgeschlossen ist (allerdings noch nicht ausgezahlt)?

    Kann die Bank, falls sie mitbekommt, dass ich nicht mehr unbefristet angestellt bin, mir den Kredit kündigen (Stichwort wesentlich Verschlechterung der Vermögensverhältnisse)? Oder müsste ich erst in Verzug kommen?

    Irgendwelche Erfahrungen mit dem Thema?


    Viele Grüße

    Geist

  • Dein Girovertrag beinhaltet Mitteilungspflichten,die Du(!!)zu erbringen hast,dazu zählt auch der Wechsel Deines Arbeitgebers bzw.die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.


    In dem Moment,zu welchem Deine monatlichen Eingänge fehlen,wird die Bank das merken(das geht schneller als Du glaubst) und Dich zur Rede stellen UND das offensichtlich genehmigte und vor der Auszahlung stehende Immobiliendarlehen fristlos kündigen.Gleichzeitig wird sie Dich strafrechtlich belangen,da sie Dir unterstellt,daß Du sie wissentlich bei der Darlehensbeantragung getäuscht hast.So eine Täuschung ist lt.BGB strafrechtlich relevant und Du hast keine Möglichkeit,der Dir zurecht auferlegten Strafe zu entgehen.Du bist dann vorbestraft,mit der Folge,daß es einen neuen Arbeitsplatz für Dich nicht mehr gibt,höchstens irgendwo als Handlanger sprich Sklave.


    Hinzu kommt,daß Deine SCHUFA ruiniert wird.


    Fazit:Dein Leben und das Deiner Familie ist ruiniert!!


    [Dieser Absatz wurde von der Moderation entfernt]

  • So eine Täuschung ist lt.BGB strafrechtlich relevant und Du hast keine Möglichkeit,der Dir zurecht auferlegten Strafe zu entgehen.Du bist dann vorbestraft,mit der Folge,daß es einen neuen Arbeitsplatz für Dich nicht mehr gibt,

    BGB und strafrechtlich passt nicht so ganz gut zusammen.

    Und das mit dem neuen Job ist auch eher schwarzgemalt. Ich wurde nie nach Vorstrafen gefragt geschweige denn nach einem Führungszeugnis und das obwohl ich weit von der genannten "sklavenähnlichen Tätigkeit" weg bin.

  • In dem Moment,zu welchem Deine monatlichen Eingänge fehlen,wird die Bank das merken(das geht schneller als Du glaubst) und Dich zur Rede stellen UND das offensichtlich genehmigte und vor der Auszahlung stehende Immobiliendarlehen fristlos kündigen.

    Das setzt voraus, dass Girokonto/Gehaltskonto und Darlehen bei der gleichen Bank sind

  • Dein Girovertrag beinhaltet Mitteilungspflichten,die Du(!!)zu erbringen hast,dazu zählt auch der Wechsel Deines Arbeitgebers bzw.die Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.


    In dem Moment,zu welchem Deine monatlichen Eingänge fehlen,wird die Bank das merken(das geht schneller als Du glaubst) und Dich zur Rede stellen UND das offensichtlich genehmigte und vor der Auszahlung stehende Immobiliendarlehen fristlos kündigen.

    Moment, es geht ja nicht um einen Girovertrag, sondern um ein Immobiliendarlehen. Ob dort so eine Mitteilungspflicht drinn steht, werde ich noch prüfen. Oder ist diese irgendwie gesetzlich verankert?

    Wie soll denn die Bank übrigens merken, dass die monatlichen Eingänge fehlen? Ich habe kein Girokonto bei der Bank.


    Naja, dass mit dem strafrechtlich belangen bezweifle ich mal, da zur Zeit der Unterzeichnung das mit der Selbständigkeit nicht klar war. Außerdem habe ich nirgendwo unterschrieben, dass ich auf immer und ewig bei dem selben Arbeitgeber bleiben muss.

  • Außerdem habe ich nirgendwo unterschrieben, dass ich auf immer und ewig bei dem selben Arbeitgeber bleiben muss.

    Mir fällt gerade ein - ich habe bei laufendem Darlehensvertrag den Job gewechselt und niemanden informiert. Keine Ahnung, ob ich da was versäumt habe. Die Bank hat das jedenfalls nicht gestört.

  • Maßgebend sind die Umstände zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages. Was danach kommt ist irrelevant. Der Arbeitgeber kann ja einen Tag nach Auszahlung in die Insolvenz gehen.

    Allerdings eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch vor der Auszahlung halte ich für bedenklich.

    Strafrechtlich ist nichts zu befürchten, da die Bank als Sicherheit das Haus hat.

  • Wovon möchtest Du denn die künftigen Darlehensraten bezahlen?

    Grundsätzlich müsste im Darlehensvertrag schon was drinstehen bezüglich Bonitätsverschlechterung / zukünftiger Kapitaldienst / Offenlegungspflicht nachhaltiger Einkommensverhältnisse.

  • Wovon möchtest Du denn die künftigen Darlehensraten bezahlen?

    Grundsätzlich müsste im Darlehensvertrag schon was drinstehen bezüglich Bonitätsverschlechterung / zukünftiger Kapitaldienst / Offenlegungspflicht nachhaltiger Einkommensverhältnisse.

    Solange er die Raten zahlt, dürfte die Herkunft des Geldes von nachrangigem Interesse sein ;)

    Und was "Bonitätsverschlechterung" angeht, so ist für eine Privatperson kaum nachvollziehbar, was sich wie auf diese "gefühlte Bonität" auswirkt. Sonst würden sich nicht so viele über ihre Schufa-Scores wundern ;-).

  • Solange er die Raten zahlt, dürfte die Herkunft des Geldes von nachrangigem Interesse sein ;)

    Der Kredit wurde auf Basis einer Festanstellung bewilligt. Mit einer Selbstständigkeit ändert sich das Risiko für die Bank deutlich, entsprechend steht in Verträgen in der Regel dass man das melden muss. Einen älteren Kredit wird die Bank deshalb sicherlich nicht platzen lassen, aber bei einem neuen Kredit - der auch noch nicht einmal ausgezahlt ist - liegt der Verdacht einer Irreführung schon nahe. In dem Fall gibt es auch nicht viel über Nachvollziehbarkeit zu diskutieren, ein festes Gehalt aus einer unbefristeten Anstellung ist etwas ganz anderes als das unregelmäßige Einkommen eines Selbstständigen, insbesondere bei jemand der sich gerade erst selbstständig macht

  • Der Kredit wurde auf Basis einer Festanstellung bewilligt. Mit einer Selbstständigkeit ändert sich das Risiko für die Bank deutlich, entsprechend steht in Verträgen in der Regel dass man das melden muss. Einen älteren Kredit wird die Bank deshalb sicherlich nicht platzen lassen, aber bei einem neuen Kredit - der auch noch nicht einmal ausgezahlt ist - liegt der Verdacht einer Irreführung schon nahe. In dem Fall gibt es auch nicht viel über Nachvollziehbarkeit zu diskutieren, ein festes Gehalt aus einer unbefristeten Anstellung ist etwas ganz anderes als das unregelmäßige Einkommen eines Selbstständigen, insbesondere bei jemand der sich gerade erst selbstständig macht

    Wie gesagt, im Vertrag habe ich keine entsprechenden Mitteilungspflichten gefunden. Wenn es da nicht noch irgendwelche gesetzlichen Regelungen gibt, denke ich nicht, dass man das melden muss.

    Oder muss man auch eine Kündigung/Jobwechsel/Elternzeit melden?