Hallo,
ich habe mich mit dem Musterbrief vom Finanztip wegen der Rückerstattung der Gebühren an meine Bank gewandt.
2009 habe ich das Kontomodel S-Komfort der Sparkasse Mittelthüringen mit 5€ Grundgebühr abgeschlossen.
Am 1.6.2015 wurde das Kontomodel umgestellt (ohne Zustimmung) auf GiroFLAT mit 6€ Grundgebühr.
Am 1.4.2019 wurde auf 7€ erhöht und am 1.5.2021 auf 8,50€. Im Grunde habe vom 1.1.2018 bis 31.12.2021 93€ zu viel bezahlt.
Die Bank schrieb mir:
"Auf die Erstattung sämtlicher Entgelte in voller Höhe besteht kein Anspruch. Die Erhebung von Entgelten allgemein ist sowohl nach der Rechtsprechung des BGH als auch nach den geltenden Gesetzen zulässig. Außerdem ist nach der Rechtsprechung des BGH der Vertragsbeziehung wenigstens das Entgelt zu Grunde zu legen, welches durch den/die Kunden mindestens 3 Jahre lang widerspruchsfrei gezahlt wurde. Nach dem BGH ist daher nicht entscheidend, welche Entgelte zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses vereinbart waren. Wir haben daher auf die Entgelte abgestellt, die bereits zum Rechnungsabschluss am 31.03.2018 von unseren Kunden gezahlt wurden. Damit ist lediglich die Differenz aus dem ursprünglich vereinbarten Preis und der nachträglichen Preiserhöhungen erstattungsfähig."
Die Mitarbeiterin des Beschwerdemanagementes sagte mir, das hätte alles seine Richtigkeit und ich solle mich mit den 46,50€ zufriedengeben.
Jetzt die Frage, hat sie Recht? Wenn nein, wie funktioniert das mit dem Ombudsmann?
Vielen lieben Dank im Voraus!