Sparkasse will nur Kontoführungsgebühren zurückerstatten die auf Erhöhung seit 2018 basieren

  • Hallo,


    ich habe mich mit dem Musterbrief vom Finanztip wegen der Rückerstattung der Gebühren an meine Bank gewandt.

    2009 habe ich das Kontomodel S-Komfort der Sparkasse Mittelthüringen mit 5€ Grundgebühr abgeschlossen.


    Am 1.6.2015 wurde das Kontomodel umgestellt (ohne Zustimmung) auf GiroFLAT mit 6€ Grundgebühr.

    Am 1.4.2019 wurde auf 7€ erhöht und am 1.5.2021 auf 8,50€. Im Grunde habe vom 1.1.2018 bis 31.12.2021 93€ zu viel bezahlt.


    Die Bank schrieb mir:

    "Auf die Erstattung sämtlicher Entgelte in voller Höhe besteht kein Anspruch. Die Erhebung von Entgelten allgemein ist sowohl nach der Rechtsprechung des BGH als auch nach den geltenden Gesetzen zulässig. Außerdem ist nach der Rechtsprechung des BGH der Vertragsbeziehung wenigstens das Entgelt zu Grunde zu legen, welches durch den/die Kunden mindestens 3 Jahre lang widerspruchsfrei gezahlt wurde. Nach dem BGH ist daher nicht entscheidend, welche Entgelte zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses vereinbart waren. Wir haben daher auf die Entgelte abgestellt, die bereits zum Rechnungsabschluss am 31.03.2018 von unseren Kunden gezahlt wurden. Damit ist lediglich die Differenz aus dem ursprünglich vereinbarten Preis und der nachträglichen Preiserhöhungen erstattungsfähig."


    Die Mitarbeiterin des Beschwerdemanagementes sagte mir, das hätte alles seine Richtigkeit und ich solle mich mit den 46,50€ zufriedengeben.


    Jetzt die Frage, hat sie Recht? Wenn nein, wie funktioniert das mit dem Ombudsmann?


    Vielen lieben Dank im Voraus!

  • Hallo Sarah82,


    sofern Du nie einer Erhöhung der Gebühren aktiv zugestimmt hast, hat sie nicht Recht! Dann sind alle Erhöhungen, die über die 5 Euro Grundgebühr hinausgehen, unrechtmäßig.

    Nach aktueller Meinung rückwirkend bis zur Verjährung nach BGB (also in 2021 bis 2018), nach Meinung z.b. der Stiftung Warentest sogar bis 10 Jahre rückwirkend (s. dort oder hier im Forum).


    Für Deine Sparkasse ist zuständig:

    Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.

    Schlichtungsstelle

    Charlottenstraße 47

    10117 Berlin

    Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle


    Dort findest Du das Verfahren beschrieben.


    Hier noch ein empfehlenswerter Link:


    https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/#c94232


    Gruß

    TomS

  • Hallo Sarah,


    wo hast Du die Erhöhungen gefunden, auf den Kontoauszügen?


    LG Kerstin

    Hallo Kerstin,


    die erste Erhöhung habe ich gleichzeitig mit der Umstellung auf ein neues Kontomodel per Brief bekommen.

    "Ihr bisheriges Kontomodell bieten wir Ihnen zukünftig nicht mehr an. Auf Basis Ihrer aktuellen Kontonutzung führen wir Ihr Konto im neuen Kontomodell GiroFlat weiter: Der monatliche Komplettpreis von nur 6 Euro beinhaltet auch Ihren gesamten Zahlungsverkehr - so viel Sie wollen, ohne Wenn und Aber.

    Die Umstellung geschieht für Sie ganz automatisch. Sie müssen hierfür nichts tun. Ihre

    SparkassenCard, PINs und Ihre Kontonummer bleiben wie gewohnt erhalten.

    Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum 01.06.2015

    mitteilen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit zur kostenfreien Kündigung ohne Frist bis zum

    01.06.2015."


    Die Anderen kamen auch per Brief. Ebenso mit dieser "angenommen, wenn nicht widersprochen" Aussage.


    Da dich Suchfunktion bei finanztip wider geht, war ich etwas stöbern und denke eher, dass bei mir versucht wird die 3-Jahres-Regelung für Energieverträge durchzusetzen.


    Mfg

    Sarah