Versteuerung nach meinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

  • Hallo,

    ich möchte zusätzlich zu meinem Vollzeitjob eine Nebentätigkeit auf 450,-Euro-Basis ausüben. Jetzt wird folgendes vom AG der Nebentätigkeit gefragt:Jetzt stellt sich für mich die Frage, was sinnvoller ist. Pauschale Versteuerung mit 2% oder Versteuerung nach LSTK 1, in der ich mit meiner Haupttätigkeit bin.

    Würde mich freuen, wenn ich zeitnah eine Rückmeldung aus der Community bekäme.

    Vielen Dank von Retschi


    Nur für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (GfB) auszufüllen:

    Grundsätzlich versteuert Ihr Dienstgeber geringfügig entlohnte Beschäftigungen (GfB) mit einer pauschalen Lohnsteuer von derzeit 2% und wälzt diese auf den Mitarbeiter ab. Sie können abweichend davon die Versteuerung nach Ihren individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) wählen:


    Ja, ich beantrage die Versteuerung nach meinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

    Nein, pauschale Versteuerung (= keine Versteuerung nach meinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen)