Rückforderung von Konto­führungs­gebühren nun doch bis 10 Jahre zurück möglich

  • Hallo,


    ich habe auf den Seiten der Stiftung Warentest einen Bericht gefunden, in dem die Rückerstattung von unrechtmäßig gezahlten Gebühren statt den 3 Jahren nun für 10 Jahre möglich sein soll.

    Anbei der Link https://www.test.de/Die-zehn-g…or-Extrakosten-4863720-0/

    Dort steht unter anderem:


    "Erstattung bis zehn Jahre zurück

    Zunächst dachten Verbraucherschützer, Anwälte und wir: Die Forderung auf Erstattung vor 1.1.2018 gezahlter Beträge ist bereits verjährt. Doch dann urteilte der Europäische Gerichts­hof (EuGH) in mehreren Fällen: Wurden die Gebühren auf Basis miss­bräuchlicher Klauseln wie der über Bedingungs­änderungen gezahlt, darf die Erstattungs­forderung nicht verjähren, solange Verbraucher nicht erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben."


    und:

    "Wir haben deshalb im August 2021 unsere Muster­texte für die Erstattungs­forderung geändert und empfehlen, Erstattung der inner­halb der letzten zehn Jahre gezahlten Gebühren zu fordern."


    Was ist davon zu halten? Gelten auch hier die Fristen bis Jahresende? oder kann der Antrag auch noch nächstes Jahr gestellt werden?


    Muss ich mich mit dem Antrag für die 7 Jahre erst an die Bank wenden, oder kann ich dieses parallel an die Schiedsstelle weitergeben (bei mir wurde die Zahlung wegen der "3-Jahres-Regel" reduziert, ich hatte aber im Schreiben angegeben, das ich mir vorbehalte auch die restlichen Jahre zurückzufordern)


    Mit freundlichen Grüße

  • Je mehr man jetzt zurückfordert, desto eher kommt die nächste Gebührenerhöhung. Oder meint hier jemand, das zurückgezahlte Geld wird vom Gehalt des Vorstands abgezogen?


    Und die Online-Banken werden sich dem Kostendruck durch Negativzinsen der EZB auch nicht auf Dauer entziehen können.

  • Je mehr man jetzt zurückfordert, desto eher kommt die nächste Gebührenerhöhung. Oder meint hier jemand, das zurückgezahlte Geld wird vom Gehalt des Vorstands abgezogen?


    Und die Online-Banken werden sich dem Kostendruck durch Negativzinsen der EZB auch nicht auf Dauer entziehen können.

    ... also finden sie es rechtens, wenn man von seiner Ex-Bank illegaler Weise abgezockt wurde?

    Ich hoffe sie teilen diese Einstellung auch bei ihrer Steuererklärung und fordern zu viel gezahlte Steuern nicht zurück. ;)