Hallo,
ich habe auf den Seiten der Stiftung Warentest einen Bericht gefunden, in dem die Rückerstattung von unrechtmäßig gezahlten Gebühren statt den 3 Jahren nun für 10 Jahre möglich sein soll.
Anbei der Link https://www.test.de/Die-zehn-g…or-Extrakosten-4863720-0/
Dort steht unter anderem:
"Erstattung bis zehn Jahre zurück
Zunächst dachten Verbraucherschützer, Anwälte und wir: Die Forderung auf Erstattung vor 1.1.2018 gezahlter Beträge ist bereits verjährt. Doch dann urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Fällen: Wurden die Gebühren auf Basis missbräuchlicher Klauseln wie der über Bedingungsänderungen gezahlt, darf die Erstattungsforderung nicht verjähren, solange Verbraucher nicht erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben."
und:
"Wir haben deshalb im August 2021 unsere Mustertexte für die Erstattungsforderung geändert und empfehlen, Erstattung der innerhalb der letzten zehn Jahre gezahlten Gebühren zu fordern."
Was ist davon zu halten? Gelten auch hier die Fristen bis Jahresende? oder kann der Antrag auch noch nächstes Jahr gestellt werden?
Muss ich mich mit dem Antrag für die 7 Jahre erst an die Bank wenden, oder kann ich dieses parallel an die Schiedsstelle weitergeben (bei mir wurde die Zahlung wegen der "3-Jahres-Regel" reduziert, ich hatte aber im Schreiben angegeben, das ich mir vorbehalte auch die restlichen Jahre zurückzufordern)
Mit freundlichen Grüße