Verwandtschaftsverhältnis beim erben

  • Hallo, guten Tag,

    ich bin ganz neu hier und hoffe, meine Frage hier richtig zu stellen.


    Folgendes: Erblasserin ist verstorben. Sie war ledig, keine Kinder, 82 Jahre. 2 Neffen sind mir bekannt.


    Ich möchte wissen, in welchem Verwandschaftsverhältnis ich zur Erblasserin stehe. Mein Großvater war der Bruder ihrer Mutter.

    Ich hoffe man kann kmir helfen.


    Schonmal vielen Dank für die Hilfe

  • Hallo Julia-Kaharina,

    Ich möchte wissen, in welchem Verwandschaftsverhältnis ich zur Erblasserin stehe.

    Ich würde es als Großnichte bezeichnen, lasse mich aber gern korrigieren. Allerdings glaube ich nicht, dass das Ihre eigentliche Frage war. Eher wollen Sie wissen, ob Sie erbberechtigt sind. Da würde ich sagen, nein. Lesen sie sich bitte die §§ 1925, 1926 und 1930 BGB durch. Da ist die gesetzliche Erbfolge für Ihre Fragestellung geregelt.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Julia-Kaharina,

    Ich würde es als Großnichte bezeichnen, lasse mich aber gern korrigieren. Allerdings glaube ich nicht, dass das Ihre eigentliche Frage war. Eher wollen Sie wissen, ob Sie erbberechtigt sind. Da würde ich sagen, nein. Lesen sie sich bitte die §§ 1925, 1926 und 1930 BGB durch. Da ist die gesetzliche Erbfolge für Ihre Fragestellung geregelt.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Julia-Kaharina,


    bevor wir weiter rumrätseln zur Klarstellung: Neffen der Erblasserin bedeutet, es sind die Kinder des Bruders/ der Schwester (vorverstorben) der Erblasserin. Ihr Großvater und die Mutter der Erblasserin waren Geschwister. Richtig?


    Zumindest im üblichen Sprachgebrauch, siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/…eziehung#Neffe_und_Nichte wäre Ihr Vater/Mutter ein/e Cousin/Cousine der Erblasserin gewesen. Sie sind dann Nichte 2. Grades oder eben Großnichte. Aber die Bezeichnung ist egal. Für die Erbschaft gelten die gesetzlichen Regelungen.


    Gruß Pumphut