Inflationsgeschützte Anleihen / Linker - sinnlos?

  • Wenn ich mir die inflationsgeschützten Bundesanleihen z.B. 103850 21/33 anschaue gerate ich ins Grübeln:

    Die Verzinsung von 0,1% kann man beim rechnen vernachlässigen.

    Der Börsenkurs beträgt 127,70 €.

    2033 erhalte ich im Falle von 0 % Inflation den Nennwert, also 100 € zurück - also weniger als bezahlt.

    2033 erhalte ich in ca. 11 Jahren bei 2,48% Inflationsrate p.a. die 127,70 zurück.

    d.h. ich erhalte in 11 Jahren den Kaufpreis zurück - einen Inflationsausgleich habe ich aber nicht.


    Einen Inflationsschutz haben nur diejenigen, welche bei Ausgabe zu 100 kaufen konnten?

    Korrekt?

  • Hallo zusammen,

    der Inflationsschutz ist auch nicht umsonst zu haben.

    Die Inflation wird nicht so bleiben.

    Ein gewisses Händchen ist nötig, um den richtigen Zeitpunkt zu erwischen.

    Anleihen haben zu dem das

    Zinswenderisiko.

    Anleihen sind daher nicht als Sicherheitsbaustein einzustufen.

    Also entwendet Tagesgeld oder ETF ggf. Festgeld - nicht zu lange.

    LG

  • Den Inflationsausgleich kann man aber wohl nur erwarten, wenn man von Emission bis Endfälligkeit durchhält.

    Da kommt es wie immer auf die Umstände an. Richtig ist, dass die Zinsen und die Rückzahlung an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, d.h. die beiden Größen sind fix an ihren jeweiligen Fälligkeitstagen. Dazwischen hängt der Kurs von der Markteinschätzung für die zukünftige Inflation ab. Dadurch kann man ggf. eine Überkompensation bei steigender Inflationserwartung bekommen oder aber einen (Buch-)Verlust bei sinkender Erwartung.

  • 2033 erhalte ich in ca. 11 Jahren bei 2,48% Inflationsrate p.a. die 127,70 zurück.

    d.h. ich erhalte in 11 Jahren den Kaufpreis zurück - einen Inflationsausgleich habe ich aber nicht.

    Diese 2,48% sind die eingepreise Inflationserwartung. Ist die Inflation höher (z.B. 3% durchschnittlich) wirst du mehr bekommen, bei weniger machst du Verlust. Ein Linker schützt nur vor unerwarteter Inflation. Die erwartete Inflation ist immer im Preis enthalten, auch bei normalen Anleihen.


    Einen Inflationsschutz haben nur diejenigen, welche bei Ausgabe zu 100 kaufen konnten?

    An der Stelle ist fraglich ob die Anleihen jemals zu 100 gehandelt wurden. In der Regel werden die per Auktion verkauft.

  • An der Stelle ist fraglich ob die Anleihen jemals zu 100 gehandelt wurden. In der Regel werden die per Auktion verkauft.

    Steht auf der von mir weiter oben verlinkten Seite:

    "Die Emissionsbedingungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere sind in den Wertpapierstammdaten nach einem Klick auf die jeweilige ISIN abrufbar."

  • Diese 2,48% sind die eingepreise Inflationserwartung. Ist die Inflation höher (z.B. 3% durchschnittlich) wirst du mehr bekommen, bei weniger machst du Verlust.

    Aber der Punkt ist doch, wie auch von anderen mit "korrekt" bestätigt:

    Wenn ich die jetzt zum Börsenwert kaufe erhalte ich - wenn die eingepreiste Inflation genau so eintritt - bei Fälligkeit genau meinen Kaufpreis zurück. Einen Inflationsausgleich habe ICH damit nicht! Den hat bzgl der eingepreisten Inflation nur jemand der zu 100 kaufen konnte.

    Und falls die Inflation auf 5% steigt - statt der eingepreisten 2,5% - erhalte ich den Inflationsausgleich auch nur für die Differenz von 2,5%, aber nicht für die vollen 5%.

  • Du übersiehst dass "erwartete Inflation" immer eingepreist ist, auch in Anleihen die nicht indexiert sind. Die erwartete Inflation bekommst du in einem normal funktionierenden Markt* also immer. Der Linker gibt die die unerwartete Inflation noch on top dazu.


    *daran sieht man auch dass aktuell im Markt einiges von den Zentralbanken verzerrt ist. Negativzins bei erwarteter Inflation von 2,5%...