Wenn ich mir die inflationsgeschützten Bundesanleihen z.B. 103850 21/33 anschaue gerate ich ins Grübeln:
Die Verzinsung von 0,1% kann man beim rechnen vernachlässigen.
Der Börsenkurs beträgt 127,70 €.
2033 erhalte ich im Falle von 0 % Inflation den Nennwert, also 100 € zurück - also weniger als bezahlt.
2033 erhalte ich in ca. 11 Jahren bei 2,48% Inflationsrate p.a. die 127,70 zurück.
d.h. ich erhalte in 11 Jahren den Kaufpreis zurück - einen Inflationsausgleich habe ich aber nicht.
Einen Inflationsschutz haben nur diejenigen, welche bei Ausgabe zu 100 kaufen konnten?
Korrekt?