Sparkasse fordert Unterschrift zu Verwahrentgelt

  • Filialleiter der Sparkasse fordert Unterschrift zu Verwahrentgelt. Habe keine Kredite o.ä. bei Sparkasse, droht aber mit Kontoauflösung bei fehlender Unterschrift. Ich fühle mich unter Druck.

  • Hallo.


    Verwahrentgelte sind doch ein anderer Name für Negativzinsen auf Bankguthaben.


    Die Abwesenheit von Krediten bei der Sparkasse heißt doch, dass die Sparkasse wahrscheinlich zu wenig am Kunden verdient. Nur logisch also, dass sie Verwahrentgelte erheben können will.

  • Zum Thema gibt es hier einen redaktionellen Artikel. https://www.finanztip.de/negativzinsen/


    Ich würde an der Stelle das Geld soweit reduzieren, dass es unter der Grenze des Verwahrentgelts bleibt, so es denn eine gibt. Den überschießenden Teil auf andere Konten (z.B. Tagesgeld verteilen).


    Warnhinweis - keine Rechtberatung:


    Grundsätzlich ist eine Kündigung durch ein Geldinstitut möglich wenn dem Verwahrentgelt nicht zugestimmt wird. Ausnahme könnte nach anderen Quellen ggf. bestehen wenn die Sparkasse aufgrund landesrechtlicher Regelungen verpflichtet wäre jedermann ein Konto anzubieten. Das wäre rechtlich zu prüfen.

  • Angebot -> Annahme/Ablehnung


    Das ist kein Druck sondern ein Geschäft.

    Früher ging das einfach so mit einem Brief. Keine Rekation innerhalb einer gesetzten Frist bedeutete Zustimmung zur Vertragsänderung. Nach einem BGH-Urteil vom April muß der Kunde jetzt jedesmal aktiv zustimmen.

    Ansonsten: Negativzinsen bzw Verwahrentgelt erheben mittlerweile alle Banken und Sparkassen. Da hilft nur Umverteilen, damit man unter der Grenze bleibt.

    Alternativ bietet die Sparkasse dir gerne Investmentfonds mit positiver Renditeerwartung an. Da wird aber gleich 3-5% Eintrittsgeld verlangt, und pro Jahr werden 1-2% vom Fondsvermögen als Verwaltungsvergütung intern einbehalten. Wenn dann noch was an Rendite übrig bleibt, erhält es der Kunde.


    Also hast du die Wahl zwischen Pest und Cholera.


    Du kannst aber hartnäckig sein, und nach ETF-Fonds fragen. Da kostet der Eintritt bei der Sparkasse nur 1%, und die Verwaltungsvergütung liegt bei 0,15%. Weil die Sparkasse da also weniger dran verdient, wird der Filialleiter das nicht von selber anbieten.

  • Grundsätzlich ist eine Kündigung durch ein Geldinstitut möglich wenn dem Verwahrentgelt nicht zugestimmt wird. Ausnahme könnte nach anderen Quellen ggf. bestehen wenn die Sparkasse aufgrund landesrechtlicher Regelungen verpflichtet wäre jedermann ein Konto anzubieten. Das wäre rechtlich zu prüfen.

    Natürlich muß die Sparkasse dem Kunden zumindest ein Basiskonto anbieten. Bei Neuabschluß steht dann aber automatisch auch das Verwahrentgelt im Vertrag.