Frage zu Ablauf bei Hauskauf für unverheiratetes Paar

  • Guten Abend,


    ich habe eine ganz allgemeine/organisatorische Frage zum Ablauf bei einem Hauskauf bzw. Notarvertrag und Grundbucheintrag:


    Ich und meine Lebensgefährtin kaufen gemeinsam ein Haus, nehmen dafür einen gemeinsamen Kredit auf und möchten dementsprechend auch beide im Grundbuch eingetragen werden.


    Die Eigentumsanteile im Grundbuch sollen 60/40 aufgeteilt sein ( wegen unterschiedlichem Eigenkapital das von uns beiden mit eingebracht wird).

    Meine Frage:


    Muss/Sollte eine solche Aufteilung bereits im Kaufvertrag erwähnt werden?

    Oder ist das ein separater Vorgang mit unserem Notar, da es ja mit dem Verkauf des derzeitigen Eigentümers an uns nichts direkt zu tun hat?

    Oder macht es Sinn, das direkt im Kaufvertrag mit aufzunehmen, um später zusätzliche Notarkosten zu vermeiden?


    Vielen Dank vorab

  • Diese Themen, die immer etwas umfassender sind als bei verheirateten Paaren weil dort vieles schon gesetzlich geregelt ist, sollten unbedingt mit dem Notar besprochen werden.


    Denn dazu gehört nicht nur der Kauf und die Grundschuld sondern Punkte wie Nutzungsrechte, Verkaufsrechte oder die Möglichkeiten der Vermietung. Es haben nun mal, losgelöst von der Grundschuldaufteilung, beide die Rechte zu solchen Schritten.

    Und selbst für die eventuelle Trennung oder das ableben eines der beiden muss eine Regelung getroffen werden sonst kann es schnell für den anderen Düster aussehen. Stichwort Gesetzliche Erbfolge.


    Kurz gesagt: Das alles sollte vom Notar aufgenommen und beurkundet werden. Wahrscheinlich auch gleich noch mit Testament welches zusätzliche Kosten verursachen wird.

  • Hallo.


    Der Notar muss, bevor er den Füllfederhalter aufschraubt, wissen, was auf ihn zukommt.


    Ob eine Aufteilung abweichend von 50:50 für die finanzierende Bank relevant ist, kann ich so nicht sagen. Dem Verkäufer kann es egal sein.

  • Ob eine Aufteilung abweichend von 50:50 für die finanzierende Bank relevant ist, kann ich so nicht sagen.

    Solle es nicht sein. In meinem Formular zur Grundschuldbestellung stand drin dass für die Schuld beide voll herangezogen werden können. Denke das bei anderen Banken ähnliche Klauseln enthalten sind.

    Oder macht es Sinn, das direkt im Kaufvertrag mit aufzunehmen, um später zusätzliche Notarkosten zu vermeiden?

    Notare arbeiten leider nicht nach Stundensatz. Auch wenn du alles an einem Termin machst wirst du Rechnungen für jede einzelne Aktion bekommen ;)

    Ich würde den Termin splitten. Erst mit dem Verkäufer den Kaufvertrag. Und dann im Anschluss ohne Verkäufer die restlichen Themen beurkunden.

  • Hallo hajohauskauf,


    um Ihre Kernfrage zuerst zu beantworten:

    Die Eigentumsanteile im Grundbuch sollen 60/40 aufgeteilt sein ( wegen unterschiedlichem Eigenkapital das von uns beiden mit eingebracht wird).

    Meine Frage:


    Muss/Sollte eine solche Aufteilung bereits im Kaufvertrag erwähnt werden?

    Die Aufteilung bei mehr als einem Käufer wird so wie sie im Kaufvertrag steht in das Grundbuch übernommen. Es ist also sinnvoll, bereits die gewünschte Aufteilung anzugeben. Sonst gibt es einen zweiten Notartermin und weitere Kosten und ggf. auch noch Schenkungssteuer bei nicht verheirateten Paaren.


    Diese und viele andere Fragen sollten Sie aber vorab klären. Insofern kann ich H4KlAuS nur zustimmen, Sie müssen viele Fragen bedenken. Der Notar nimmt seinen Standardvertrag, der formaljuristisch sicherlich korrekt ist. Ob er aber Ihre Interessen alle berücksichtigt, würde ich bezweifeln.


    Mein Rat, wenden Sie sich an einen auf Immobilien spezialisierten Rechtsanwalt, mit dem Sie Ihre Wünsche besprechen können und der diese in Klauseln im Kaufvertrag umsetzt. (Ein Testament wäre natürlich eine separate Geschichte.) Klären Sie vorher, ob der Anwalt bereit ist, nach Zeit abzurechnen und wie hoch der Stundensatz ist. Und wenn die Beratung 1.000 Euro ausmacht, es ist gut investiertes Geld.


    Gruß Pumphut



  • Ich gebe noch zu bedenken: Sollte ein Partner, aus welchen Gründen auch immer, aus dem Kreditvertrag und dem Grundbuch ausscheiden, so müsste der andere Partner für diesen übertragenen Teil wohl auch nochmal Grunderwerbsteuer zahlen.