Guten Abend,
ich habe eine ganz allgemeine/organisatorische Frage zum Ablauf bei einem Hauskauf bzw. Notarvertrag und Grundbucheintrag:
Ich und meine Lebensgefährtin kaufen gemeinsam ein Haus, nehmen dafür einen gemeinsamen Kredit auf und möchten dementsprechend auch beide im Grundbuch eingetragen werden.
Die Eigentumsanteile im Grundbuch sollen 60/40 aufgeteilt sein ( wegen unterschiedlichem Eigenkapital das von uns beiden mit eingebracht wird).
Meine Frage:
Muss/Sollte eine solche Aufteilung bereits im Kaufvertrag erwähnt werden?
Oder ist das ein separater Vorgang mit unserem Notar, da es ja mit dem Verkauf des derzeitigen Eigentümers an uns nichts direkt zu tun hat?
Oder macht es Sinn, das direkt im Kaufvertrag mit aufzunehmen, um später zusätzliche Notarkosten zu vermeiden?
Vielen Dank vorab