bAV: Welches 15 % Zuschuss-Modell?

  • Hey zusammen,


    ich habe einen fondsgebundenen bAV Altertrag und ab 01.2022 muss dieser nun auch mit 15 % von meinem Arbeitgeber bezuschusst werden. Dieser fragt mich nun, ob ich das "Reduktionsmodell" nehmen möchte (von fiktiven 100 € übernimmt mein AG 15 %, ich 85%. – so habe ich es mündlich verstanden) oder ob ich das andere Modell nehme, bei dem 15 % erhöht werden (von fiktiven 100 € übernimmt mein AG 15 % zusätzlich, ich zahle weiterhin 100 %). Letzteres müsste dann ohnehin noch mit meinem Versorgungsträger geklärt werden, ob das überhaupt möglich ist.


    Mir fehlt hier eine Entscheidungsgrundlage, auf den einschlägigen Seiten im Netz habe ich keine Antworten gefunden – deshalb hoffe ich auf euch: Gibt es überhaupt "Vor- und Nachteile" der 2 Varianten untereinander?

    Viele Grüße!

  • Hallo.


    Da tendiere ich grundsätzlich zu Variante 1.


    Begründung:

    15% Zuschuss ist an sich zu wenig. (Auch wenn es eine Verbesserung gegenüber vorher darstellt.) Also wird sich die bAV eher nicht lohnen. Daher je weniger Entgeltumwandlung, desto besser.


    Es gibt Fälle, da ist eine bAV sehr gut, aber das lässt sich von außen schlecht beurteilen. Daher unterstelle ich zunächst zu hohe Kosten und eher ungenügende Performance.


    Sorry, bei bAV bin ich Pessimist. :(

  • Danke für deine Einschätzung!

    Wer ist den dein Versorgungsträger?

    Die Zurich ist mein Versorgungsträger.